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Montabaur

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Nr.

Vorweihnachtlicher Stammtisch der Vogelschutzgruppe Montabaur

am Dienstag, dem 2. Dezember 1986 um 19.30 Uhr im Natur­schutzzentrum, Alte Schule, in 5431 Holler. Mitglieder, Freunde und interessierte Gäste werden hierzu herzlich eingeladen. Die Vogelschutzgruppe bedarikt sich hiermit bei allen aktiven und in­aktiven Mitgliedern für die geleistete Arbeit und finanzielle Unter­stützung im Kalenderjahr 1986.

KJG - Nikolaus kommt wieder

Wie in den letzten beiden Jahren kommt auch dieses Jahr der KJG-Nikolaus zu Ihnen ins Haus.

Für einen Besuch können Sie sich unter folgenden Telefon- Nummern anmelden:

Für die Ortschaften Gelbachtal: Kessler, Tel. 5496 ab 17.00 Uhr,

Eschelbach: Görg Tel. 17915 ab 16.00 Uhr

Montabaur: Diehl, Tel. 5543 ab 17.00 Uhr, Keil, Tel.18613 ab 17

Uhr,

Heiligenroth: Walter, Tel. 17915 ab 16.00 Uhr.

Holler: Alzen, Tel. 2754 ab 18.00 Uhr, Engers, Tel. 3347 ab 18.00 Uhr.

Anmeldeschluß ist am Mittwoch, dem 3.12.1986.

Der Besuch istkostenlos, jedoch wären wirdankbarfür eine Spen­de, die wir an Misserio weiterleiten. Misserio unterstützt damit die Sozialarbeit in Ayazin/Südperu.

Hausfrauenbund Montabaur

Am Mittwoch, dem 3. Dez. 1986,19.00 Uhr, (Uhrzeit-Änderung), findet im kleinen Saal des Hauses Mons Tabor, Koblenzer Str. 2, Montabaur, unser »Vorweihnachtliches Beisammensein« statt. Anmeldung mit Menüwahl bei Helga Beckmann, Tel. 2233.

Im Januar 1987 findet dienstags von 9.00 bis 10.30 Uhr ein EngliscIvKurs mit etwas Vorkenntnissen, statt.

Nähere Information erteilt Frau Anne Knöpke, Taunusstr. 16, Montabaur, Tel. 2495.

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AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Brennholzverkauf

ln Abteilung 5 des Markwaldes Boden wurden ca. 85 rm Buchen­brennholz eingeschlagen, die zum Verkauf angeboten werden. Interessenten werden gebeten, ihren Bedarf bis spätestens 10.12.1986 beim Ortsbürgermeister anzumelden.

Es erfolgt keine Versteigerung.

Das Holz wird nach Eingang der Meldungen vergeben und kann direkt abgefahren werden. Der Taxpreis beträgt 60,-- DM/rm. Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­kehrsanlagen der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 5. Nov. 1986

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat aufgrund des § 24 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18Abs.3Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG)folgende Satzung beschlossen, die hier­mit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen

Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Bei­träge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanla­gen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Maßstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche

Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus beiträgen vom 1. August 1983 außer Kraft. Soweit eine Beit pflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, geltend weiter.

Heiligenroth, 5.11.1986 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pl GemO-vom14.12.1973(BS 2020-1) wird a uf folgendes hina] sen: y ]

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (S 22 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen]

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wen] nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bek] machung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, d| ne solche Rechtsverletzung begründen können, gegj der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauerfl 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. | Ortsgemeinde Heiligenroth I

Zerfas, Ortsbürgermeister I

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth von] 11.11.1986

Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bel ungsplanverfahrens »Dorfmitte« getroffen 1

Zum dritten Mal befaßte sich der Rat mit den vorgetragenel denken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen] gerbeteiligung sowie des Beteiligungsverfahrens der Ta öffentlicher Belange. Erstmals standen entsprechende! tungen am 12.8.1986 an, konnten jedoch wegen einige] klarheiten nicht abschließend behandelt werden.] 07,10.1986 befaßte sich alsdann der Rat erneut mit der An] genheit, mußte jedoch wegen Beschlußunfähigkeit wiedl endgültige Entscheidungen zurückstellen, so daß es nun] erst im »dritten Anlauf« möglich war, abschließende Eni J düngen überdie vorgetragenen Bedenken und Anregung! treffen und mithin auch das Bebauungsplanverfahren fl führen. Unter diesem Gesichtspunkt befaßte sich derRatl zunächst mit den einzelnen Eingaben und entschied,ob] Berücksichtigung finden können. Daran anschließend J die Zustimmung zu dem Bebauungsplan und deiTvEntwul Grünordnungsplanes in der Form, wie erinderSitzungvoii gen hat, erklärt. Zudem beschloß der Rat die Offenlagl Planunterlagen gern. §2 a Abs. 6 BBauG, d.h. als nächste! fahrensschritt wird wiederum eine Offenlegung erfolgen,! ren Verlauf Bedenken und Anregungen vorgetragen wfl können. I

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt entschied derRl nen Farbleitplan erstellen zu lassen für den Bebauungspl! reich »Dorfmitte«. Damit soll die Palette der Farben aufg® werden, die im Bereich des Bebauungsplangebietes hfl Renovierung von Hausfassaden zugelassen werden. I

Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« schlossen

Die Schwerpunkte des Änderungs- bzw. Erweiterung^® rens sind die Erweiterung des Industriegebietes um diel lieh der K152 und in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Ind® gebiet gelegenen Grundstück sowie umfangreiche veri® mäßige Veränderungen zur Beseitigung von Unfallgela®

Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Änderungen habendi®

ßenbaulastträger in Absprache untereinander Planen® erstellen lassen, die u.a. eine Verbreiterung der B 255,ij® nend am BAB-Zubringer Richtung Köln bzw. BAB-Abfal® Richtung Frankfurt bis ca. 120 m nördlich der Eisen® brücke an der Kreuzung B255/K152 vorsehen. Darüber® erhält der Kreuzungspunkt B 255/K 152 eine Neuges® gleich wie der Knotenpunkt B 255 /BAB-Zubringer. Dl ® kehrsmäßige Erschließung des Industriegebietes ertoi® dann aus Richtung Montabaur kommend über die B ff® die K 152, aus Richtung Boden kommend überdies25® die neu zu schaffende Abfahrt bis zur K 152. Mithin wi<®