Montabaur
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Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Bei- trägefür einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Ab. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche(§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,§5KAVO).
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbau- beiträgen vom 15. Juni 1983 u. 25. Okt. 1984 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.
Girod, 17.10.1986 Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (BS 2020-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Girod, 21.10.1986 Ortsgemeinde Girod (S) Hannappel, Ortsbürgermeister
Bürgerversammlung in Girod
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Donnerstag, 30. Oktober 1986 um 19.30 Uhr in der Schule eine Bürgerversammlung stattfindet. Die Tagesordnung sieht den Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich sowie einen Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde vor. Daran anschließend ist eine Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger eingeplant. Alle Bürger und Einwohner sind zur Teilnahme eingeladen.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur »Information aus erster Hand«. Hannappel, Ortsbürgermeistr
Abladen von Bauschutt am Grubenweg
Das Abladen von Bauschutt und Erdmassen auf dem Eigentum der Firma Görg 5 Schneider (ehemals Agrob) am Grubenweg unmittelbar hinter dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt. Da die Firma Görg & Schneider für ihr Eigentum verantwortlich ist, wird der Verursacher gesucht.
Des weiteren ist es untersagt, von dem dort bereits angeschütteten Schutzwall Mutterboden abzufahren.
Wer kann Angaben machen über die Verursacher. Mitteilung bitte an die Ortsgemeinde Girod, Tel. 601.
Hanappel, Ortsbürgermeister
Gefunden
Ein Schlüsselring mit zwei Autoschlüsseln (Opel) wurden am
4.10.1986 gefunden, und mit größter Wahrscheinlichkeit am
3.10.1986 an der Grillhütte in Girod verloren. Eigentümer kann dieselben bei entsprechendem Eigentumsnachweis am Bürgermeisteramt in Girod abholen.
Hannap^el, Ortsbürgermeister
Nr. 43 ,
Görgeshausen Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungspaines »Unter dem Issel« dem gemeinde Görgeshausen. '
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzuno'
23.9.1986 beschlossen, im Bereich der BAB A 3 / B 49 fi i n Ji bauungsplan aufzustellen.
Das Plangebiet umfaßt den Bereich zwischen
- der BAB 3 und dem BAB-Zubringer
- der B 49
- der L 325
- dem Wirtschaftsweg Nr. 45/2 im Gemarkungsbereich »Unter dem Issel«. Der I trägt die Bezeichnung: »Unter dem Issel«.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hie« gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Görgeshausen, 14. Oktober 1986 Claus Reusch, Beauftragter
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen! det am
Dienstag, 28. Oktober 1986 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rai tes vom 23.9.1986 (nichtöffentlicher Teil)
2. Sachstandsbericht zu einem Bauvorhaben
3. Verschiedenes
II. Öffentliche Sitzung (Beginn ca. 19.30 Uhr)
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Raj tes vom 23.9.1986 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- Kulturplan 1987
3. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das] Haushaltsjahr 1986
4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Sät] zung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen
5. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 21.10.1986 Reusch, Beauftragter
Nomborn
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 14.10.1986
Bepflanzungsmaßnahmen im Ortsbereich in Auftraggegeb] Zunächst entschied der Ortsgemeinderat auf der Basisdereinf holten Angebote über die Vergabe des Auftrages für Pflanz^ nahmen im Zuge des Ausbaues der K162 und der Gemeinde} ze. Den Auftrag hierzu erhielt die mindestbietende Firma. Vor sehen ist die Bepflanzung der zumeist neu angelegten Pfianzj chen mit Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern.
Daran anschließend gab der Ortsbürgermeister zur Kenntnis,! inzwischen vom Zweckverband Naturpark Nassau eineZus# für eine Zuschußgewährung bei Anpflanzung von Obstbäuij im Ortsrandbereich vorliegt. DieserZuschuß beläuft sich aufßfl der entstehenden zuschußfähigen Kosten. Unter diesem Q sichtspunkt wurde vom Rat zugleich noch der Auftrag zurAnpßl zung von Obstbäumen als Ortsrandbegrünung vergeben
Entscheidung über die Gestaltung des Platzes am Hohltj vertagt
Durch einstimmigen Beschluß kam der Rat überein, zunac noch keine endgültige Entscheidung über die Gestaltungj Platzes am Hohlweg zu treffen.Vielmehr wurde vereinbart,| neue Sitzung anzuberaumen und in dieser gemeinsam Bauausschuß nach vorangegangener Ortsbesichtigung ul *J
Gestaltung dieses Platzes sowie der weiteren Freiflächen ajf
meindehaus und im Bereich der Lindenmühlenstraße/Haupsj ße zu befinden.

