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Nr. 43/86
■ Treffen sind alle eingeladen, die ihr Wochenende mal
Jeinsen «»«•"•
•iriuanbund Montabaur
1 i'enstag, dem 28. Oktober .1986, besuchen wir anläßlich des •der offenen Tür die Staatl. Beratungsstelle, Abt. Hauswirt- ! 8 ' 0 Montabaur, Kirchstraße 45. Treffpunkt 14.00 Uhr vor der l8n i in der Kirchstr. 45. Gäste sind herzlich willkommen.
, u .nfl«m« ln,ch * ft Horre,8en
Frauengemainachaft Horressen trifft sich am Montag, 'io i 966 um 15.00 Uhr im Pfarrheim zu einem gemütlichen Bei- rnrnenaeln. Frau Weckbecker aus Holler bastelt mit uns Ad- niskränze und Gestecke.
jbelInteresse Bastelmaterial, Kleber, Schere etc. mitbringen.
ifiMontabaur e.V. lädt ein zur Bürgerapreehatunde
Mitglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Montag, 27. ober 1986 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Bürgerstube« den nwohnernvon Horressen zu einerBürgersprechstundezurVer-
181846/191 2 a.V. Montabaur
iball-Senioren
0i 26. Oktober 1986,15.00 Uhr. Bezirksliga, Staffel Ost: iBheinbreitbach - TuS I.
i unentschieden vom vergangenen Sonntag die TuS-Elf
Wviert?
LjiigaC, Staffel Süd: TuS II - SV Weischneudorf.
} l es für die TuS-Reserve zu mehr als einer Außenseiterin?
Ltirwaldveraln a.V., Zweigverein Montabaur
kdarung am 26. Okt. über 15 Kilometer von Montabaur über
iHlmmelfeld nach Großholbach, über den Waldlehrpfad zu-
Nach Montabaur. Abmarsch 10 Uhr vom Gasthaus »Stadt
(ntabaur«.
iiorcliMter-Probe
[gen eines dringenden Term ins am 10.11.1986 werden alle ak- InMusikfreunde zur pünktl. und vollzähligen Teilnahme an der kprobe am Montag, dem 27.10.1986,19.30 Uhr ins Feuer- Irgerätehaus gebeten.
[niorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
■Abfahrtszeiten des Busses für den Seniorennachmittag der landsgemeinde Montabaur und die Haltestellen sind unter pbrik »Die Verwaltung informiert« veröffentlicht.
Boden
Notizen aus der Sitzung des |rtsgemeinderates Boden vom 14.10.1986
Meldungen zum Abschluß des Haushaltsjahres 1986
pahinen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 P von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die UJB noch nicht genehmigten bzw. zur Kenntnis gegebenen Faltsüberschreitungen ermittelt und dem Rat in Form von 2 lanntsn Auflistungen vorgelegt. Es handelt sich zum einen um löbliche Ansatzüberschreitungen, d.h. diese waren im Ein- Pgeringfügig (ca. 450,-- DM bei 6 Einzelpositionen) darüber F wurde noch um die Genehmigung erheblicher Ansatzü- Tjreitungen m 't einem Gesamtvolumen von ca. 17.900,-- DM fe« hi lt88tel,en ersucht. Dem gab der Rat durch einstimmi- ind!» 8taM ‘ ^ aran anschließend wurde zur Kenntnis ge- Ififfair er ^® ctinun 9 sprüfungsausschuß der Gemeinde in Li m e^ ® itzun 9' ndenR ^ umenderVer b anc, sgemeinde- Shat n ! 0ntabaurdie fassen-undRechnungsbelegefürdas nffihlf ahr 1985 eingesehen und überprüft hatte. Diese Prüll nr ’ 8 zu keinen Beeanstandungen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schloß daraufhin die Jahresrechnung 1965 ab und legte diese zur Beschlußfassung vor. Durch einstimmigen Beschlußerklärte der Rat seine Zustimmung zu der fürdas Haushaltsjahr 1985 aufgestellten Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeindefürdas Haushaltsjahr 1985 die Entlastung erteilt.
Vergabe von Aufträgen
Zur Fortführung der Arbeiten für die Errichtung des Anbaues an der Ahrbachhalle wurden an die Jeweils mindestbietenden Firmen die Metallbau- und Putzarbeiten vergeben.
Sachstandsbericht zur geplanten Umgehung B 255/Anbindung L 300
' Der Ortsbürgermeister Informierte die Mitglieder des Rats über das Ergebnis einer Besprechung mit Vertretern des Straßenbauamtes Vallendar und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüglich der geplanten Umgehung BC 255 mit Anbindung der L 300. Diese Besprechung befaßte sich schwerpunktmäßig für den Bereich der Ortsgemeinde Boden mit Möglichkeiten zur Anbindung der L 300. Zwei Lösungsmöglichkeiten wurden hierzu vorgestellt.
Alternative A:
Anbindung der L 300 aus Richtung Meudt im Bereich des Oberfeldweges gegenüber dem Gewerbegebiet.
Alternative B:
Ortsnahe Umgehung zwischen der Ortslage und der Fa. GUS mit Anbindung auf der Höhe nach Moschhelm.
Nach Auffassung des Straßenbauamtes Vallendar hat die Alternative A aus verkehrstechnischen Gründen und nach der Beurteilung der Naturschutzbehörde kaum Ausicht auf Verwirklcihung. Es wurde daher eine Realisierung entsprechend der Alternative B vorgeschlagen. Der Rat erklärte mehrheitlich, auch er plädiere für diese zuletzt genannte Alternative Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß alsdann der Fortgang der Planung und die Realisierung der Maßnahme nicht zusätzlich verzögert werde. Konkret wurde zur erläuterten Planung vorgeschlagen, den Verlauf der L300,unddamitzuglelch den Kreuzungsbereich in nördliche Richtung zu verschieen. Darüber hinaus soll eine Anbindung der bisherigen L 300 in Richtung Moschhelm an die neue L 300 erfolgen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, diese Änderungsvorschläge in einem Lageplan zeichnerisch darzustellen und dem Straßenbauamt in Vallendar zur Kenntnis zu geben.
Überprüfung der Qas- und Ölfeuerungsanlagen
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ab November in unserer Ortsgemeinde der Bezirksschornsteinfegermeister die Gas- und Ölfeuerungsanlagen überprfüft.
Eulberg, Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 7.10.1986
Wiederholung des Beschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« erforderlich
Gemäß Tagesordnungspunkt 1 der öffentlichen Sitzung am 7.10.1986 stand die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« an. Unmittelbar nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wurde jedoch festgestellt, daß eine Vielzahl der Ratsmitglieder wegen Sonderinteresse an der Entscheidung nicht mitwirken können unddadurch bedingt eine Beschlußfähigkeit des Rates nicht mehr gegeben war. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist daher eine erneute Aufnahme in die Tagesordnung der nächste Ratssitzung erforderlich, um alsdann auch mit vermindertem Quorum einen wirksamen Beschluß fassen zu können.
Erlaß einer neuen Ausbaubeltragssatzung beschlossen
Bedingt durch das Inkrafttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurde es erforderlich, die bisher gültige Ausbaubeitragssatzung zu ändern bzw. durch eine neue zu ersetzen.

