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Nr. 44/86
in Höhe von 22.678,87 DM und 11.430,75 DM Be-
miabaur__
’ n - aiJ edesOrtsgemeinderates zugrunde liegen, während den :l,lll | SS chsl0i s,un 9 en über 20 - 465 >" DM auf der Einnahmeseite ^sehende Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umle- pr «rfahrens gegenüberstehen. Der Ortsgemeinderat r der Leistung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Haushaltsjahr 1986 einhellig zu. Die Deckung dieser Aus- ^ nerfolgt aus Haushaltsmehreinnahmen.
emarkung von Grundstücksflächen
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thdenPlanüngsvorstellungen des Westerwaldkreises soll die [feit durch die Ortslage in Richtung Simmern führende K 113 rin Rand des Gewerbegebietes verlegt und dort an die B 49 ■ 1 «schlossen werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzun- hierfür soll der Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemein- JaNeuhäusel schaffen. Die neue« 113 wird gleichzeitig auch die hcliließungsfunktion für das Gewerbegebiet Neuhäusel über- Lmen.Oadie jetzige Industriestraße nicht die notwendige Brei- Jteaufweist und außerdem im Anbindungsbereich der künftigen k ■13an die B 49 Gelände benötigt wird, empfiehlt es sich, die bei lern späteren Straßenausbau benötigten Flächen aus der Gemarkung Simmern in die Gemarkung Neuhäusel umzugemar-
ren.
tan Ortsgemeinderat Neuhäusel lag hierzu eine Beschlußvorla- lederVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur vor, die die U m- jemarkung von Grundstücksflächen aus der Gemarkung Sim- fernin die Gemarkung Neuhäusel im Umfang von 6.726 qm zum Lall hatte. Der Rat beschloß diese Vorlage einstimmig und be- Lagtedie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, das Um- [emarkungsverfahren einzuleiten.
mahme der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet »Auf
lerHaid«
Uraufgegangenen Ortsbegehungen hatte der Bauausschuß Lunterstützung durch den zuständigen Bau-Ing. des Bauamtes IrVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur und Vertretern der Ldsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH die Erschließungsanlagen |iNeubaugebiet »Auf der Haid« besichtigt und die noch vorzu- jhmenden Nachbesserungen und Restbauleistungen festge- jellt. Eine Auflistung der Mängel, Nachbesserungen und Rest- puleistungen lag nun dem Ortsgemeinderat zur Beratung und eschlußfassung vor. Auf Vorschlag der Landsiedlung heinland-Pfalz GmbH stimmte der Ortsgemeinderat der Verga- pderRestbauleistungen etc. an die kostengünstigste Anbieterin « Nach Beratung der einzelnen Positionen der in der Auflistung jithaltenen Nachbesserungen und Restbauleistungen stimmte li Rat grundsätzlich dem Ergebnis der Ortsbegehungen zu, Ichdem er in einem Falle auf den Ausbau eines Weges unter ge- jssen Bedingungen verzichtet und in einem anderen Falle noch ■gänzungswünsche angebracht hatte.
lartinsfeuer
grOrtsbürgermeister unterrichtete den Rat davon, daß der dies- phgeMartinszug am 10. Nov. 1986 stattfindet. Erinforierteden fetsodann über die im vorigen Jahr aufgetretenen Schwierigkei- Vwegen der Lage des Martinsfeuers. In derfolgenden Beratung kach sich der Rat dafür aus, den bisherigen Standort des Marlsfeuersaufzugeben und ihn an den Rand des Neubaugebietes iufder Haid« zu verlegen. Über Beginn und Sammelpunkt des trtinszuges wird noch eine besondere Veröffentlichung erfol- r
Jchtöff entl iche Sitzung:
■nichtöffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich der Rat mit einer psache und Grundstücksangelegenheiten. Er stimmte in ei- geileren Beratungspunkt dem Abschluß eines öffentlich- »Milchen Vertrages zu. itoundlichem Gruß: ptnmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 13.10.1986
^Übereinstimmung war in der Sitzung des Ortsgemeindera- Stlich m o rn am 1 3.10.1986 festzustellen, d.h. sämtliche in öf- U K Un 9 anstebende Entscheidungen wurden einstim- , s rotten. Hierbei handelte es sich im einzelnen um:
Kenntnisnahme/Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 ermittelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die bislang noch nicht genehmigten bzw. zur Kenntnis gegebenen Mehrausgaben im Haushalt der Gemeinde. Hierzu wurde zunächst eine insgesamt 9 Positionen umfassende Auflistung mit geringfügigen Ansatzüberschreitungen vorgelegt. Das Gesamtvolumen belief sich auf insgesamt ca. 6.300,- DM. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war eine gesonderte Genehmigung durch den Rat nicht gefordert.Nach Mitteilung der Verwaltung ist ein Haushaltsausgleich im Rahmen desGesamthaushaltes 1985 gewährleistet.
Die daran anschließend vorgelegten 7 Einzelpositionen ausweisende Aufstellung wies die erheblichen und mithin zu genehmigenden Mehrausgaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 61.900,- DM aus. Hierbei handelte es sich u.a. um Mehrausgaben für Waldwegebaumaßnahmen.(Diese gingen auf Entscheidungen des Rates zurück, da seitens des Landes kurzfristig Zuwendungsmittel in beträchtlichem Umfange in Aussicht gestellt wurden. So konnten die Maßnahmen zu einem Großteil aus diesen Zuwendungtsmitteln und darüber hinaus durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen finanziert werden. Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz entstanden darüber hinaus auch bei der Ausführung des Auftrages zur Erschließung des Baugebietes »In der Trift«. Abgerundet wird der Katalog der Mehrausgaben noch durch erhöhte Umlagezahlungen (Kindergartenumlage/VG- und Kreisumlage), Unterhqltungsarbeiten an Wanderwegen und Reparaturen an der Straßenbeleuchtung. Insgesamt ist ein Haushaltsausgleich gewährleistet durch Mehreinnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst, erhöhte Schlüsselzuweisungen und Einsparungen von Bauausgaben. Der Ortsgemeinderat erklärte, daß er die Mehrausgaben dem Grunde und der Höhe nach anerkenne und sprach hierzu die Genehmigung aus.
Zustimmung zur geänderten Verkehrsplanung für die neu K 113 und die damit im Zusammenhang stehende Umgemarkung
Aufgrund gemeinsamer Entscheidungen der Ortsgemeinderäte Simmern und Neuhäusel hatteein Planungsbüroeine Planung erstellt, die den geänderten Verlauf der neuen K 113 im Gemarkungsbereich Neuhäusel darstellt. Erstmals wurde dieser Plan im Februar 1986 vorgestellt. Daraufhin wurden einige Änderungswünsche zu dieser Planung zur Kenntnis gegeen. Diese haben nunmehr in der neu vorgelegten Planung weitgehendst Berücksichtigung gefunden, so daß der Rat zu dieser überarbeiteten Planung seine Zustimmung erklärte. Zugleich wurde allerdings darauf hingewiese, daß man festhalte an Aussagen des Rates, die bereits in vorangegangenen Sitzungen getroffen wurden.
Daran anschließend stimmte der Rat der Umgemarkung von Grundstücksflächen aus der Gemarkung Simmern in die Gemarkung Neuhäusel zu. Dadurch sollen alle Grundflächen in den von der Ortsgemeinde Neuhäusel aufzustellenden Bebauungsplanbereich übertragen werden, damit durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der neuen Trasse für die K 113 geschaffen werden können (nach den Planungsvorstellungen des Westerwaldkreises soll die derzeit durch die Ortslage Neuhäusel in Richtung Simmern führende K113 an den Rand des Gewerbegebietes verlegt und in Höhe des Gewerbebetriebes Zakowski an die B 49 angebunden werden).
Rückübertragung des Schulgebäudes Simmern an die Ortsgemeinde
Mit Blick auf die Veränderungen in der Schulorganiation stand die Rückübertragung des Schulgebäudes auf die Ortsgemeinde Simmern an. Zur Ablösung der Unterhaltungsverpflichtung gemäß der zwischen derOrtsgemeinde Simmern und der Verbandsgemeinde Montabaur abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Zahlung einer Pauschalentschädigung an die Gemeinde insbesondere zur Abgeltung der im Innern des Schulgebäudes erforderlichen Anstreicherarbeiten vorgeschlagen.
Der Ortsgemeinderat erklärte sich hiermit einverstanden: Weitere Informationen aus der Sitzung des Rates werden in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
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