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Seite 7

Nr. 4/87

Montabaur

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3.

Öffentliche Bekanntmachung

je nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 29. Januar 1987 Sitzungssaal des Rathaus-Altbaues statt.

[agesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung - Beginn: 17.30 Uhr.

Beratung und Beschlußfassung,über Grundstücksangele­genheiten

a) Verkauf des Lehrerwohnhauses an der Waldschule

b) Verkauf von Baugrundstücken im Industriegebiet (Is- bert)

c) Rückkauf und WeiterveräuBerung des Baugrund­stückes »Am Himmelfeld 26« (Dommermuth/Andres)

2. Vergabe von Aufträgen (vorsorglich)

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Verträgen mit dem Westerwaldkreis über

a) die Bewirtschaftungskosten für das Stadion »Typ B«

b) den Tennenplatz und die Umkleideeinheit in der Drei­fachsporthalle

4. Personalangelegenheit

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. öffentliche Sitzung - Beginn: 18.00 Uhr

1. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen in den Haushaltsjahren 1985 und 1986

2. Beratung und Beschlußfassung über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushalts­jahr 1985

Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung und -plan 1987 Investitionsprogramm bis 1990

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan­entwurf »Altstadt III«

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan­entwurf »Altstadt I - Erweiterung«

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Saubitz-Wurstwiese«; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§10 BBauG, 24 GemO

Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit Beratung und Beschlußfassung über die Nachwahl eines Ausschußmitgliedes für den Sozialausschuß Beratung und Beschlußfassung über die Bildung einer in­terfraktionellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der 700 Jahrfeier (Stadtrechte) der Stadt Montabaur im Jahr 1991 -Antrag der CDU-Fraktion-

Beratung und Beschlußfassung über verkehrsberuhigen­de Maßnahmen im Schulzentrum -Antrag der SPD-Fraktion-

Beratung und Beschlußfassung über die Installation einer Schließanlage für das neu zu errichtende Behinderten-WC -Antrag der FWG-Fraktion- 13. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken

Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion:

Qie Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Donnerstag, 29. Januar 1987 um 16.00 Uhr im Trau- und Be- Mirechungszimmer, Rathausneubau, Zimmer-Nr. 214, statt. Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 26. Januar 1987 um 19.30 Uhr bei Herrn Karl-Heinz Bächer, Im Farenau 4, 5430 Montabaur-Horressen statt. Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion:

Am Dienstag, 27. Januar 1987 findet um 19.00 Uhr in derGaststät- te »Forellenstube« in Montabaur-Elgendorf eine

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Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Frak­tionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Alberthöhe« der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51, Flurstück 175 ge­mäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 27.11.1986 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Alberthöhe« gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 175, Flur 51 der Gebäudestellung der bereits bestehenden Wohnhäu­ser an der Rheinstraße angepaßt wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß dieÄnderungsunt erlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 2o1, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1)Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Ffächennutzungsp- lanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs.1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderate (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

5430 Montabaur, 19. Januar 1987 Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Montabaurfür das Grundstück Flur8, Flurstück 2101/35 ge­mäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 27.11.1986 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« ge- mäßjj 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß die Textfestsetzung »als Dacheindeckung wird dunkles« Ma­terial vorgeschrieben« aufgehoben wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunt erlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden eingesehen werden können.