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Seite 11

Nr. 38/86

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von erheblichen über- und außerplanmäßi- Ausqaben für das Haushaltsjahr 1985 rnisnahme von unerheblichen über- und außerplan- ren Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985 . Lg und Beschlußfassung über die Rückübertragung Schulgebäudes an die Ortsgemeinde tung und Beschlußfassung über die Fortschreibung Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis ein-

I 1990)

t m a un d Beschlußfassung über gefahrlose Wege zum «arten (Antrag der FWG-Dombo) atung und Beschlußfassung über die Fertigstellung der .je »Zum Mühlenberg«.

chiuBfassung über die Widmung von Verkehrsflächen Mühlenberg«

-schiedenes

itöffentliche Sitzung

Inehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 1 je.1986 (nichtöffentlicher Teil)

Indstücksangelegenheit

ischiedenes

Kadenbach, 15.09.1986 Irbach, Ortsbürgermeister

L Fraktionssitzung:

taktion Montag, 22.09.1986,19.00 Uhr im Bürgermeister- IraktionMontag, 22.09.1986,19.00Uhr, im Bürgermeister-

Fraktion Oombo, Dienstag, 23.09.1986,19.00 Uhr, im Bür-

Isteramt

Fraktion Karbach, Dienstag, 23.09.1986, 20.00 Uhr, im neisteramt

Änderung des Bebauungsplanes ffebenborn« der Ortsgemeinde Simmern

jentlichung eines weiteren Änderungsbeschlusses ge- } 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes

P)

hsgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 23.08. und |983 sowie 15.4.1985 beschlossen, den Bebauungsplan pcorn« zu ändern.

brSitzung am 18.08.1986 hat der Ortsgemeinderat folgen- fiteren Änderungsbeschluß gefaßt: jebauungsplan wird für das Flurstück 38/2 (Flur 1) derge- ländert, daß dieses Grundstück als Gewerbegebiet ausge- Jwird. Der Änderungsbeschluß vom 23.08.1983 wird inso- fgehoben; Art und Maß der baulichen Nutzung für dieses ptück bestimmen sich somit nach dem Bebauungsplan >.11.1979.

beitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, den Bereich JderSiebenbornstraße tlw. als eingeschränktes Dorfgebiet weisen.«

jderungsbeschlüsse des Ortsgemeinderates werden hier- Päß§2Abs.6i.V.m.§2Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntge-

limmern, 10.09.1986 Ihneider, Ortsbürgermeister

23.08. und 15.11.1983, 15.4.1985 und 18.8.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Siebenborn« zu ändern und den Gründord­nungsplan der Bebauungsplanänderung anzupassen.

Vom 10.6. bis 12.7.1985 wurde eine Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG durchgeführt; der Ortsgemeinderat hat durch Beschluß vom 18.8.1986 den im Rahmen dieser Offenlage vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen entsprochen, wodurch eine erneute Offenlage erforderlich wird.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begrün­dung, der Textfestsetzungen sowie des geänderten Grün­ordnungsplanes liegen in der Zeit vom 29.09.1986 bis 29.10.1986 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monta­baur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, don­nerstags und freitags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr), sowie nachrichtlich in den Diensträumen desOrtsbür- germeisters in 5411 Simmern während den ortsüblichen Dienst­stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder beim Ortsbür­germeister in Simmern vorgebracht werden.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

1. Das Flurstück Nr. 28 (Flur 1) wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE (E) ausgewiesen mit folgender Fest­setzung:

»Zulässig sind: Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sowie Lagerplätze, Lagerhäuser und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 der Baunutzungsverordnung«.

2. Im Bereich des Gewerbegebietes werden die Grundflä­chenzahl (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) einheit­lich festgesetzt auf:

GRZ - 0,8 GFZ -1,6.

3. Im ausgewiesenen Dorfgebiet (MD) wird eine Mindest­dachneigung von 15 Grad festgesetzt.

4. Für den bisher als Gewerbegebiet (GE) und Mischbau­fläche (Ml) zwischen der Siebenborn- und Goergenstra- ße ausgewiesenen Bereich wird eine Umwandlung von GE bzw. Ml in allgemeines Wohngebiet (WA) vorgenom­men und entsprechende Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (u.a. Einzel- und Doppel­häuser zulässig (ED), GRZ - 0,4, GFZ - 0,8) getroffen.

im südlichen Bereich des Flurstückes Nr. 45/2 (Flur 1) wird die Nutzungsgrenze zwischen dem MD-Gebiet und dem neu ausgewiesenen WA-Gebiet in östlicher Rich­tung verschoben.

Das Flurstück 37/3 wird als Fläche für den Gemeindebe­darf ausgewiesen. Für das Flurstück 38/2 verbleibt es bei der bisherigen Festsetzung als GE-Gebiet

7. Zwischen der Siebenborn- und Goergenstraße wird zur Erschließung neu zu schaffender Baugrundstücke eine Erschließungsstraße in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches ausgewiesen.

8. In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird auf­genommen:

1. »Im GE-Gebiet sind außerhalb der überbaubaren Flä­che keine baulichen Anlagen zulässig.«

2. »Bauvorhaben des Flurstückes Nr. 26 innerhalb des Schutzstreifens der 20 KV-Freileitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit dem Versorgungsträger abzu­stimmen.«

5.

6 .

Änderung des Bebauungs- und iGrünordnungsplanes »Siebenborn«

lsgemeinde Simmern - Offenlage der Änderungsunter- feemäß § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

pgeme inderat von Simmern hat in seinen Sitzungen am

Nzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz 8,montags, mittwochs bis pvon 8.00 bis 16.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

jjrechanschlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbe­ier unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.100) lenstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß 1126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

P'onsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung, t^^qrbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001). Nassauische Sparkasse Montabaur ?212(BLZ510 500 15), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 .), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).