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Nr. 47/86

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fm Eiche, 825 fm Buche, 385 fm Fichte, 60 fm Kiefer. i Sonderplan Wegebau sieht die Mittelbereitstellung für die 1 liaung eines Holzabfuhrweges über eine Länge von 490 fm * S lg Fortsetzung der Befestigung des Gemeinschaftsweges t shausen/Niedererbach über eine Länge von 130 fm vor. Maßnahme wird Kosten von insgesamt ca. 22.150,-- DM verur- ft und kann finanziert werden durch einen LandeszuschuB ujhavon 13.600,-- DM sowie eine Eigenbeteiligung der Ge­mein Höhe von ca 8 -550,-- DM.

re Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes »In !tfolfen - Am hohen Rain« gefaßt

lisim Jahre 1983 hatte der Rat durch Beschluß das Verfahren Minderung des vorstehend genannten Bebauungsplanes ein- litet. Ziel dieses Verfahrens ist es, den rechtsverbindlichen Lungsplan den gewandelten Bedürfnissen anzupassen, P bislang sieht der Bebauungsplan jm Bereich südlich der LiraBe ein Gewerbe- und Industriegebiet vor. Da sich jedoch Lhder Lahnstraße bereits das Schulgebäude befindet und unmittelbarer Nähe, und zwar südlich der Lahnstraße der Bau »Grundschule sowie für den Schulsport zu nutzende Sportan- m vorgesehen sind, sollen hierfür die planungsrechtlichen Aussetzungen in der Weise geschaffen werden, daß eine Urn­ing der gewerblichen Bauflächen in Flächen für den Ge- einbedarf erfolgt. Dadurch solleineEinbindungderGrundschu- indie Umgebung gewährleistet werden.

wischen hat auch der Verbandsgemeinderat diese Planungs- Siebten einbezogen in das 2. Novellierungsverfahren zum Flä- innutzungsplan.

Sitzung am 14.11.1986 standen nunmehr zur Fortführung ^Verfahrens Entscheidungen über die Aufstellung eines Grün- jeungsplanes, der Zustimmungsbeschluß und Offenlegungs- I an. All diese Entscheidungen wurden jeweils einstim- jggetroffen. Es folgt nun die Planoffenlage (derZeitraum der Of- iilage wird durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur smtnis gegeben7.

weitere in der Sitzung am 14.11.1986 gefaßte Beschlüsse bin der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichtet.

Nomborn

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 13.11.1986

idmungsbeschluß für Verlängerung »Im Baumort« gefaßt, h Fertigstellung der Verlängerung der Straße »Im Baumort« schnitt Schulstraße bis Einmündung Parz.Nr. 245 und 246) nie nun vom Ortsgemeinderat in der Sitzung am 13.11.1986 eWidmung als öffentliche Verkehrsfläche ausgesprochen und STag der Verkehrsübergabe der 1.10.1986 festgelegt. Mithin ndnun die formellen Voraussetzungen fürdie Erhebung von An- erbeiträgen gegeben.

r neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen

(Beginn der Beratung erhielt derOrtsgemeinderat Kenntnis von in Gründen, die den Erlaß einer neuen Aubaubeitragssatzung Migmachen. Hierzu wurden u.a. ausgeführt, daß ein neues mmunalabgabengesetz in Kraft getreten ist, einschließlich ei- Mazugehörenden Verordnung (KAVO) und mithin weitge- Mstdie Regelungen für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen Mchfixiert sind. Dies bedeutet, daß eine Satzung mit umfas- Wlem Regelungsgehalt wie dies bislang der Fall war - nicht lehr erforderlich ist. Die Aussagen der neu zu erlassenden Sat- pgbeziehen sich lediglich noch auf die Festlegung des Abrech- iingsmaßstabes, die tiefenmäßige Begrenzung für Grund­flächen und die Festlegung des Abrechnungsmodus ins- asamt. Inhalt des neuen Kommunalabgabengesetzes ist auch, »den Gemeinden für eine Übergangszeit bis 1995 ein Wähl­et zugestanden wid, ob sie das bisherige System der Abrech- Wnach tatsächlichen Kosten für die einzelnen Anlagen bzw. ta Abschnitte beibehalten oder eine Abrechnung nach pau­sierten Sätzen vornehmen will.

ptensder Verwaltung wurde empfohlen, das bislang übliche pahren zunächst beizubehalten, da noch abzuwarten sei, ob f Bl . Ie neue Alternative (Abrechnungen nach Durchschnittssät- " In der _ Praxis bewähre. Der Argumentation insgesamt fol- i'Prklärte der Ortsgemeinderat die Zustimmung zu der im purf vorgelegten Ausbaubeitragssatzung. Diese wird nach y^Jaei der Kreisverwaltung und Ausfertigung durch den Bister in einer der nächsten Ausgaben des

Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Weitere Entscheidungen zur Aufstellung des Bebauungspla­nes »Ortslage« getroffen.

Da die Mitglieder des Ortsgemeinderates zum überwiegenden Teil befangen und mithin von der Beschlußfassung ausgeschlos­sen sind, wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Reusch, zum Beauftragten bestellt, um die ordnungsgemäße Durchführung des Planaufstellungsverfahrens zu gewährleisten. Dieser hat nun in der Sitzung am 13.11.1986 nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder zunächst Entscheidun­gen über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezo­genen Bürgerbeteiligung getroffen. Hierzu war über insgesamt 4 Einzeleingaben zu befinden. Daran anschließend wurde die Zu­stimmung zu dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf sowie dem Grünordnungsplan eiklärt. Als weiterer Verfahrensschritt steht nun gemäß der Entscheidung des Beauftragten die Offenla­ge der Planunterlagen gern. § 2a Abs. 6 BBauG an.

Zum Regelungsgehalt des vorstehend genannten Bebauungs­planes wird nochmals folgendes angemerkt:

Am 6.3.1986 traf der Beauftragte die Entscheidung, den seit 19.2.1982 rechtsverbindlichen Bebauungsplan »Ortslage« aufzu­heben und durch einen neuen Bebauungsplan zu ersetzen. Im Rahmen dieses neuen Verfahrens soll auch ein neuer Grünord­nungsplan aufgestellt und zugleich Bestandteil des Bebauungsp­lanes werden. Grund für diese Neuplanung war insbesondere der Ausbau der K 162. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungs­plan war für den Ausbau der K 162 der Abbruch von verschiede­nen Gebäuden vorgesehen. Diese Aussagen werden in dem jetzi­gen Bebauungsplan nicht mehr aufrechterhalten; neuere Überle­gungen sehen auch im Bereich der Kreisstraße einen ortsgerech­ten Ausbau der Verkehrsflächen einschließlich der Nebenanla­gen vor. Die Fahrbahntrasse soll dementsprechend nicht mehr in der geplanten Breite ausgebaut werden. Der Bebauungsplan orientiert sich insofern an einem Gestaltungsplan, der ortsge­rechte Ausbaumaßnahmen aufzeigt.Nicht zuletzt auch mit Blick auf anstehende Dorferneuerungsmaßnahmen, soll der gesamte Bebauungsplan überarbeitet werden, um so möglichst viele ge­stalterische Elemente in die Planung einzubinden. Dazu gehört beispielsweise eine gemeinsame Gestaltung der vorhandenen Hofflächen mit dem Straßenraum.

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf trägt diesen Zielen Rechnung, indem er u.a. vorsieht:

- Änderung der Verkehrsführung im Bereich der K 162 unter Beibehaltung der ursprünglich zum Abbruch vorgesehenen Bausubstanz

- Gestaltung des Straßenraumes und der anliegenden Grund­stücke

- Berücksichtigung von Belangen der Denkmalpflege mit Dar­stellung aller erhaltenswerten Gebäude sowie Fachwerkhäu­ser

- Ausweisung des gesamten Geltungsbereiches als Dorfge­biet

- Verzicht auf die Festsetzung einer Bauweise, damit die vor­handene verschiedenartige Bebauung kontinuierlich weiter­geführt werden kann.

Bürgerversammlung in Nomborn

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß in der Gemeinde Nom­born die alljährlich einzuberufende Bürgerversammlung am Don­nerstag, 27. Nov. 1986 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus stattfin­det.

Gemäß Tagesordnung stehen der Bericht des Ortsbürgermei­sters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich sowie ein Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde an.

Darüber hinaus erfolgt auch eine Vorstellung von Plänen zu dem erarbeiteten Dorferneuerungskonzept. Hierzu steht neben dem Ortsbürgermeister sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsge­meinde auch der planende Architekt Rede und Antwort. Letztlich ist noch eine Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger vorgesehen.

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Brach, Ortsbürgermeister