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Nr. 44/86

in Höhe von 22.678,87 DM und 11.430,75 DM Be-

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n - aiJ edesOrtsgemeinderates zugrunde liegen, während den :l,lll | SS chsl0i s,un 9 en über 20 - 465 >" DM auf der Einnahmeseite ^sehende Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umle- pr «rfahrens gegenüberstehen. Der Ortsgemeinderat r der Leistung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Haushaltsjahr 1986 einhellig zu. Die Deckung dieser Aus- ^ nerfolgt aus Haushaltsmehreinnahmen.

emarkung von Grundstücksflächen

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thdenPlanüngsvorstellungen des Westerwaldkreises soll die [feit durch die Ortslage in Richtung Simmern führende K 113 rin Rand des Gewerbegebietes verlegt und dort an die B 49 1 «schlossen werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzun- hierfür soll der Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemein- JaNeuhäusel schaffen. Die neue« 113 wird gleichzeitig auch die hcliließungsfunktion für das Gewerbegebiet Neuhäusel über- Lmen.Oadie jetzige Industriestraße nicht die notwendige Brei- Jteaufweist und außerdem im Anbindungsbereich der künftigen k 13an die B 49 Gelände benötigt wird, empfiehlt es sich, die bei lern späteren Straßenausbau benötigten Flächen aus der Ge­markung Simmern in die Gemarkung Neuhäusel umzugemar-

ren.

tan Ortsgemeinderat Neuhäusel lag hierzu eine Beschlußvorla- lederVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur vor, die die U m- jemarkung von Grundstücksflächen aus der Gemarkung Sim- fernin die Gemarkung Neuhäusel im Umfang von 6.726 qm zum Lall hatte. Der Rat beschloß diese Vorlage einstimmig und be- Lagtedie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, das Um- [emarkungsverfahren einzuleiten.

mahme der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet »Auf

lerHaid«

Uraufgegangenen Ortsbegehungen hatte der Bauausschuß Lunterstützung durch den zuständigen Bau-Ing. des Bauamtes IrVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur und Vertretern der Ldsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH die Erschließungsanlagen |iNeubaugebiet »Auf der Haid« besichtigt und die noch vorzu- jhmenden Nachbesserungen und Restbauleistungen festge- jellt. Eine Auflistung der Mängel, Nachbesserungen und Rest- puleistungen lag nun dem Ortsgemeinderat zur Beratung und eschlußfassung vor. Auf Vorschlag der Landsiedlung heinland-Pfalz GmbH stimmte der Ortsgemeinderat der Verga- pderRestbauleistungen etc. an die kostengünstigste Anbieterin « Nach Beratung der einzelnen Positionen der in der Auflistung jithaltenen Nachbesserungen und Restbauleistungen stimmte li Rat grundsätzlich dem Ergebnis der Ortsbegehungen zu, Ichdem er in einem Falle auf den Ausbau eines Weges unter ge- jssen Bedingungen verzichtet und in einem anderen Falle noch gänzungswünsche angebracht hatte.

lartinsfeuer

grOrtsbürgermeister unterrichtete den Rat davon, daß der dies- phgeMartinszug am 10. Nov. 1986 stattfindet. Erinforierteden fetsodann über die im vorigen Jahr aufgetretenen Schwierigkei- Vwegen der Lage des Martinsfeuers. In derfolgenden Beratung kach sich der Rat dafür aus, den bisherigen Standort des Mar­lsfeuersaufzugeben und ihn an den Rand des Neubaugebietes iufder Haid« zu verlegen. Über Beginn und Sammelpunkt des trtinszuges wird noch eine besondere Veröffentlichung erfol- r

Jchtöff entl iche Sitzung:

nichtöffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich der Rat mit einer psache und Grundstücksangelegenheiten. Er stimmte in ei- geileren Beratungspunkt dem Abschluß eines öffentlich- »Milchen Vertrages zu. itoundlichem Gruß: ptnmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 13.10.1986

^Übereinstimmung war in der Sitzung des Ortsgemeindera- Stlich m o rn am 1 3.10.1986 festzustellen, d.h. sämtliche in öf- U K Un 9 anstebende Entscheidungen wurden einstim- , s rotten. Hierbei handelte es sich im einzelnen um:

Kenntnisnahme/Genehmigung von Haushaltsüberschreitun­gen

Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 er­mittelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die bis­lang noch nicht genehmigten bzw. zur Kenntnis gegebenen Meh­rausgaben im Haushalt der Gemeinde. Hierzu wurde zunächst ei­ne insgesamt 9 Positionen umfassende Auflistung mit geringfügi­gen Ansatzüberschreitungen vorgelegt. Das Gesamtvolumen be­lief sich auf insgesamt ca. 6.300,- DM. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war eine gesonderte Genehmigung durch den Rat nicht gefordert.Nach Mitteilung der Verwaltung ist ein Haushaltsausgleich im Rahmen desGesamthaushaltes 1985 gewährleistet.

Die daran anschließend vorgelegten 7 Einzelpositionen auswei­sende Aufstellung wies die erheblichen und mithin zu genehmi­genden Mehrausgaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 61.900,- DM aus. Hierbei handelte es sich u.a. um Mehrausga­ben für Waldwegebaumaßnahmen.(Diese gingen auf Entschei­dungen des Rates zurück, da seitens des Landes kurzfristig Zu­wendungsmittel in beträchtlichem Umfange in Aussicht gestellt wurden. So konnten die Maßnahmen zu einem Großteil aus die­sen Zuwendungtsmitteln und darüber hinaus durch Mehreinnah­men aus Holzverkäufen finanziert werden. Mehrausgaben ge­genüber dem Planansatz entstanden darüber hinaus auch bei der Ausführung des Auftrages zur Erschließung des Baugebietes »In der Trift«. Abgerundet wird der Katalog der Mehrausgaben noch durch erhöhte Umlagezahlungen (Kindergartenumlage/VG- und Kreisumlage), Unterhqltungsarbeiten an Wanderwegen und Re­paraturen an der Straßenbeleuchtung. Insgesamt ist ein Haus­haltsausgleich gewährleistet durch Mehreinnahmen im Wirt­schaftsbetrieb Forst, erhöhte Schlüsselzuweisungen und Einspa­rungen von Bauausgaben. Der Ortsgemeinderat erklärte, daß er die Mehrausgaben dem Grunde und der Höhe nach anerkenne und sprach hierzu die Genehmigung aus.

Zustimmung zur geänderten Verkehrsplanung für die neu K 113 und die damit im Zusammenhang stehende Umgemar­kung

Aufgrund gemeinsamer Entscheidungen der Ortsgemeinderäte Simmern und Neuhäusel hatteein Planungsbüroeine Planung er­stellt, die den geänderten Verlauf der neuen K 113 im Gemar­kungsbereich Neuhäusel darstellt. Erstmals wurde dieser Plan im Februar 1986 vorgestellt. Daraufhin wurden einige Änderungs­wünsche zu dieser Planung zur Kenntnis gegeen. Diese haben nunmehr in der neu vorgelegten Planung weitgehendst Berück­sichtigung gefunden, so daß der Rat zu dieser überarbeiteten Pla­nung seine Zustimmung erklärte. Zugleich wurde allerdings dar­auf hingewiese, daß man festhalte an Aussagen des Rates, die be­reits in vorangegangenen Sitzungen getroffen wurden.

Daran anschließend stimmte der Rat der Umgemarkung von Grundstücksflächen aus der Gemarkung Simmern in die Gemar­kung Neuhäusel zu. Dadurch sollen alle Grundflächen in den von der Ortsgemeinde Neuhäusel aufzustellenden Bebauungsplan­bereich übertragen werden, damit durch die Aufstellung des Be­bauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der neuen Trasse für die K 113 geschaffen werden können (nach den Planungsvorstellungen des Westerwaldkreises soll die derzeit durch die Ortslage Neuhäusel in Richtung Simmern füh­rende K113 an den Rand des Gewerbegebietes verlegt und in Hö­he des Gewerbebetriebes Zakowski an die B 49 angebunden wer­den).

Rückübertragung des Schulgebäudes Simmern an die Orts­gemeinde

Mit Blick auf die Veränderungen in der Schulorganiation stand die Rückübertragung des Schulgebäudes auf die Ortsgemeinde Simmern an. Zur Ablösung der Unterhaltungsverpflichtung ge­mäß der zwischen derOrtsgemeinde Simmern und der Verbands­gemeinde Montabaur abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Zahlung einer Pauschalentschädigung an die Gemeinde insbe­sondere zur Abgeltung der im Innern des Schulgebäudes erfor­derlichen Anstreicherarbeiten vorgeschlagen.

Der Ortsgemeinderat erklärte sich hiermit einverstanden: Weitere Informationen aus der Sitzung des Rates werden in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.

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