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Montabaur

Seite 10

Nr. 1/2/87

Nach der von unseren Jugendlichen in so hervorragender Weise organisierten und gestalteten Kirmes 1986 konnte man die Hoff­nung haben, daß die Jugend sich wieder dem Brauchtum zuwen­det und in Zukunft die Ausrichtung der Kirmes in Neuhäusel über­nimmt. Leider scheint es hier mit Blick auf die Kirmes 1987 wieder­um Probleme zu geben.

Ich rufe deshalb die Jugendlichen in unserem Ort auf, aus Grün­den der Tradition und zur Erhaltung dörflichen Brauchtums die Gestaltung dieses Volksfestes nicht sang- und klanglos aufzuge­ben und sich für eine Mitarbeit in der zu bildenden Kirmesgesell­schaft 1987 bereitzufinden.

Zwecks Gründung der Kirmesgesellschaft 1987 Neuhäusel lade ich zu einer Besprechung im Gemeindehaus Neuhäusel (Haupt- straße)für Dienstag, den 13. Januar 1987 um 19.30 Uhr ein und bitte alle interessierten Jugendlichen (Geburtsjahrgang 1970 und älter) um ihre Teilnahme.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 09 . 12.1986

Weitere Aufträge zur Fertigstellung des Dorfgemeinschafts­hauses erteilt

Im Beisein des bauleitenden Architekten beriet der Ortsgemein­derat in nichtöffentlicher Sitzung über die Anschaffung einer Be­schallungsanlage. Zur Entscheidung standen mehrere Alternativangebote. Der Rat kam überein, die endgültige Ent­scheidung von einer Besichtigung einer gleichartigen Anlage ab­hängig zu machen. Diese hat inzwischen stattgefunden und der Rat bestätigte, daß die in Augenschein genommene Anlage funk­tionstüchtig sei und eine gleichartige geliefert und montiert wer­den solle.

Eine weitere Entscheidung, die gleichfalls mit der Inneneinrich­tung des Dorfgemeinschaftshauses in Zusammenhang steht, be­zog sich auf die Beschaffung einer Bühnenanlage. Hierzu teilte der Ortsbürgermeister mit, daß die Bühne auf Bitten des Karne­valsclubs bereits frühzeitig angeschafft werden sollte, um diese schon zur karnevalistischen Sitzung im Jahre 1987 einsetzen zu können. Diesem Vorschlag entsprach der R at und erteilte der m in- destbietenden Firma einen entsprechenden Lieferauftrag.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung entschied der Rat alsdann noch über die Gestaltung der Außenanlagen. Der mit der Planung beauftragte Architekt legte hierzu einen Entwurf vor. Ortsbürger­meister Schneider gab zur Kenntnis, daß dieser Planentwurf vor­ab dem Bauausschuß vorgelegt und von diesem nach einigen Än­derungen und Ergänzungen befürwortet wurde. Zum Abschluß der Diskussion erklärte der Rat sich einstimmig mit dem Gestal­tungsentwurf für die Außenanlagen einverstanden.

Keine Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Seifenbach« und »Wam­bachtal« abgegeben.

Im September 1985 hatte der Ortsgemeinderat die Anregung aus­gesprochen, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet »Mal- lendarer Bachtal« in der Gemarkung Urbar im Bereich des »Seifen-und Wambachtales« ebenfalls ein Landschaftsschutzge­biet auszuweisen. Schutzzweck dieser durch Rechtsverordnung vorzunehmenden Ausweisung soll die Erhaltung eines ausgewo­genen Landschaftshaushaltes mit der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser beiden Bachtäler sein.

In der Sitzung am 9.12.1986 wurde nun der Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt und durch den zuständigen Sach­bearbeiter der Kreisverwaltung, Herrn Best, erläutert.

Den Ausführungen des Sachbearbeiters war u.a. zu entnehmen, daß sich das Schutzgebiet auf eine Fläche von ca. 55 haerstreckt, einige besondere Beschränkungen für diesen Bereich gelten, je­doch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstwirt­schaftliche Bodennutzung weitgehendst gewährleistet ist.

In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere von den im Rat vertretenen Landwirten Bedenken gegen die Größe des Landschaftsschutzgebietes und gegen bestimmte Verbote vor­getragen . Es wurde daraufhin der Antrag gestellt, keine Stellung­nahme zu dieser Rechtsverordnung seitens des Rates abzuge­ben. Diesem Antrag entsprach der Rat mehrheitlich. Das Verfah­ren zum Erlaß der Rechtsverordnung über das Landschafts­schutzgebiet »Seifenbach- und Wambachtal« wird nunmehr fort­geführt, ohne daß eine Stellungnahme der Gemeinde Gegenstand des Verfahrens wird. Bei Fortführung dieses

Verfahrens besteht jedoch noch die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen seitens der Bürger vorzutragen.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Oben aufm Hühnerberg« beschlossen.

Bereits im Jahre 1978 beschloßderRat, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Oben aufm Hühnerberg« aufzustellen. Diesen Planungsabsichten lag seinerzeit der Wunsch der Schönstätter Sekularpriester zugrunde, die die Errichtung eines Priesterzen­trums beabsichtigten. Nach Einleitung des Verfahrens wurden seitens der Träger öffentlicher Belange Bedenken vorgetragen, die dazu führten, daß das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt wurde. Die Bedenken richteten sich damals auf technische Pro­bleme bei der Entwässerung, die von der Verbandsgemeindever­waltung Vallendar angezeigt wurden. Inzwischen wurde jedoch signalisiert, daß die seinerzeitigen Bedenken keinen Bestand mehr haben. Unter diesem Gesichtspunkt wurde dem Rat die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens empfohlen. Die Kreisplanungssteile hat den im Jahre 1978 erstellten Planentwud überarbeitet. Dieser Entwurf war nun Gegenstand der Beratun­gen in der Sitzung am 9.12.1986. Durch mehrheitlichen Beschluß erklärte der Rat zunächst seine Zustimmung zu dieser Planvorla- geunderteilteder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurden Auftrag, die vorgezeogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Kreisplanungsstelle wurde darüber hinaus beauftragt, ein neues Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange ein­zuleiten.

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Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband »Abwasserverband« Bad Ems Entlastung des Verbandsvorstehers und des Stellvertreters Die Verbandsversammlunghat dem Verbandsvorsteher und dem Stellvertreter in ihrer Sitzung am 9.12.86 für das Haushaltsjahr 1985 einstimmig Entlastung erteilt.

DerBeschluß wird hiermitgemäß §114 Abs. 2GemO öffentlich be­kanntgemacht.

Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 29.12.86 bis 7.1.87 bei den Verbandsgemeindeverwal­tungen Bad Ems und Montabaur zu jedermanns Einsicht offen. Bad Ems, den 16.11.1986 Diel, Verbandsvorsteher

Eitelborn

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Samstag, dem 10. Januar 1987,20.00 Uhr, be­geht der MGV Eitelborn 1866 sein diesjähriges Stiftungsfest im Vereinslokal »Zur Sporkenburg«. Alle Mitglieder mit ihren Ange­hörigen sowie Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich ein­geladen.

Der Vorstand bittet, Preise für die T ombola am Stiftungsfest recht­zeitig abzugeben.

TV Jahn, Eitelborn

Hiermit lädt der TV Jahn, Eitelborn herzlich seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 9. Januar 1987 ein.

Termin: Freitag, 9.1.1987, 20.00 Uhr im Lokal »Zur Krone«, Inh. Gisbert Vogt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Gedenken an die Verstorbenen

3. Diskussion der Geschäftsberichte

4. Kassenbericht

5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahl des Vorstandes

7. Veranstaltungen 1987

8. Anträge und Verschiedenes

9. Ausklang und gemütliches Zusammensein.

Wir würden uns über einen regen Besuch unserer Jahreshaupt­versammlung sehr freuen.

Westerwaldverein Eitelborn e.V. gibt bekannt:

Zur ersten Halbtageswanderung im neuen Jahr laden wir alle Mit­glieder und Wanderfreunde ganz herzlich ein.

Treffpunkt: Sonntag, den 11. Januar 1987 um 13.00 Uhr an der Augstschule.