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3/8) Montabaur _
Buer 6. Insbesondere durch die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche werden die überbaubaren Grundstücksflächen der erweitert; zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und uß den überbaubaren Flächen wird jedoch ein 5-m-Abstand eingehalten.
Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 26. Januar bis 26.. es Februar 1987 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienstzeit (montags, mitwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 irts- Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 und 13.30-18.30 Uhr)sowie
in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Horbach wäh- »itffrlrend der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
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Westerwaldverein - Zweigverein Buchfinkenland Trotz Schnee und Kälte wollen die Mitglieder des Zweigvereins Buchfinkenland im Westerwaldverein weitere Unterhaltungsarbeiten im Naturschutz durchführen. Wer keine Angst vor "Väterchens Frost” hat, sollte mit dem notwendigen Arbeitsgerät versehen am Samstag, 17.01., um 14.00 Uhr zur Kirche nach Gackenbach kommen.
Hübingen
Großer Maskenball in Hübingen Am Samstag, 17. Januar 1987 veranstaltet die Freiw. Feuerwehr Hübingen ihren diesjährigen Maskenball. Alle Närrinnen und Narren sind ab 20.11 Uhr in die Buchfinkenlandhalle eingeiaden. Es äingen und spielen die “Tornados”.
Gilberg spricht in Hübingen
Der Kreisvorsitzende der Sozialausschüsse der Christlich Demokratischen Union (CDA) im Westerwald, Otto Gilberg, spricht am Montag, dem 19. Januar 1987,20.30 Uhr, in Hübingen, Gasthaus Specht. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung des CDU-Ortsverbandes recht herzlich eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
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, Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Horbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge- m bracht werden.
3 isfi$ Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten fl Skizze ersichtlich.
Horbach, 19.12.1986 Noll, Ortsbürgermeister
Girod
Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag
Frau Anna Meurer Neustr. in Kleinholbach feiert am 18.01.1987 Ihren 90. Geburtstag. Zu den Gratulanten werden außer Ihren Kinder, Enkelkinder und Urenkel, auch die Ortsvereine zählen. Im Namen allerOrtsvereine wird der Vereinsring, vertreten durch Hubert Holzbach die Glückwünsche überbringen. Im Namen der Bürgerschaft von Girod und Kleinholbach darf ich der Jubilarin Glück und Segen wünschen. Unsere Wünsche verbinden sich mit der Hoffnung, daß Frau Meurer ein noch langes und glückliches Leben im Kreise Ihrer Familie beschieden sein möge.
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis für alle Ortsvereine
Am Sonntag, dem 18. Januar, um 19.00 Uhr treffen sich die Ortsvereine am Haus Wingender, Neustr. imOrtsst. Kleinholbach, zur Darbringung eines Ständchens. Wir bitten um rege Beteiligung.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Nörr” der Ortsgemeinde Girod, hier: Offenlage der Planungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 24.05.1983 beschlossen, für den Bereich nördlich der Ortslage Girod in den Fluren 1 und 2 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Textfestsetzungen und Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 26. Januar bis 26. Februar 1987 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Girod während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Girod schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet liegt in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Girod und wird im groben begrenzt von:
- der Eisenbahnlinie Montabaur - Limburg
- dem Kapellenweg
- der Straße “Ober der Kirch”
- dem Friedhofsgelände.
Der Planbereich ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
5431 Girod, 13. Januar 1987 gez. Hannappel, Ortsbürgermeister

