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Simmern
uggfeier am Sonntag, dem 7.12.1986 ßfliJahrkommtderNikolaus zu den Simmerner Kindern am a gdem 7.12.1986,17.00 Uhr in die St. Rochus-Kirche. ^Kinder bis einschl. 4. Schuljahr sowie die Eltern und Angehö- Ijind herzlich eingeladen.
L|iet wird die Feier durch die Pfadfinder unter Mitwirkung der greine MGV Apollonia, KCSK und Musikverein 1930. gasenden Kinder erhalten vom Nikolaus eine Tüte Oberlider,Ortsbürgermeister
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jnslaltungen und Versammlungen der Ortsvereine I Halbjahr 1987
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MGV Apollonia - Jahreshauptversammlung Tennisclub 1982 Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Jahreshauptversammlung
Karnevalsclub SK: Kappensitzung Musikverein 1930 Jahreshauptversammlung Möhnenclub Ewig Jung Schwerdonnerstag (Umzug und Maskenball)
Karnevalsclub SK: Maskenball Karnevalsclub SK: Maskenball Freiwillige Feuerwehr Hüttenfest Einweihung Dorfgemeinschaftshaus FuBballturnier der Ortsvereine Karnevalsclub Frühlingsfest MGV Apollonia 25jähriges Bestehen Kirchweihfest
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[Montag, 8. Dezember 1986 findet der Gottesdienst um 18.00 |und nicht wie angegeben um 08.00 Uhr statt, jonderer Hinweis: klausfeier am 7.12.1986.
Wunde der Georgs-Pfadfinder 10.12.1986. lentsfeier der Senioren 14.12.1986,15.00 Uhr.
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[trag und Gespräch über Jugendkriminalität (Dienstag, dem 9. Dezember, um 19.30 Uhrfindet in der Augst- eEitelborn (neben der Schule) ein Vortrag zum Thema: »Ju- ndkriminalität, Umfang, Ursachen und Hilfen« statt. Es spricht r Oster, Hauptkriminalinspektor und Sachverständiger für bendfragen der Kriminalpolizei Montabaur. Die CDU- iienderVerbandsgemeinde Montabaur laden alle Interessierte Eltern und Lehrer dazu ein. Die Verantwortlichen für die iahung unserer Kinder sollten wissen, daß kein Kind vor Versu- jng und Gefährdung bewahrt ist.
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((entsfeier der Pfadfinder für die Senioren des Ortes [St,Georgs-Pfadfinder veranstalten am Sonntag, dem 14. Delta 1986,15.00 Uhr im Mehrzweckraum der Gemeinde eine lentsfeier für die Senioren.
finden vergangenen Jahren werden die Pfadfinder ein an- echendes Programm vorbereiten.
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BUCHFINKENLAND 1
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
1 Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Veranlagen der Ortsgemeinde Horbach vom 01. Dez. 1986 ptsgemeinderat Horbach hat aufgrund des § 24 der Gemein- ™ngfürRheinland-Pfalz(GemO)undder§§42Abs. 11,18 s 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunal- J~? n 9esetzes (KAG) folgende Sätzu ng beschlossen, die h ier- panntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
MaBstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 20.7.1983 u. 30.11.1984 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.
Horbach, 01. Dezember, 5.11.1986 Noll, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973 (BS2020-1)wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Horbach, 2.Dez.1986 (S.) Noll, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 6.11.1986 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1985.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 570.405,36 294.503,80 864.909,16
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 570.405,36 294.503,80 864.909,16
Soll-Ausgaben 570.405,36 294.503,80 864.909,16
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 570.405,36 294.503,80 864.909,16
Festgestellt:
Montabaur, 13. Mai 1986 f ^
Verbandsgenjeindeverwaltung Montabaur '
Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltssteilen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

