Montabaur
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Beratung und Beschlußfassung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Schla"
Beratung und beschlußfassung über die Zurücknahme eines Auftrages (Antrag der Fraktion Hubert Hübinger) Verschiedenes
Hinweis: Zur Behandlung der Tagesordnungspunkte l/l bis4 und 11/1 und 2 wird zum zweitenmal eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 27.11.1986 nicht beschlußfähig war.
Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist daher in der Sitzung am
11.12.1986 zu diesen Tagesordnungspunkten die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.
5431 Niederelbert, 1.12.1986 gez. Hübinger, Ortsbürgermeister Termine Fraktionssitzungen:
Fraktion Ewald Hübinger, Montag, 8. Dezember 1986, um 20 Uhr im Rathaus
Fraktion Hubert Hübinger, Montag, 8. Dezember 1986, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Keul.
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Niederelbert Brennholzbedarf 1986
Ab sofort nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bis zum 19.12.1986 Brennholzbestellungen von Einwohnern der Ortsgemeinde Niederelbert entgegen. Tel. 02602/126 141.
Abgabe von Weihnachtsbäumen
Im Rahmen des vorhandenen Bestandes verkauft die Ortsgemeinde am Samstag, dem 13.12.1986 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Weihnachtsbäume. Treffpunkt und Abrechnungsstelle ist das alte Wasserbassin (Heckenwiese). Der Preis pro Baum beträgt 7,- DM.
Das Geld ist möglichst abgezählt bereitzuhalten.
Hübinger, Ortsbürgermeister
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Oberelbert vom
26.11.1986
Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinlnad-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5des Kommunalabgabengesetzes (KAG)folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge füreinzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 18. Juli 1983 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.
Oberelbert, 26.11.1986
gez. Weyand, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (BS 2020 -1) wird auf folgendes
hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 *
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzunaen hi
Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) y
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachriJ ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichn! derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründend nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrl Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden Ortsgemeinde Oberelbert, 2.12.1986 Weyand, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Sammelergebnis bei der Durchführung der Haus- und Sti ßensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsi ge e. V. im Jahre 1986
Auch in diesem Jahre wurde die vorgenannte Sammlung wii von Herrn Jakob Spitzhorn durchgeführt.
Hierbei ist ein Betrag von 1.185,- DM zusammengekommen. Damit wurde der Vorjahresbetag von 1 .130,- DM wieder um 5 | DM übertroffen.
Als Vergleich wird hier nun folgendes angeführt:
Im Jahre 1983 wurde ein Betrag von. 1.025 ,-d|
im Jahre 1984 wurde ein Betrag von. 1.092rD
im Jahre 1985 wurde ein Betrag von. 1.13o!-D
und im Jahre 1986 wurde ein stolzer Betrag von 1.185,-DM« reicht.
Ich glaube nicht, daß eine andere Gemeinde in unsererGröii Ordnung solche Ergebnisse aufweisen kann.
Dies ist eine sehr positive Entwicklung und das erreichte Ergebi als hervorragend zu bezeichnen.
Aden Spendern, vor allem unserem Sammler Josef Spitzhoi darf ich für seinen über 30 Jahre unermüdlichen Einsatz und das erreichte Spitzenergebnis recht herzlichen Dank sagen. Weyand, Ortsbürgermeister
Splitt für den Winterdienst
ln den vergangenen Tagen haben wir an mehreren Stellen inn^ halb unserer Gemeinde wieder Splitt für den Winterdienst abgel den.
Wir machen darauf aufmerksam, daß dieser Splitt nurbei Sehne] und Eisglätte verwendet werden darf.
Um Beachtung wird gebeten!
Weyand, Ortsbürgermeister
Welschneudorf
Westerwald-Verein wurde gegründet
Am 25.11.1986 wurde in der Kurfürstenhalle der 44. Zweigvere des Westerwaldvereines gegründet.
In § 2 der Satzung heißt es:
Der Verein hat die Aufgabe, im Dienst an der Westerwaldlanj schaft die Liebe zu Natur und Heimat zu wecken und zu pfleg« ihre Schönheit zu erhalten und zu heben, das Wandern zuförde] und die Wanderwege der ihm anvertrauten Landschaft zu b zeichnen. Darüber hinaus bemüht er sich um eine zeitgemäl und erholsame Freizeitgestaltung, wozu neben Wanderung! auch Exkursionen, Führungen, Besichtigungen sowie kullure und gesellige Veranstaltungen gehören. Der Verein vertritt die
teressen des Westerwaldes und seiner Bewohner bei derPlanu
und Durchführung aller strukturverbessernden Maßnahmen.] wirkt mit bei Einrichtungen, die der Erholung und dem Fremde] verkehr dienen und wirbt für den Westerwald.
Der Verein setzt sich für einen wirksamen Umweltschutz, insDj sondere für Erhaltung und Schutz von Natur und Landschaftujj für die Denkmalpflege ein. Er ist bestrebt, durch die Herauf von Schriften, Veröffentlichungen, Wanderkarten, Wandert^ rern und durch heimatkundliche Veranstaltungen das Intern am Westerwald zu vertiefen.
Dem Verein steht folgender Vorstand vor:
I. Vorsitzender: Willi Gilles
II. Vorsitzender: Uschi Koziel Schriftführer: Dietrich Kappel Schatzmeister: Werner Laux
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