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Simmern

uggfeier am Sonntag, dem 7.12.1986 ßfliJahrkommtderNikolaus zu den Simmerner Kindern am a gdem 7.12.1986,17.00 Uhr in die St. Rochus-Kirche. ^Kinder bis einschl. 4. Schuljahr sowie die Eltern und Angehö- Ijind herzlich eingeladen.

L|iet wird die Feier durch die Pfadfinder unter Mitwirkung der greine MGV Apollonia, KCSK und Musikverein 1930. gasenden Kinder erhalten vom Nikolaus eine Tüte Ober­lider,Ortsbürgermeister

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jnslaltungen und Versammlungen der Ortsvereine I Halbjahr 1987

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MGV Apollonia - Jahreshauptversammlung Tennisclub 1982 Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Jahreshauptversamm­lung

Karnevalsclub SK: Kappensitzung Musikverein 1930 Jahreshauptversammlung Möhnenclub Ewig Jung Schwerdonnerstag (Umzug und Maskenball)

Karnevalsclub SK: Maskenball Karnevalsclub SK: Maskenball Freiwillige Feuerwehr Hüttenfest Einweihung Dorfgemeinschaftshaus FuBballturnier der Ortsvereine Karnevalsclub Frühlingsfest MGV Apollonia 25jähriges Bestehen Kirchweihfest

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[Montag, 8. Dezember 1986 findet der Gottesdienst um 18.00 |und nicht wie angegeben um 08.00 Uhr statt, jonderer Hinweis: klausfeier am 7.12.1986.

Wunde der Georgs-Pfadfinder 10.12.1986. lentsfeier der Senioren 14.12.1986,15.00 Uhr.

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[trag und Gespräch über Jugendkriminalität (Dienstag, dem 9. Dezember, um 19.30 Uhrfindet in der Augst- eEitelborn (neben der Schule) ein Vortrag zum Thema: »Ju- ndkriminalität, Umfang, Ursachen und Hilfen« statt. Es spricht r Oster, Hauptkriminalinspektor und Sachverständiger für bendfragen der Kriminalpolizei Montabaur. Die CDU- iienderVerbandsgemeinde Montabaur laden alle Interessier­te Eltern und Lehrer dazu ein. Die Verantwortlichen für die iahung unserer Kinder sollten wissen, daß kein Kind vor Versu- jng und Gefährdung bewahrt ist.

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((entsfeier der Pfadfinder für die Senioren des Ortes [St,Georgs-Pfadfinder veranstalten am Sonntag, dem 14. De­lta 1986,15.00 Uhr im Mehrzweckraum der Gemeinde eine lentsfeier für die Senioren.

finden vergangenen Jahren werden die Pfadfinder ein an- echendes Programm vorbereiten.

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BUCHFINKENLAND 1

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

1 Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­anlagen der Ortsgemeinde Horbach vom 01. Dez. 1986 ptsgemeinderat Horbach hat aufgrund des § 24 der Gemein- ngfürRheinland-Pfalz(GemO)undder§§42Abs. 11,18 s 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunal- J~? n 9esetzes (KAG) folgende Sätzu ng beschlossen, die h ier- panntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Bei­träge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanla­gen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

MaBstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbau­beiträgen vom 20.7.1983 u. 30.11.1984 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gel­ten diese weiter.

Horbach, 01. Dezember, 5.11.1986 Noll, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973 (BS2020-1)wird auf folgendes hingewie­sen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekannt­machung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die ei­ne solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Horbach, 2.Dez.1986 (S.) Noll, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlus­ses des Ortsgemeinderates vom 6.11.1986 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1985.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 570.405,36 294.503,80 864.909,16

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 570.405,36 294.503,80 864.909,16

Soll-Ausgaben 570.405,36 294.503,80 864.909,16

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 570.405,36 294.503,80 864.909,16

Festgestellt:

Montabaur, 13. Mai 1986 f ^

Verbandsgenjeindeverwaltung Montabaur '

Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür­germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltssteilen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.