Montabaur
Seite 8
die hierzu ergangene Kommunalabgabenverordnung (KAVO) nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestimmungen zur Abrechnung von Ausbaubeiträgen enthalten, so daß die neu zu erlassende Ausbaubeitragsatzung nur noch die Festlegung des Beitragsmaßstabes und der Tiefenbegrenzung enthält. Es wurde in den weiteren Ausführungen darauf verwiesen, daß für eine Übergangszeit bis Ende 1995 den Gemeinden ein Wahlrecht verbleibt ob
- das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelne Anlage oder deren Abschnitte oder
- ein pauschalierter Betrag (Durchschnittsätze) angewandt wird.
Für die zweite Alternative ist es erforderlich, die Kosten einer typischen Straße mit repräsentativen Abrechnungseinheiten zu ermitteln und einen Durchschnittssatz zu errechnen. Nach Auffassung der Verwaltung bleibt abzuwarten, ob sich eine Beitragsabrechnung nach Durchschnittssätzen in der Praxis bewährt. Darüber hinaus verblieb der Verwaltung nach Veröffentlichung der KAVO am 15.8.1986 keine ausweichende Zeit um die Problematik der wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen hinreichend zu analysieren. Es wurde daher empfohlen, im Rahmen der neu zu erlassenden Ausbaubeitragssatzung festzulegen, daß das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelne Anlage oder deren Abschnitte zunächst beibehalten wird. Die§ ermöglicht eine Beitragserhebung nach neuem Recht und erlaubt es darüber hinaus abzuwarten, ob sich die angesprochenen Alternative (Abrechnung nach Durchschnittssätzen) in der Praxis bewährt.
Diesen Argumentationen folgend beschloß der Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung den Erlaß der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge füröffentliche Verkehrsanlagen (der gesamte W,ortlaut dieser Satzung kann der öffentlichen Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes entnommen werden.)
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Fußgängerzone in Montabaur beschlossen
Mit großer Mehrheit (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung), beschloß der Stadtrat auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Fußgängerzone/Verkehrsberuhigter Bereich in Montabaur (von Einmündung Steinweg bis Einmündung Kolpingstraße) Vorausleistungen zu erheben. Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand wurde auf 60% festgelegt und war zugleich Grundlage für die Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrages auf 60,- DM/qm beitragspflichtige Grundstücksfläche. Entsprechend dem neuen Beitragsrecht ist dieser Vorausleistungsbetrag innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.
Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Westerwald- und Buchenstraße in Montabaur-Horressen sowie Erhebung von Vorausleistungen beschlossen Seitens der Verwaltung wurde durch Beschlußvorschlag angeregt, den Anteilder Stadt Montabauram beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Westerwaldstraße und der Buchenstraße auf 40 % festzusetzen. Namens der SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Karl-Heinz Bacher, man erachte diesen Gemeindeanteil für zu niedrig mit Blick auf die hohe Verkehrsbelastung für die beiden genannten Straßenzüge.
Da sich auch nach dem Ausbau keine nennenswerten Verkehrsentlastungen abzeichneten und hierfür zudem keine ausreichenden Alternativen für eine Verkehrsverdrängung vorhanden seien, wurde die Festlegung eines Gemeindeanteils von 50% befürwortet.
Ratsmitglied Kram (CDU) verwies darauf, daß auf absehbare Zeit Straßenbaumaßnahmen geplant seien, die auch zu einer Verkehrsentlastung im Bereich der Westerwald- und Buchenstraße führen. Mit Blick darauf befürwortete er gleich dem Vorschlag der Verwaltung einen 40%igen Gemeindeanteil. Nach Fortführung der kontroversen Diskussion im Rat unterbreitete Ratsmitglied Franz-Josef Manns (CDU) den Vorschlag zur Erzielung eines Kompromisses den Gemeindeanteil auf 45% festzulegen. Die SPD-Fraktion beantragte daraufhin eine Sitzungsunterbrechung, um sich zu einer fraktionsinternen Beratung zurückziehen zu können. Dem wurde vom Rat stattgegeben. Nach nur kurzer Sitzungsunterbrechung wurde alsdann nach Wiedereröffnung der Sitzung über den eingangs der Diskussion von der SPD- Fraktion gestellten Antrag (Gemeindeanteil 50%) abgestimmt. Mit 11 Ja-Stimmen bei 13 Gegen-Stimmen fand dieser nicht die
Nr.«
erforderliche Mehrheit. Daraufhin wurde überden
Kompromißvorschlag(Gemeindeanteil45%)abgestinin 1 |
Vorschlag wurde mit 18 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme haltungen mehrheitlich befürwortet.
unteren
unds
Daran anschließend wurde noch beschlossen, den Vo stungsbetrag auf den zu erwartenden Ausbaubeitraq m* DM/qm beitragspflichtige Grundstücksfläche festzusetzen
Beratung über verkehrsberuhigende Maßnahmen imS|v Horressen an Fachausschüsse verwiesen *
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, in der Sitzung des Rai 25.9.1986 über verkehrsberuhigende Maßnahmen in denW gebieten »Hemchen« und »Fahrenau« im Stadtteil Horresse beraten und zu beschließen. Im einzelnen wurde von de*
Fraktion vorgeschlagen die genannten Wohngebietein denn
versuch »Zonen - Geschwindigkeits-Verordnung« einzabi hen, fahrdynamische Schwellen im Bereich der Straße »ln sengrund« anzubringen und darüber hinaus »optische Gra durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen vorzusehen ner sollte die Beratung über eine Änderung des FläcL zungsplanes zur Ausweisung der Fortsetzung der Meise« als Umgehungsstraße geführt und die Verwaltung beauftre den, beim Straßenbauamt Diez die Versetzung des Otisei» Schildes in der Westerwaldstraße vor die Einmündungind# senstraße zu beantragen.
Die Mitglieder der CDU-Fraktion und der FWG -Fraktionen daß sie abschließende Entscheidungen in dieser Sitzungnkä, fürworteten, sondern zunächst die Beratung in den Ausschy für angezeigt hielten. Dieser Vorschlag fand hingegen nich Zustimmung der SPD-Fraktion. Um die sich anschließende! troverse Diskussion zu beenden, wurde letztlich vomFrak Vorsitzenden der CDU-Fraktion Albert Kram Schluß derD und Verweisung an die Ausschüsse beantragt. Gegen die! men der SPD-Fraktion wurde diesem Antrag von der CDU- FWG-Fraktion zugestimmt.
Vergabe von Aufträgen
In nichtöffentlicher Sitzung - die dem öffentlichen Teil derS
ratssitzung am 25.9.1986 vorausging, traf der Rat folgende 1
gabeentscheidungen:
a) Rohbauarbeiten zum Bau des Stadiongebäudes und Kampfrichterhauses an der Sportanlage Typ »B« im Schul- und Sportzentrum Montabaur (diese Arbeitensot len umgehend begonnen und der Rohbau nochvorti reinbruch erstellt werden)
b) Ausbau der Straße »Auf dem alten Hof« im Stadtteil Ein dorf
c) Instandsetzung des Tennenplatzes im Schulzentrum. (Diese Maßnahme umfaßt eine Generalausbesserungdj Sportplatzdecke und zum einen die vorhandenen Mär an der Sportplatzdecke zu beseitigen und darüber hinad eine langfristige Nutzbarkeit des Platzes zu gewährten sen.)
d) Bau eines Waldweges im Stadtwald (im Bereich »Derlj ten Höh«)
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentlicluj kehrsanlagen der Stadt Montabaur vom 29.9.1986 Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnuß Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18 Abs. 3 äj und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesj (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit b macht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen
Die Stadt erhebt abweichend von den §§ I3und 14KAGB für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsa^ nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, §5 W |
§3 I
'Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücks®^ Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen i stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50

