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Montabaur

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Öffentl. bekonntmachungen

Stellenausschreibung

Um einen Beitrag zur Sicherung von Ausbildungsplätzen zu lei­sten, stelltdie Verbandsgemeinde Montabaurzu Beginn deskom­menden Ausbildungsjahres (01.08.1987)

1 Dienstanfänger(in) für den mittleren Dienst in der Kommunalverwaltung

2 Auszubildende für den Beruf »Bürogehilfin« (Schreibkraft) ein.

Eine Zusage auf Übernahme in ein Beamten-bzw. Arbeitsverhält­nis nach Beendigung der Ausbildung kann leider nicht gegeben werden.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (hand­geschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 01.01.1987 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Personalamt- Postfach 12 62 5430 Montabaur.

Bereits eingereichte Bewerbungen werden berückscihtigt. Sollte jedoch die vorliegende Bewerbung nicht aufrechterhalten werden, bitten wir um kurze Mitteilung.

Bitte geben Sie an, für welche Ausbildung Sie sich bewerben.

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungsko­sten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 15.12.1985 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.

Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8), Zimmer 221,543o Montabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Boden, Görgeshausen, Groß­holbach, Heiligenroth, Holler, Horbach, Niederelbert, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Welschneudorf und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angege­benen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1985 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, 25. November 1986

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

-Bauamt-

Öffentliche Bekanntmachung Schluckimpfung im Winter 1986/87

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine

Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu er­langen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von

6-8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca.

8-10 Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1985, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahr­gang 1986 ab 3. Lebensmonat

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischungsimpfung)

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung)

Nr.

vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10 .

(ca.4.Schuljahr),weitere Impfungen (Auffrischung) nacfr 8-10 Jahren. 1

An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde,

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,

c) wer vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal an einer Schluc fung teilgenommen hat.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt m auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihrem jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserkläruna ben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bi nermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem 'mi Ortsbürgermeister erhältlich. ]

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubrinaej fern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei dd fung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos. Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgaj kannt:

Horressen, Montag, 1.12.1986,14.00 Uhr, Waldschule Eigendorf, Montag, 1.12.1986,14.00 Uhr, Waldschule Niederelbert,Montag, 1.12.1986,14.20 Uhr, Schule Oberelbert, Montag, 1.12.1986, 14.40 Uhr, Umkleidei Sportplatz

Welschneudorf, Montag, 1.12.1986,15.00 Uhr, Schule Hübingen, Montag, 1.12.1986,15.20 Uhr Gemeindehaus! Horbach, Montag, 1.12.1986,15.40 Uhr Schule Gackenbach, Montag, 1.12.1986,15.40 Uhr Schule Daubach, Montacj, 1.12.1986,16.00 Uhr Gemeindehaus! Stahlhofen, Montag, 1.12.1986,16.20 Uhr Bürgermeister! Untershausen, Montag, 1.12.1986,16.40 Uhr Gemeindei Holler, Montag, 1.12.1986,17.00 Uhr, Gasth. Heibel Eschelbach, Dienstag, 2.12.1986,14.00 Uhr Waldbachhaj Heiligenroth, Dienstag, 2.12.1986,15.20 Uhr VogelsangiJ Großholbach, Dienstag, 2.12.1986,15.40 Uhr Gemeinde Ruppach-Goldh. Dienstag, 2.12.1986,16.00 Uhr Schule f Girod, Dienstag, 2.12.1986, 16.20 Uhr Schule Boden, Mittwoch, 3.12.1986,17.15 Uhr, Alte Schule Wirzenborn, Donnerstag, 4.12.1986, 14.00 Uhr Wirzenj Liss

Reckenthal, Donnerstag, 4.12.1986,14.20 Uhr Brunnend Bladernheim, Donnersag,4.12.1986,14.40 Uhr, Hubertus! Ettersdorf, Donnerstag, 4.12.1986,15.00 Uhr Zum Wiesel Heilberscheid, Donnerstag, 4.12.1986,15.15 Uhr Schule! Nomborn, Donnerstag, 4.12.1986,15.30 Uhr Gemeindehl Nentershausen, Donnerstag, 4.12.1986,15.45 Uhr Schuf Görgeshausen, Donnerstag, 4.12.1986,16.15 Uhr Schuf Niedererbach, Donnerstag, 4.12.1986,16.30 Uhr, Schult] Kadenbach, Freitag, 5.12.1986,14.00 Uhr, Schule Eitelborn, Freitag, 5.12.1986,14.20 Uhr, Augst-Schule Neuhäusel, Freitag, 5.12.1986, 14.20 Uhr, Augst-SchuleJ Simmern, Freitag, 5.12.1986,14.50 Uhr, Schule Montabaur, Montag, 8.12.1986,10.00 Uhr -12.00 Uhrunt]

-17.00 Uhr, Gesundheitsamt.

Öffentliche Bekanntmachung

fürdieOrtsgemeinden Hübingen, Oberelbert undWel« dort

Das Land Rheinland-Pfalz hat durch das Landesamt für Ul schütz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz in OppenheJ Ing.Büro Gerhard Björnsen, Koblenz, beauftragt die erfl chen Arbeiten zur Erstellung eines Bodenbelastungskal durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme werden von dej beitern des Ing.Büros im Bereich Hübingen, Oberelbff Welschneudorf Bodenproben durch Bohrungen entnoj Es ist beabsichtigft, mit den Arbeiten in dennächstenTagei] ginnen. Voraussichtlicher Abschluß in 2-3 Wochen.

Zum Zwecke der Probenentnahme ist der Bereich desMN blattes Bad Ems, in dem sich auch die o.a. Gemeinden»] in bestimmte Planquadrate eingeteilt worden, innerharod Proben entnommen werden. Die Probeentnahmestellenj von den Mitarbeitern des Ing.Büros Björnsen, welcl^] eine vom Landesamt für Umweltschutz und Geweraeaj Rheinland-Pfalz, Oppenheim, ausgestellte Bescheinigt] weisen, nach vorgegebenen einheitlichen Gesichtspunkt! Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse ausgewa ]