Einzelbild herunterladen

Seite 9

Nr. 43/86

Treffen sind alle eingeladen, die ihr Wochenende mal

Jeinsen «»«"

iriuanbund Montabaur

1 i'enstag, dem 28. Oktober .1986, besuchen wir anläßlich des der offenen Tür die Staatl. Beratungsstelle, Abt. Hauswirt- ! 8 ' 0 Montabaur, Kirchstraße 45. Treffpunkt 14.00 Uhr vor der l8n i in der Kirchstr. 45. Gäste sind herzlich willkommen.

, u .nfl«m« ln,ch * ft Horre,8en

Frauengemainachaft Horressen trifft sich am Montag, 'io i 966 um 15.00 Uhr im Pfarrheim zu einem gemütlichen Bei- rnrnenaeln. Frau Weckbecker aus Holler bastelt mit uns Ad- niskränze und Gestecke.

jbelInteresse Bastelmaterial, Kleber, Schere etc. mitbringen.

ifiMontabaur e.V. lädt ein zur Bürgerapreehatunde

Mitglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Montag, 27. ober 1986 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Bürgerstube« den nwohnernvon Horressen zu einerBürgersprechstundezurVer-

181846/191 2 a.V. Montabaur

iball-Senioren

0i 26. Oktober 1986,15.00 Uhr. Bezirksliga, Staffel Ost: iBheinbreitbach - TuS I.

i unentschieden vom vergangenen Sonntag die TuS-Elf

Wviert?

LjiigaC, Staffel Süd: TuS II - SV Weischneudorf.

} l es für die TuS-Reserve zu mehr als einer Außenseiter­in?

Ltirwaldveraln a.V., Zweigverein Montabaur

kdarung am 26. Okt. über 15 Kilometer von Montabaur über

iHlmmelfeld nach Großholbach, über den Waldlehrpfad zu-

Nach Montabaur. Abmarsch 10 Uhr vom Gasthaus »Stadt

(ntabaur«.

iiorcliMter-Probe

[gen eines dringenden Term ins am 10.11.1986 werden alle ak- InMusikfreunde zur pünktl. und vollzähligen Teilnahme an der kprobe am Montag, dem 27.10.1986,19.30 Uhr ins Feuer- Irgerätehaus gebeten.

[niorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

Abfahrtszeiten des Busses für den Seniorennachmittag der landsgemeinde Montabaur und die Haltestellen sind unter pbrik »Die Verwaltung informiert« veröffentlicht.

Boden

Notizen aus der Sitzung des |rtsgemeinderates Boden vom 14.10.1986

Meldungen zum Abschluß des Haushaltsjahres 1986

pahinen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 P von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die UJB noch nicht genehmigten bzw. zur Kenntnis gegebenen Faltsüberschreitungen ermittelt und dem Rat in Form von 2 lanntsn Auflistungen vorgelegt. Es handelt sich zum einen um löbliche Ansatzüberschreitungen, d.h. diese waren im Ein- Pgeringfügig (ca. 450,-- DM bei 6 Einzelpositionen) darüber F wurde noch um die Genehmigung erheblicher Ansatzü- Tjreitungen m 't einem Gesamtvolumen von ca. 17.900,-- DM fe« hi lt88tel,en ersucht. Dem gab der Rat durch einstimmi- ind!» 8taM ^ aran anschließend wurde zur Kenntnis ge- Ififfair er ^® ctinun 9 sprüfungsausschuß der Gemeinde in Li m e^ ® itzun 9' ndenR ^ umenderVer b anc, sgemeinde- Shat n ! 0ntabaurdie fassen-undRechnungsbelegefürdas nffihlf ahr 1985 eingesehen und überprüft hatte. Diese Prü­ll nr 8 zu keinen Beeanstandungen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schloß daraufhin die Jahresrechnung 1965 ab und legte diese zur Beschlußfas­sung vor. Durch einstimmigen Beschlußerklärte der Rat seine Zu­stimmung zu der fürdas Haushaltsjahr 1985 aufgestellten Jahres­rechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts­beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeindefürdas Haushaltsjahr 1985 die Entlastung er­teilt.

Vergabe von Aufträgen

Zur Fortführung der Arbeiten für die Errichtung des Anbaues an der Ahrbachhalle wurden an die Jeweils mindestbietenden Firmen die Metallbau- und Putzarbeiten vergeben.

Sachstandsbericht zur geplanten Umgehung B 255/Anbindung L 300

' Der Ortsbürgermeister Informierte die Mitglieder des Rats über das Ergebnis einer Besprechung mit Vertretern des Straßenbau­amtes Vallendar und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüg­lich der geplanten Umgehung BC 255 mit Anbindung der L 300. Diese Besprechung befaßte sich schwerpunktmäßig für den Be­reich der Ortsgemeinde Boden mit Möglichkeiten zur Anbindung der L 300. Zwei Lösungsmöglichkeiten wurden hierzu vorgestellt.

Alternative A:

Anbindung der L 300 aus Richtung Meudt im Bereich des Ober­feldweges gegenüber dem Gewerbegebiet.

Alternative B:

Ortsnahe Umgehung zwischen der Ortslage und der Fa. GUS mit Anbindung auf der Höhe nach Moschhelm.

Nach Auffassung des Straßenbauamtes Vallendar hat die Alter­native A aus verkehrstechnischen Gründen und nach der Beurtei­lung der Naturschutzbehörde kaum Ausicht auf Verwirklcihung. Es wurde daher eine Realisierung entsprechend der Alternative B vorgeschlagen. Der Rat erklärte mehrheitlich, auch er plädiere für diese zuletzt genannte Alternative Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß alsdann der Fortgang der Planung und die Realisierung der Maßnahme nicht zusätzlich verzögert werde. Konkret wurde zur erläuterten Planung vorgeschlagen, den Ver­lauf der L300,unddamitzuglelch den Kreuzungsbereich in nördli­che Richtung zu verschieen. Darüber hinaus soll eine Anbindung der bisherigen L 300 in Richtung Moschhelm an die neue L 300 er­folgen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, diese Änderungsvorschläge in einem Lageplan zeichnerisch dar­zustellen und dem Straßenbauamt in Vallendar zur Kenntnis zu geben.

Überprüfung der Qas- und Ölfeuerungsanlagen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ab November in unse­rer Ortsgemeinde der Bezirksschornsteinfegermeister die Gas- und Ölfeuerungsanlagen überprfüft.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 7.10.1986

Wiederholung des Beschlusses für die Aufstellung des Be­bauungsplanes »Dorfmitte« erforderlich

Gemäß Tagesordnungspunkt 1 der öffentlichen Sitzung am 7.10.1986 stand die Entscheidung über die Aufstellung des Be­bauungsplanes »Dorfmitte« an. Unmittelbar nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wurde jedoch festgestellt, daß eine Viel­zahl der Ratsmitglieder wegen Sonderinteresse an der Entschei­dung nicht mitwirken können unddadurch bedingt eine Beschluß­fähigkeit des Rates nicht mehr gegeben war. Gemäß den Bestim­mungen der Gemeindeordnung ist daher eine erneute Aufnahme in die Tagesordnung der nächste Ratssitzung erforderlich, um alsdann auch mit vermindertem Quorum einen wirksamen Be­schluß fassen zu können.

Erlaß einer neuen Ausbaubeltragssatzung beschlossen

Bedingt durch das Inkrafttreten des neuen Kommunalabgaben­gesetzes (KAG) wurde es erforderlich, die bisher gültige Ausbau­beitragssatzung zu ändern bzw. durch eine neue zu ersetzen.