)0
Seite 7
Nr. 43/86
Ordnung:
Söffen «,«* 6 Sitzung:
Vergabe
von Aufträgen ^
i und Beschlußfassung über Grundstücksange-
hiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 'entliehe Sitzung:
Verse!
ißeratung
und Beschlußfassung über
warhtragshaushaltssatzung der Stadt für 1986 Nachtragshaushaltsplan der Stadt für 1986 ” Anpassung des Investitionsprogrammes 1985-1989 ' ratuna u nd Beschlußfassung über den 2. Nachtrags- Idanzum Forstkulturplan 1986 (Wegebau) r ratung und Beschlußfassung über die Einziehung ei- P Teilfläche des Bornweges im Stadtteil Eschelbach Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Obere Köppelsraße« im Stadtteil El-
fe^ustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO
■Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe IV« im Bereich des Flurstückes 406/78.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«.
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des feaulandumlegungsverfahrens nach § 47 BBauG für das Baugebiet »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf Beratung über verkehrsberuhigende Maßnahmen in Montabaur-Horressen - Antrag der SPD-Fraktion- jGestaltung der Weihnachtsmärkte 1986 sowie Durchfüh- rung eines Christmarktes am 29. Dezember 1986 Legung von Parkplätzen im oberen Bereich der Kirch- IsliaSe
verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
lossel-Dölken, Bürgermeister
leis für die Mitglieder der CDU-Fraktion:
[raktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung findet jonnerstag, 30. Oktober 1986 um 16.30 Uhr im Trau- und Be- tongszimmer, Rathausneubau, Zimmer 214, statt, leis für die Mitglieder der SPD-Fraktion paktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung findet lontag, 27. Oktober 1986 um 20.00 Uhr in der Wohnung von Idirista Stendebach, Villa Sonnenschein, statt, leis für die Mitglieder der FWG-Fraktion lontag, 27. Oktober 1986 findet um 20.00 Uhr in der Gaststät- lürgerstube« in Montabaur-Horressen eine Bürgerrechte statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur preitung der Stadtratsitzung.
Öffentliche Bekanntmachung
lungsplanänderung »Altstadt I« (3.Änderung) der Stadt
ibaur
l/eröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlich- fernäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Im Stadtrat Montabaur am 20.3.1986 gemäß §§ 2,10 BBauG Ibindung mit §24der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz |0) als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung ““ I« wurde durch die Bezirksregierung Koblenz am 16 (Az. 6A/60, 610/13) genehmigt.
Paus der Genehmigungsverfügung: präg der Stadtverwaltung Montabaur wird die Änderfung Ib'bezeichneten Bebauungsplanes einschl. der örtlichen Urschriften gern. § 11 BBauG und § 123 LBauO genehmigt: [Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich p gemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanände- r dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich
Nierungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde-
Img Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- 19, während der Dienststunden eingesehen werden^
Fertig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 p 1 angewiesen:
augesetz (Auszug)
I "'schädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- Lrht l6 ' nC * en §§j,40und42 bis44 bezeichneten Vermö- L kileeingetretensind. Erkann die Fälligkeit des Anspru- mw 1 herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädiget! bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. ..
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs.6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tasachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 128,3227/4,3220/5 und 132/1 wird
festgestellt:
1. Die überbaubare Grundstücksfläche wird erweitert
2. Die im Bebauungsplan vorgesehene Zuwegung im südlichen Bereich entfällt
3. Die Grünflächenausweisung im südlichen Bereich wird geändert.
4. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,8 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,8 festgesetzt
5. Es wird eine 3-geschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß als Höchstgrenze festgesetzt.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten
Skizze ersichtlich.
Montabaur, 17.10.1986
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
\ V; 5 ,/

