Montabaur
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Nr. 1/2/87
Nach der von unseren Jugendlichen in so hervorragender Weise organisierten und gestalteten Kirmes 1986 konnte man die Hoffnung haben, daß die Jugend sich wieder dem Brauchtum zuwendet und in Zukunft die Ausrichtung der Kirmes in Neuhäusel übernimmt. Leider scheint es hier mit Blick auf die Kirmes 1987 wiederum Probleme zu geben.
Ich rufe deshalb die Jugendlichen in unserem Ort auf, aus Gründen der Tradition und zur Erhaltung dörflichen Brauchtums die Gestaltung dieses Volksfestes nicht sang- und klanglos aufzugeben und sich für eine Mitarbeit in der zu bildenden Kirmesgesellschaft 1987 bereitzufinden.
Zwecks Gründung der Kirmesgesellschaft 1987 Neuhäusel lade ich zu einer Besprechung im Gemeindehaus Neuhäusel (Haupt- straße)für Dienstag, den 13. Januar 1987 um 19.30 Uhr ein und bitte alle interessierten Jugendlichen (Geburtsjahrgang 1970 und älter) um ihre Teilnahme.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 09 . 12.1986
Weitere Aufträge zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses erteilt
Im Beisein des bauleitenden Architekten beriet der Ortsgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über die Anschaffung einer Beschallungsanlage. Zur Entscheidung standen mehrere Alternativangebote. Der Rat kam überein, die endgültige Entscheidung von einer Besichtigung einer gleichartigen Anlage abhängig zu machen. Diese hat inzwischen stattgefunden und der Rat bestätigte, daß die in Augenschein genommene Anlage funktionstüchtig sei und eine gleichartige geliefert und montiert werden solle.
Eine weitere Entscheidung, die gleichfalls mit der Inneneinrichtung des Dorfgemeinschaftshauses in Zusammenhang steht, bezog sich auf die Beschaffung einer Bühnenanlage. Hierzu teilte der Ortsbürgermeister mit, daß die Bühne auf Bitten des Karnevalsclubs bereits frühzeitig angeschafft werden sollte, um diese schon zur karnevalistischen Sitzung im Jahre 1987 einsetzen zu können. Diesem Vorschlag entsprach der R at und erteilte der m in- destbietenden Firma einen entsprechenden Lieferauftrag.
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung entschied der Rat alsdann noch über die Gestaltung der Außenanlagen. Der mit der Planung beauftragte Architekt legte hierzu einen Entwurf vor. Ortsbürgermeister Schneider gab zur Kenntnis, daß dieser Planentwurf vorab dem Bauausschuß vorgelegt und von diesem nach einigen Änderungen und Ergänzungen befürwortet wurde. Zum Abschluß der Diskussion erklärte der Rat sich einstimmig mit dem Gestaltungsentwurf für die Außenanlagen einverstanden.
Keine Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Seifenbach« und »Wambachtal« abgegeben.
Im September 1985 hatte der Ortsgemeinderat die Anregung ausgesprochen, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet »Mal- lendarer Bachtal« in der Gemarkung Urbar im Bereich des »Seifen-und Wambachtales« ebenfalls ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Schutzzweck dieser durch Rechtsverordnung vorzunehmenden Ausweisung soll die Erhaltung eines ausgewogenen Landschaftshaushaltes mit der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser beiden Bachtäler sein.
In der Sitzung am 9.12.1986 wurde nun der Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt und durch den zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung, Herrn Best, erläutert.
Den Ausführungen des Sachbearbeiters war u.a. zu entnehmen, daß sich das Schutzgebiet auf eine Fläche von ca. 55 haerstreckt, einige besondere Beschränkungen für diesen Bereich gelten, jedoch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bodennutzung weitgehendst gewährleistet ist.
In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere von den im Rat vertretenen Landwirten Bedenken gegen die Größe des Landschaftsschutzgebietes und gegen bestimmte Verbote vorgetragen . Es wurde daraufhin der Antrag gestellt, keine Stellungnahme zu dieser Rechtsverordnung seitens des Rates abzugeben. Diesem Antrag entsprach der Rat mehrheitlich. Das Verfahren zum Erlaß der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Seifenbach- und Wambachtal« wird nunmehr fortgeführt, ohne daß eine Stellungnahme der Gemeinde Gegenstand des Verfahrens wird. Bei Fortführung dieses
Verfahrens besteht jedoch noch die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen seitens der Bürger vorzutragen.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Oben auf‘m Hühnerberg« beschlossen.
Bereits im Jahre 1978 beschloßderRat, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Oben aufm Hühnerberg« aufzustellen. Diesen Planungsabsichten lag seinerzeit der Wunsch der Schönstätter Sekularpriester zugrunde, die die Errichtung eines Priesterzentrums beabsichtigten. Nach Einleitung des Verfahrens wurden seitens der Träger öffentlicher Belange Bedenken vorgetragen, die dazu führten, daß das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt wurde. Die Bedenken richteten sich damals auf technische Probleme bei der Entwässerung, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar angezeigt wurden. Inzwischen wurde jedoch signalisiert, daß die seinerzeitigen Bedenken keinen Bestand mehr haben. Unter diesem Gesichtspunkt wurde dem Rat die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens empfohlen. Die Kreisplanungssteile hat den im Jahre 1978 erstellten Planentwud überarbeitet. Dieser Entwurf war nun Gegenstand der Beratungen in der Sitzung am 9.12.1986. Durch mehrheitlichen Beschluß erklärte der Rat zunächst seine Zustimmung zu dieser Planvorla- geunderteilteder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurden Auftrag, die vorgezeogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Kreisplanungsstelle wurde darüber hinaus beauftragt, ein neues Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
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Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband »Abwasserverband« Bad Ems Entlastung des Verbandsvorstehers und des Stellvertreters Die Verbandsversammlunghat dem Verbandsvorsteher und dem Stellvertreter in ihrer Sitzung am 9.12.86 für das Haushaltsjahr 1985 einstimmig Entlastung erteilt.
DerBeschluß wird hiermitgemäß §114 Abs. 2GemO öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 29.12.86 bis 7.1.87 bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Ems und Montabaur zu jedermanns Einsicht offen. Bad Ems, den 16.11.1986 Diel, Verbandsvorsteher
Eitelborn
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Samstag, dem 10. Januar 1987,20.00 Uhr, begeht der MGV Eitelborn 1866 sein diesjähriges Stiftungsfest im Vereinslokal »Zur Sporkenburg«. Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen sowie Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen.
Der Vorstand bittet, Preise für die T ombola am Stiftungsfest rechtzeitig abzugeben.
TV Jahn, Eitelborn
Hiermit lädt der TV Jahn, Eitelborn herzlich seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 9. Januar 1987 ein.
Termin: Freitag, 9.1.1987, 20.00 Uhr im Lokal »Zur Krone«, Inh. Gisbert Vogt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Gedenken an die Verstorbenen
3. Diskussion der Geschäftsberichte
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl des Vorstandes
7. Veranstaltungen 1987
8. Anträge und Verschiedenes
9. Ausklang und gemütliches Zusammensein.
Wir würden uns über einen regen Besuch unserer Jahreshauptversammlung sehr freuen.
Westerwaldverein Eitelborn e.V. gibt bekannt:
Zur ersten Halbtageswanderung im neuen Jahr laden wir alle Mitglieder und Wanderfreunde ganz herzlich ein.
Treffpunkt: Sonntag, den 11. Januar 1987 um 13.00 Uhr an der Augstschule.

