Montabaur
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Bezeichnung: verlaufend von bis
Wambachstraße Parz. 67 + 85 (einschl.) bis
Einmündung Fußweg Parz.
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Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.8.1986. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
5411 Simmern, 1. September 1986
Ortsgemeinde Simmern
(S.) Schneider, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 18.8.1986
Weitere Entscheidungen zur Änderung des Bebauungsplanes »Siebenborn» getroffen:
Insgesamt 4 Einzelentscheidungen standen an, um das Verfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes »Siebenborn« fortzuführen. Zunächst entschied der Rat über die von einem Anlieger vorgetragenen Bedenken. (Unverträglichkeit zwischen dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der angrenzenden Wohnbebauung). Diesen wurde insofern Rechnung getragen, als eine Erweiterung des sogenannten eingeschränkten Dorfgebietes in westlicher Richtung erfolgen soll. Durch diese Ausweisung wird bereits im Plan festgeschrieben, daß gewisse Beeinträchtigungen so z.B. Geruchsimmissionen von Grundstückseigentümern, die im dortigen Bereich Wohnhäuser errichten wollen, hingenommen werden müssen. Die zweite Entscheidung des Rates bezog sich auf geänderte Ausweisungen für das Grundstück 38/2 in der Weise, daß die bisherige Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf -WA-Gebiet- entfällt und es bei der Festsetzung gemäß rechtsverbindlichem Bebauungsplan als GE-Gebiet verbleibt.
Anschließend wurde dem geänderten Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf einschl. den Textfestsetzungen zugestimmt und eine erneute Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen, da die neuerlichen Änderungen wiederum eine Offenlage erfordern. Letztlich wurde noch an den Verbandsgemeinderat die Bitte gerichtet, die geänderten Festsetzungen für den Bebauungsplanbereich auch bei der nächsten Flächennutzungsplannovellierung zu berücksichtigen.
Wambachstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet Nach endgültiger Herstellung derWambachstraße sprach derRat durch Beschluß für diese Verkehrsfläche die Widmung aus. Das bedeutet,daß die Straße nunmehr offiziell als öffentliche Verkehrsfläche freigegeben wurde. Der Rat legte den Tag der Verkehrsübergabe auf den 15.8.1986 fest. Dieser Widmungsbeschluß ist u.a. auch die Voraussetzung für die Erhebug der Erschließungsbeiträge.
Entscheidung zum Bau eines Brunnens am Gemeindeplatz Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Entscheidung überdie Vergabe der Arbeiten zur Herstellung einer Brunnenanlage am Gemeindeplatz, Ecke Kurfürstenwiese/Schulsltraße, auf den Ausschuß für Umwelt, Landwirtschaft und Ortsverschönerung zu delegieren. Der vorgenannte Ausschuß soll die Vergabeentscheidung in Absprache mit dem Vorstand des Verkehrsund Verschönerungsvereins treffen.
In diesem Zusammenhang wurde dem Rat noch zur Kenntnis gegeben, daß sich der Verkehrs- und Verschönerungsverein an den Gesamtkosten mit 12.000,-- DM beteiligen wird, un daß der Westerwaldkreis einen Zuschuß von 4.000,-- DM gewährt. Für die Ortsgemeinde wurde durch mehrheitlichen Ratsbeschluß die Bereitschaft erklärt,die restlichen Kosten zu übernehmen.
Ausbesserung des Wegeteilstückes »Im Rauenstück« beschlossen
Einstimmig wurde beschlossen, keine neue Teerdecke auf dem Wegeteilstück »Im Rauenstück« zwischen der Wiesenstraße und der Schulstraße aufzubringen. Statt dessen sollen die vorhandenen Schäden ausgebessert werden. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde hierzu eine Kostenermittlung vorgelegt, die auch Aussagen über Art und Umfang der
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erforderlichen Ausbesserungsarbeiten enthielt. (Voraus eher Kostenaufwand ca. 11.000,-- DM). s
Investitionsschwerpunkte für die kommenden JahreI« schrieben
Mit Blick auf die anstehenden Arbeiten zur Erstellung d e3 J haltsplanes 1987 wurde vom Ortsgemeinderat die Aussaaf ten, in welcher Form das sogenannte Investitionsprograjg geschrieben werden soll. Dieses Investitionsprogrammwe«| Maßnahmen aus, die voraussichtlich über einen Zeitraum^ Jahren zur Ausführung kommen. Alljährlich wird dieses! gramm dahingehend überprüft, ob die geplanten MaBnd noch erforderlich sind, nach wie vor Priorität genießen,li bar sind etc.
So*
tausi
Der Ortsgemeinderat beschloß das derzeit bestehende li tionsprogramm, welches dem Haushaltsplan 1986 als Anl; gefügt ist, wie folgt fortzuschreiben:
1987 :
1. Erweiterung der Schutthalde (weiterer Geländeankauf)
2. Feldwegeausbau
3. Abriß von Gebäudlichkeiten auf dem gemeindeeigene^ Qrur
stück Hauptstr. 20, stani
4. Erweiterung der Tennisanlage (Bau des 3. Platzes) Diec
5. Restfinanzierung Dorfgemeinschaftshaus diez
1987 / 88 :
1. Bau des Rad-/Fußweges Simmern/Vallendar D' e
2. Ausbau der Kleringstraße
Mit Ausnahme der unter Ziffer 4 genannten Maßnahmeslit j* ecl der Rat dem Maßnahmenkatalog einstimmig zu. Die Aufm der unter Ziffer 4 genannten Maßnahme in das Investition gramm wurde durch Mehrheitsentscheidung festgelegt.
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Teilweise Änderung der Förderungsrichtlinien für . zur I fahrten etc. beschlossen
Die Richtlinien der Ortsgemeinde Simmern über die Gewäli pie von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, J«) gprti fahrten und Studienfahrten (diese gelten seit April 1979)sehs Erfüllung der genannten Voraussetzungen die Gewährung Heu Zuschusses von 3,-DMjeTagundTeilnehmervor.DurcheH Sisr migen Ratsbeschluß wurde nunmehr festgelegt, daß diesen linien in der Weise geändert werden sollen, daß für Jugendfn ten, Jugendlager und Jugendfahrten und Studienfahrtenie reich von Partnerschaften des Westerwaldkreises undd» _ bandsgemeinde der Tagessatz auf 7,- DM je Teilnehmers! wird.
St
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates NeuhäuselM Donnerstag, dem 11. September 1986, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) überd Sitzung des Rates am 14.8.1986
2. Genehmigung erheblicher überplanmäßiger Ausgaben!)
das Haushaltsjahr 1985 >
3. Zustimmung zu unerheblichen über- bzw. außerplanmäl gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985
4. Sachstand zum Antrag der Ortsgemeinde Simmern auf Ausweisung eines Gewerbegebietes im Anschluß anda| Gewerbegebiet Neuhäusel
5. Verschiedenes I
II. Nichtöffentliche Sitzung: i
1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
über die Sitzung des Rates am 14.8.1986. I
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der An beiten zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes im Be-j reich des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße« i
3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ai? beiten zur Gestaltung eines Ruhebereichs auf demöor und Festplatz.
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes I
5411 Neuhäusel, 1.9.1986
Hümmerich, Ortsbürgermeister j
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