Montabaur
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Rahmenprogramm zum Weihnachtsmarkt in Montabaur
Samstag, 13. Dezember:
11.00 Uhr Puppenspiel »Hohenloher Kasper« Schalterraum der Kreissparkasse
14.00 Uhr Großer Markt Männergesangverein
Mendelssohn-Bartholdy
15.00 Uhr Großer Markt Blaskapelle Oellingen
Gleichzeitig findet an diesem verkaufsoffenen Samstag der traditionelle Krammarkt in den Bereichen Bahnhofstraße und Konrad- Adenauer-Platz statt. Viele Marktbeschicker haben sich bei der Stadt angemeldet um ihre Waren anzubieten. Auch an diesem Samstag ist wieder ein kostenloses Parken auf allen städt. Parkplätzen möglich.
Sonntag, 14. Dezember:
14.00-17.00 Uhr 14.30 Uhr Großer Markt
16.00 Uhr Großer Markt
Dienstag, 16. Dezember 16.30 Uhr Großer Markt
Donnerstag, 18. Dezember: 17.00 Uhr Großer Markt
Samstag, 20. Dezember:
15.00 Uhr
15.00 Uhr Großer Markt
Drehorgel-Paule
Kinderchor
der Kreismusikschule Westerwald.
Leitung: Gabriele Scherer Weihnachtsverlosung »Moftta- baur aktuell«
Bläsergruppe Niedererbach
Jagdhornbläser Montabaur
Puppenspiel »Hohenloher Kasper«
Schalterraum der Kreissparkasse
Musikverein 1927 Nauort e.V.
Auf allen städt. Parkplätzen bietet die Stadt wieder kostenloses Parken an.
Sonnag, 21. Dezember:
14.00-17.00 Uhr Drehorgel-Paule
16.00 Uhr Großer Markt Bläsergruppe des Orchesters
der Kreismusikschule Westerwald.
Leitung: Wolfgang Lang
16.00 Uhr Großer Markt Weihnachtsverlosung »Monta
baur aktuell«
Der Weihnachtsmarkt vom 06. bis 21. Dezember ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von »montabaur aktuell« und der Stadt Montabaur.
20 Holzhäuschen sind im Bereich der Fußgängerzone aufgestellt. Hier wird ein reichhaltiges Sortiment an Waren dargeboten. Täglich von 12.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 bis 18.00 U hr und sonntags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Holzhäuschen geöffnet. Geschenkartikel, Kerzen, Eßwaren, Glühwein, Weihnachtsartikel und viele andere Sachen sind erhältlich.
Für unsere kleinen Besucher steht an allen Tagen ein Kinderkarussell bereit.
Öffentl Bekanntmachungen
Bekanntmachung Uber die Auslegung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 25. Januar 1987
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görges- hausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Gold- hausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf, sowie für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeit vom 5. Januar 1987 bis 10. Januar 1987 zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 120 (Einwohnermeldeamt) öffentlich aus:
Montag, 5. Januar 1987 von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr
von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag, 6. Januar 1987 von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr
von 13.30 Uhr - 18.30 Uhr
Mittwoch, 7. Januar 1987
Donnerstag, 8. Januar 1987 Freitag, 9 Januar 1987 Samstag, 10. Januar 1987
von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr von 7.30 Uhr - 12.45 (Jhr von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr von 10.00 Uhr - 13.00 Uhr
Der Wahlberechtigte kann verlangen,daß in dem Wählerve« I nis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unk] lieh gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das WählerverJ zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoliständil
4iält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am ]n I Januar 1987 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindevervail Montabaur, Rathaus, Zimmer 120 (Einwohnermeldeamt) Einsorl einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch ErklJ zur Niederschrift eingelegt werden. I
3. Wahlberechtigte, die 1n das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 4. Januar 1987 eine Wahl nachrichtigunq. I
Wer keine 'Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerver] zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß/ sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte/die ni auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werdenuj die bereits ein»n Wahlschein und Briefwahlunterlagen beanl tragt haben, erhalten keine WahlbenachriGhtigung. ]
4. Wer einen Wahlschein hat,’ kann an der Wahl im Wahlkreis Ni 153 (Montabaur)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl raum diese]
Wahlkreises
oder
durch Briefwahl teil nehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech] ter,
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahl zeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhj
b) wenn er seine Wohnung ab dem 22. Dezember 1986 inj nen anderen Wahlbezirk
- innerhalb der Gemeinde
- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in < Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nichtj antragt worden ist,
verlegt,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Kraul heit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens! oder sonst seines körperlichen Zu Standes wegen der« Wahl raum nicht oder nur unter-nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl!
rechtlgter, I
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden dil Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahlordnung (bisl zum 4. Januar 1987), die Antragsfrist auf Aufnahme! das Wählerverzeichnis nach $ 18 Abs. 1 der Bundes« Ordnung (bis zum 4. Januar 1987) oder die Einsprucl frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. ll der Bundeswahlordnung (bis zum 10. Januar 1987) ve| säumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nacl Ablauf der Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahlol nung, der Antragsfrist nach 6 18 Abs. 1 der Bundes] Wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs| der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-l stellt worden und die Feststellung erst nach Abschl des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsj meindeverwalt.ung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragd Wahlberechtigten bis zum 23. Januar 1987, 18.00 Uhr, bei J Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206J 207 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle I nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf suchen de! Wahl raumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwieril keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltal 12.00 Uhr, gestellt werden. I
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahl berechtig! können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen tf den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis| Wahltage, 12.00 Uhr, stellen. I
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlagj ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berec| tigt ist.
Der Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines* Scheines glaubhaft machen.
6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der IM' 1 N rechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält t| mit dem Wahlschein zugleich
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Wahlumschlag, _
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die derWJ brief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbri^ Umschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.
Diese Papiere werden ihm von der Verbandsgemeindevew«l w

