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Nr. 37/86
Öffenti- Bekanntmachungen |
Rechtsverordnung
3 verkaufsoffenen Son ntages in 5430 Mon- Is Anlaß der Einweihung der Fußgängerzone (Volksfest) Itaa 21. September 1986
I des § 14 Abs. 1 ^ es Gesetzes über den Ladenschluß Ilov 1956 (BGBl. I S.875), zuletzt geändert durch Artikel Ltzeszur Änderung des Titels IV und anderer Vorschrif- lewerbeordnung vom 05.07.1976 (BGBl. I S. 1773), in Ina mit § 3 Nr. 4 der Landesverordnung über die Zustän- I ®f dem Gebiet des Arbeits-, Immissions-, Strahlen- und L>n Gefahrenschutzes vom 21.10.1981 (GVBI. S 263, BS Luletzt geändert am 04. Juli 1985 (GVBI. S 150), wird für jMontabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Um- |tz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim vom 27.05.1986 IRechtsverordnung erlassen:
§1
Lfsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß der jng der Fußgängerzone am Sonntag, 21. September [er Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Ln an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer län- fstunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag i Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Stätt [Nachmittag darf die Freizeit am Samstag-oder Montag- j bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(nd der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen : darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt wer-
[dliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht Ijp- «erden.
§3
Itgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsda- chäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten firner und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu füh-
§4
lick dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Ver- jjle auszulegen oder auszuhängen.
§5
Handlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser njbng werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des La- |ßgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Iräftigungsverbot für Jugendliche werden alsOrdnungswid- keit räch § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom LApril 1976 (BGBl. IS. 965), geändert durch Artikel 1 desGeset- |vom 15. Oktober 1984 (BGBl. I S. 1277) geahndet. Die Bergung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird jcir§y Abs. 1 Nr. 31. Alt. des Mutterschutzgesetzes i.d.F. vom |Q4.1|68 (BGBl. III8052-1) als Ordnungswidrigkeit verfolgt. §6
chtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung sl-Dölken, Bürgermeister
Vit Verwaltung informiert
Einladung
^unterhaltsamen Nachmittag für die Senioren aus dem Be- * der Verbandsgemeinde Montabaur P . Positiven Resonanz auf den letztjährigen Senioren- UJtag soll auch in diesem Jahr, und zwar am Mittwoch, 29. ”»60 986ab 15.00 Uhr im Haus MonsTabor in Montabaur fwein unterhaltsamer Nachmittag für die Senioren derOrts- P“- n der Verbandsgemeinde Montabaur stattfinden. Das Päamm des Nachmittages wird wieder weitgehend von den worengruppen selbst gestaltet.
Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser Veran- üfterzlich eingeladen. Der Unkostenbeitrag beträgt pro
Person 5,-- DM. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird wieder einen Bustransportdienst einrichten, so daß alle Senioren, die an der Veranstaltung teilnehmen, in ihrem jeweiligen Wohnort abgeholt und nach der Veranstaltung wieder zurückgebracht werden. Interessierte Senioren werden gebeten, sich umgehend, spätestens jedoch bis zum Freitag, 03. Oktober 1986 für den Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde bei den nachstehend aufgeführten und für den jeweiligen Wohnort zuständigen Ansprechpartnern anzumelden und dort gegen Zahlung des Unkostenbeitrages eine Teilnehmerkarte in Empfang zu nehmen.
Ansprechpartner in den Ortsgemeinden
für Anmeldungen zum Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 29. Oktober 1986,15.00 Uhr. im Haus Mons Tabor, Montabaur:
Boden: Ortsbürgermeisterin Anna-Maria Eulberg, Oststr. 3,5431 Boden
Daubach: Ortsbürgermeister Franz-Josef Poggemann, Schulstr.
6,5431 Daubach
Eitelborn: Ortsbürgermeister Walter Hümmrich, Gartenstr. 19, 5411 Eitelbom,
Gackenbach: Herrn Bernhard Wilhelmi, Halfterweg 8 , 5431 Gackenbach
Girod: Ortsbürgermeister Theo Hannappel, Gartenstr. 4, 5431 Girod
Görgeshausen: Frau Mechthild Schmidt, Lange Gasse, 5431 Görgeshausen
Großholbach: Frau Waltraudt Schmidt, Südstr. 13, 5431 Großholbach
Girod • Kleinholbach: Frau Elli Quirmbach, Hauptstr. 86 , 5431 Girod
Heilberscheid: Ortsbürgermeister Egon Reichwein, Buchenstr.
6.5431 Heilberscheid
Heiligenroth: Frau Susanne Ferdinand, Höhenweg 6,5431 Heili- genroth
Holler: Herrn Manfred Steiger, Pfarrhaus, 5431 Holler Horbach: Frau Adelheid Lehmler, Rebstock 9,5431 Horbach Hübingen: Herrn Alfred Krumm, Mehlstraße 7,5431 Hübingen Kadenbach: Ortsbürgermeister Aloys Karbach, Freiherr-v.- Stein-Str. 5, 5411 Kadenbach
Montabaur: Herrn Willy Fresenius, Gartenstr. 1,5430 Montabaur Montabaur-Elgendorf: Frau Leni Schäfer, Baumbacher Str. 24,
5430 Montabaur-Elgendorf
Montabaur-Horressen: Herrn Albert Meurer, Waldstraße, 5430 Montabaur-Horressen
Nentershausen: Pfarrer Kissel, Koblenzer Str. 11,5431 Nentershausen
Neuhäusel: Frau Wilma Marx, Eitelborner Str., 5411 Neuhäusel Frau Mala Reusch, Kadenbacher Str., 5411 Neuhäusel
Niederelbert: Frau Anni Schlemmer, Südstr. 9, 5431 Niederelbert
Niedererbach: Herrn Eduard Bryschlik, Kath. Pfarramt, 5431 Niedererbach
Nomborn: Ortsbürgermeister Walter Brach, Schulstr. 9, 5431 Nomborn
Oberelbert: Frau Mathilde Schwarz, Am Tor 12,5431 Oberelbert Ruppach-Goldhausen: Herrn Engelbert Herzmann, Hauptstr.
27.5431 Ruppach-Goldhausen
Frau Ursula Wirth, Steineckstraße, 5431 Ruppach-Goldhausen Simmern: Herrn Anton Kowalewski, Schulstr. 16,5411 Simmern
Stahlhofen: Ortsbürgermeister Günter Pehl, Im Wiesengrund 4,
5431 Stahlhofen
Untershausen: Ortsbürgermeister Horst Müller, Hauptstr. 24, 5431 Untershausen
Welschneudorf: Frau Maria Lehmler, Bad Emser Str., 5431 Welschneudorf
Beendigung der Freibadesaison 1986
Am Samstag, 13. September 1986, endet die Freibadesaison im Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde Montabaur.
Da die jetzige Witterung nicht mehr auf schönes Sommerwetter für einen Freibadebetrieb hoffen läßt, muß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die diesjährige Sommerbadesaison beendet werden.
Ab Sonntag, 14. September 1986, erlangt der nachfolgend aufgeführte neue Badezeitenplan für das Winterhalbjahr 1986/87 Geltung.

