Montabaur
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Öftentl bekanntmachungen
Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember
1986
Am 3. Dezember 1986 findet bundesweit eine allgemeine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf
Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel.
Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz die Viehhalter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Anzugeben sind alle Tiere, die sich am Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelne Betriebe beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.
Die Angaben der einzelnen Viehhalter unterliegen der Geheimhaltung. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Auskunftspflichtigen können die Angaben über Schafe(1 Jahr und älter), Schweine und Rinder für die Berechnung der Beiträge zur Tierseuchenkasse verwendet werden.
Auskunftsverweigerung sowie nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Die Verwaltung informiert
Hallenbad Montabaur zur Durchführung der alljährlichen Generalüberholung geschlossen
Das Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur ist in der Zeit vom
Sonntag, 30.11.1986 bis Freitag, 26.12.1986 geschlossen.
In dieser Zeit wird die jährlich anfallende Generalüberholung/Wartung der Technik sowie Grundreinigung der gesamten Badeanlage durchgeführt.
AusdiesemGrundekannleiderkein Badebetrieb abgehalten werden.
Hinweis:
Am Sonntag, 30.11.1986 hält der TuS Montabaur sein traditionelles Nikolausschwimmen ab. Daher bleibt schon an diesem Sonntag die Schwimmhalle für die Allgemeinheit geschlossen.
Öffentlicher Aufruf für Mütter und Väter des Jahrgangs 1922
zur Meldung von Kindererziehungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung
Seit 1986 können bei Personen der Geburtsjahrgänge 1921 und späterZeiten der Kindererziehung bis zu einem Jahr je Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherungszeit rentenbegründend und rentensteigernd berücksichtigt werden.
Die LVA Rheinland-Pfalz ruft nunmehr die Angehörigen des Jahrgangs 1922 sowie nochmals die Berechtigten des Jahrgangs 1921, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, auf, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten zu beantragen.
Mütter, die bereits eine Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden von Amts wegen angeschrieben und brauchen sich daher nicht selbst zu melden.
Wer bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muß die Kindererziehungszeit bei dem Versicherungszweig geltend machen, zu dem er den letzten wirksamen Beitrag entrichtet hat, auch wenn dieser mittlerweile erstattet worden ist. Wer bisher nie versichert war, hat die Wahl, die Kindererziehungszeit entweder in der Arbeiterrentenversicherung oder in der Angestelltenversicherung geltend zu machen.
Berechtigte, die ihre Kindererziehungszeit in der Arbe't Versicherung - also bei der Landesversicheru 6 ' Rheinland-Pfalz - geltend machen, wenden sich bin 9 * Auskunfts- und Beratungsstellen oder Versichertenält LVA, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtvervr
oder an die Gemeinde- und VerbandsgemeindevenT oder unmittelbar an die LVA Rheinland-Pfalz in Speye Berechtigte, die ihre Kindererziehungszeit in der Anqesta, Sicherung - also bei der Bundesversicherungsanstalt r
stellte - geltend machen, wenden sich bitte an diejeninsk kasse (Orts-, Betriebs-, Innungs-, Landwirtschaftliche k kasse oder Ersatzkasse), bei der sie Mitglied oder fannft chert sind oder falls sie keiner gesetzlichen Krankenka» Ersatzkasse angehören, an die nächstgelegene Kranker Die LVA R heinland-Pfalz weist darauf hin, daß dieser Auf™ sondere für Personen gilt, die bisher nie versichert waren! nur geringfügige Zeiten in der gesetzlichen Rentenversic zurückgelegt haben. Auch sie können allein mii den Kind hungszeiten oder zusammen mit sonstigen Versicheruna einen Rentenanspruch erwerben. a
Denn wer die 60monatige Wartezeit für ein Altersruhegä nicht erfüllt hat und durch laufende freiwillige Beiträge!® 1987 bis zum Monat der Vollendung des 65. Lebensjahr^ unter Anrechnung der Kindererziehungszeiten nicht me] len kann, hat die Möglichkeit, die für die Wartezeit und dl einen Rentenanspruch fehlenden Beiträge nachzuentrid Die Angehörigen der Jahrgänge ab 1923 werden in denkq den Jahren gesondert aufgerufen. Die Betroffenen werde! ten, sich bis dahin zu gedulden.
Beratung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearl Schrupp, Rathaus-Altbau, ll.Stock, Zimmer 21, 02602/126.156, möglichst nach vorheriger Terminvereini Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstaltfj stellte, Berlin, sowie die LandesversicherungsanstaltRh] Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsservicq Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation. Informationen können jedoch nur abgerufen werden,« Versicherungskonto bereits »geklärt« ist.
Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf«vo| Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davoil gehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Derg auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandst Verwaltung - Versicherungsamt- Der zuständige Sachb ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffungfi Nachweise behilflich.
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben uni Versicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbarbeillj spräche eine Rentenberechnung.
Sprechtage:
1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
An jedem 1. Montag im Monat, von 08.30 Uhr bis 12.00l| von 13.30 Uhr -15.00 Uhr.
2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, vonC 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -15.30 Uhr.
3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur • Versic| samt: *
Montags - freitags von 08.00 -12.00 U hr, dienstags zusät^ 16.00-18.00 Uhr.
Fürdie Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitteeirteij vereinbaren. (Tel. Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126.156).
*Nur für Versicherte aus dem Bereich der Verbandsgej Verwaltung Montabaur.
Grüne Wertstofftonne in der Verbandsgemeinde Montabaur
Von Seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung *1 hingewiesen, daß in derkommenden Woche(24.11.-2 an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstoj entleert werden.
In der Vergangenheit wurde wiederholt festgestellt, nen Tonnen nicht nur mit Papierabfällen, sondern zum I mit Plastik und Hausmüll gefüllt waren. .J
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die !H nen nur mit Altpapier, d.h. mit Zeitungen, Zeitschriften'^ ehern und Heften aus Haushaltungen undGewerbebetr^ füllt werden dürfen.

