Montabaur
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II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Montabaur (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung).
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
I.
Zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde Montabaur
in Höhe von. 104.000,- DM
M.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1986
in Höhe von. 1.968.450,-DM
des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk)
der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von 746.270,- DM
und
des Verbandsgemeindewerkes (Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von .... 3.743.000,- DM. 5430 Montabaur, 27.10.1986 Kreisverwaltung des Westenwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S)Weinert, Landrat
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.11.1986 bis 26.11.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Montabaur, 6.11.1986 Verbandsgemeinde Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Wassergeld und Kanalgebühren für das 4. Quartal 1986 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am
15. November 1986
die Abschläge für Wassergeld und Kanalgebühren zu zahlen sind. Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen. Bei Bankabbuchern wird die 4. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
5430 Montabaur, 10. November 1986 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Öffentliche Mahnung statt Einzelmahnung
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15. November 1986 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuer, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 %pro Monat der auf volleDM 100,-abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Voiksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Wegen des bevorstehenden Jahresabschlusses wird um
sofortige Zahlung gebeten. Montabaur, den 15 w
Verbandsgemeinde Montabaur/Verbandsgemeindeka^
Öffentliche Bekanntmachung Schluckimpfung im Winter 1986/87
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jah Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei lmpfg§ nc ! h Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei ErregertyrTn 1 langen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Absta 6-8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf« 8-10 Monaten erforderlich. "
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1985, soweit sie r,
nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der j«i gang 1986 ab 3. Lebensmonat “
2 . alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischungsimpfung)
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung^ ist und bei dem kein Impfhindernis besteht. 1 Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschein*! erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung dritte Impfung ab Beginn des 2 . Lebensjahres ( 8 - 101 ' nach der zweiten Impfung)
vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca.4.Schuljahr),weitere Impfungen (Auffrischung) nacH weils 8-10 Jahren.
An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,
c) wer vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal an einer | Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekanntj sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten! re minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverstäm klärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgememj Verwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspofizeibehj und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich. Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubtf gen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, ward bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos. Nachstehend geben wir die Termine für den ersten ii gang bekannt:
Horressen, Montag, 1.12.1986,14.00 Uhr, Waldschuld Eigendorf, Montag, 1.12.1986,14.00 Uhr, Waldschule! Niederelbert,Montag, 1.12.1986,14.20 Uhr, Schule Oberelbert, Montag, 1.12.1986,14.40 Uhr, Umkleidet Sportplatz
Welschneudorf, Montag, 1.12.1986,15.00 Uhr, Schuld Hübingen, Montag, 1.12.1986,15.20 Uhr Gemeindebj Horbach, Montag, 1.12.1986,15.40 Uhr Schule Gackenbach, Montag, 1.12.1986,15.40 Uhr Schule Daubach, Montag, 1.12.1986,16.00 Uhr Gemeindeha| Stahlhofen, Montag, 1.12.1986,16.20 Uhr Bürgemet amt
Untershausen, Montag, 1.12.1986,16.40 UhrGemei haus
Holler, Montag, 1.12.1986,17.00 Uhr, Gasth. Herbei ] Eschelbach, Dienstag, 2.12.1986,14.00 Uhr Wald! halle
Heiligenroth, Dienstag, 2.12.1986,15.20 Uhr Vo halle
Großholbach, Dienstag, 2.12.1986,15.40 Uhr Gern haus
Ruppach-Goldh, Dienstag, 2.12.1986,16.00 UhrS Girod, Dienstag, 2.12.1986,16.20 Uhr Schule Wirzenborn, Donnerstag, 4.12.1986,14.00 UhrWira ner Liss
Reckenthal, Donnerstag, 4.12.1986,14.20 Uhr ßrainj stube
Bladernheim, Donnersag, 4.12.1986, 14.40 Uhr, Hui klause
Ettersdorf, Donnerstag, 4.12.1986,15.00 Uhr Zum" grund ^
Heilberscheid, Donnerstag, 4.12.1986,15.15 UhrS^ Nomborn, Donnerstag, 4.12.1986,15.30 UhrGemer haus
Nentershausen, Donnerstag, 4.12.1986,15.45 Uhf» Görgeshausen, Donnerstag, 4.12.1986,16.15 Uhi’ ! »'

