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Nr. 46/86
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»abendavon Kenntnisgenommen.daß nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinnedes§2aAbs. 6 Bundesbau-
Offenlage durchgefuhrt und die zu beteiligenden Behörden und Stellen gemäß § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz benachrichtigt
Während der Offenlage vorgetragenen Bedenken bzw. Anregungen hat der Ortsgemeinderat teilweise zurückgewiesen Geaen Zurückweisung bestehen keine Rechtsbedenken. y
^Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der BebauunasDlan mit dieser j,tlicHen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. a H
Lbauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8 Zimmer jwährend den Dienststunden eingesehen werden.
jcdzaitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:
Kt Bundesbaugesetz (Auszug)
jerEntschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis44 bezeichneten Vermöoens- Äilaeingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schrift- jitsidem Entschädigungspfhchtigen beantragt. y y
jt Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs itz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiaefuhrtwird 55 a Bundesbaugesetz (Auszug)
£jn6 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von pungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächen- j(iSzulegen SatZUn9 9egenuber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
T'satzung htfÜr ^ Verletzun0 von Vorschriften überdieGenehmigung unddie Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
g.6 Gemeindeordnung (Auszug)
« Verletzung der Bestimmungen über ischließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
(Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeich- ijlerTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor-
«Plangebiet wird wie folgt begrenzt: irden: vom Dammweg §ssten: von der Kreisstraße Nr. 103 n:von der Straße »Mühlenweg« den: vom Bodener Weg
jiPlangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Lageplanskizze ersichtlich.
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Päcd-Goldhausen, 10.11.86 Ferdinand, Ortsbürgerm.
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