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Montabaur

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Beratung und Beschlußfassung über die Befreiung von den Festsetzungen des BebauungsplanesAuf der Schla"

Beratung und beschlußfassung über die Zurücknahme ei­nes Auftrages (Antrag der Fraktion Hubert Hübinger) Verschiedenes

Hinweis: Zur Behandlung der Tagesordnungspunkte l/l bis4 und 11/1 und 2 wird zum zweitenmal eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 27.11.1986 nicht beschlußfähig war.

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist daher in der Sitzung am

11.12.1986 zu diesen Tagesordnungspunkten die Anzahl der mit­wirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Be­schlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.

5431 Niederelbert, 1.12.1986 gez. Hübinger, Ortsbürgermeister Termine Fraktionssitzungen:

Fraktion Ewald Hübinger, Montag, 8. Dezember 1986, um 20 Uhr im Rathaus

Fraktion Hubert Hübinger, Montag, 8. Dezember 1986, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Keul.

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Niederelbert Brennholzbedarf 1986

Ab sofort nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bis zum 19.12.1986 Brennholzbestellungen von Einwohnern der Ortsgemeinde Niederelbert entgegen. Tel. 02602/126 141.

Abgabe von Weihnachtsbäumen

Im Rahmen des vorhandenen Bestandes verkauft die Ortsge­meinde am Samstag, dem 13.12.1986 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Weihnachtsbäume. Treffpunkt und Abrechnungsstelle ist das alte Wasserbassin (Heckenwiese). Der Preis pro Baum be­trägt 7,- DM.

Das Geld ist möglichst abgezählt bereitzuhalten.

Hübinger, Ortsbürgermeister

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentli­che Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Oberelbert vom

26.11.1986

Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat aufgrund des § 24 der Ge­meindeordnung für Rheinlnad-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5des Kommunal­abgabengesetzes (KAG)folgende Satzung beschlossen, die hier­mit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Bei­träge füreinzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanla­gen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Maßstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbau­beiträgen vom 18. Juli 1983 außer Kraft. Soweit eine Beitrags­pflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.

Oberelbert, 26.11.1986

gez. Weyand, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (BS 2020 -1) wird auf folgendes

hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 *

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzunaen hi

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) y

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachriJ ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichn! derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründend nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrl Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden Ortsgemeinde Oberelbert, 2.12.1986 Weyand, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

Sammelergebnis bei der Durchführung der Haus- und Sti ßensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsi ge e. V. im Jahre 1986

Auch in diesem Jahre wurde die vorgenannte Sammlung wii von Herrn Jakob Spitzhorn durchgeführt.

Hierbei ist ein Betrag von 1.185,- DM zusammengekommen. Damit wurde der Vorjahresbetag von 1 .130,- DM wieder um 5 | DM übertroffen.

Als Vergleich wird hier nun folgendes angeführt:

Im Jahre 1983 wurde ein Betrag von. 1.025 ,-d|

im Jahre 1984 wurde ein Betrag von. 1.092rD

im Jahre 1985 wurde ein Betrag von. 1.13o!-D

und im Jahre 1986 wurde ein stolzer Betrag von 1.185,-DM« reicht.

Ich glaube nicht, daß eine andere Gemeinde in unsererGröii Ordnung solche Ergebnisse aufweisen kann.

Dies ist eine sehr positive Entwicklung und das erreichte Ergebi als hervorragend zu bezeichnen.

Aden Spendern, vor allem unserem Sammler Josef Spitzhoi darf ich für seinen über 30 Jahre unermüdlichen Einsatz und das erreichte Spitzenergebnis recht herzlichen Dank sagen. Weyand, Ortsbürgermeister

Splitt für den Winterdienst

ln den vergangenen Tagen haben wir an mehreren Stellen inn^ halb unserer Gemeinde wieder Splitt für den Winterdienst abgel den.

Wir machen darauf aufmerksam, daß dieser Splitt nurbei Sehne] und Eisglätte verwendet werden darf.

Um Beachtung wird gebeten!

Weyand, Ortsbürgermeister

Welschneudorf

Westerwald-Verein wurde gegründet

Am 25.11.1986 wurde in der Kurfürstenhalle der 44. Zweigvere des Westerwaldvereines gegründet.

In § 2 der Satzung heißt es:

Der Verein hat die Aufgabe, im Dienst an der Westerwaldlanj schaft die Liebe zu Natur und Heimat zu wecken und zu pfleg« ihre Schönheit zu erhalten und zu heben, das Wandern zuförde] und die Wanderwege der ihm anvertrauten Landschaft zu b zeichnen. Darüber hinaus bemüht er sich um eine zeitgemäl und erholsame Freizeitgestaltung, wozu neben Wanderung! auch Exkursionen, Führungen, Besichtigungen sowie kullure und gesellige Veranstaltungen gehören. Der Verein vertritt die

teressen des Westerwaldes und seiner Bewohner bei derPlanu

und Durchführung aller strukturverbessernden Maßnahmen.] wirkt mit bei Einrichtungen, die der Erholung und dem Fremde] verkehr dienen und wirbt für den Westerwald.

Der Verein setzt sich für einen wirksamen Umweltschutz, insDj sondere für Erhaltung und Schutz von Natur und Landschaftujj für die Denkmalpflege ein. Er ist bestrebt, durch die Herauf von Schriften, Veröffentlichungen, Wanderkarten, Wandert^ rern und durch heimatkundliche Veranstaltungen das Intern am Westerwald zu vertiefen.

Dem Verein steht folgender Vorstand vor:

I. Vorsitzender: Willi Gilles

II. Vorsitzender: Uschi Koziel Schriftführer: Dietrich Kappel Schatzmeister: Werner Laux

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