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Nr. 46/86

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»abendavon Kenntnisgenommen.daß nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinnedes§2aAbs. 6 Bundesbau-

Offenlage durchgefuhrt und die zu beteiligenden Behörden und Stellen gemäß § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz benachrichtigt

Während der Offenlage vorgetragenen Bedenken bzw. Anregungen hat der Ortsgemeinderat teilweise zurückgewiesen Geaen Zurückweisung bestehen keine Rechtsbedenken. y

^Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der BebauunasDlan mit dieser j,tlicHen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. a H

Lbauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8 Zimmer jwährend den Dienststunden eingesehen werden.

jcdzaitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:

Kt Bundesbaugesetz (Auszug)

jerEntschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis44 bezeichneten Vermöoens- Äilaeingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schrift- jitsidem Entschädigungspfhchtigen beantragt. y y

jt Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs itz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiaefuhrtwird 55 a Bundesbaugesetz (Auszug)

£jn6 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von pungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächen- j(iSzulegen SatZUn9 9egenuber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen

T'satzung htfÜr ^ Verletzun0 von Vorschriften überdieGenehmigung unddie Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes

g.6 Gemeindeordnung (Auszug)

« Verletzung der Bestimmungen über ischließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

(Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeich- ijlerTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor-

«Plangebiet wird wie folgt begrenzt: irden: vom Dammweg §ssten: von der Kreisstraße Nr. 103 n:von der Straße »Mühlenweg« den: vom Bodener Weg

jiPlangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Lageplanskizze ersichtlich.

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Päcd-Goldhausen, 10.11.86 Ferdinand, Ortsbürgerm.

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