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Montabaur

Seite 14

Bezeichnung: verlaufend von bis

Wambachstraße Parz. 67 + 85 (einschl.) bis

Einmündung Fußweg Parz.

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Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.8.1986. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

5411 Simmern, 1. September 1986

Ortsgemeinde Simmern

(S.) Schneider, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 18.8.1986

Weitere Entscheidungen zur Änderung des Bebauungspla­nes »Siebenborn» getroffen:

Insgesamt 4 Einzelentscheidungen standen an, um das Verfah­ren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes »Siebenborn« fortzuführen. Zunächst entschied der Rat über die von einem Anlieger vorgetragenen Bedenken. (Unverträglichkeit zwischen dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der angrenzenden Wohnbebauung). Diesen wurde insofern Rech­nung getragen, als eine Erweiterung des sogenannten einge­schränkten Dorfgebietes in westlicher Richtung erfolgen soll. Durch diese Ausweisung wird bereits im Plan festgeschrieben, daß gewisse Beeinträchtigungen so z.B. Geruchsimmissionen von Grundstückseigentümern, die im dortigen Bereich Wohnhäu­ser errichten wollen, hingenommen werden müssen. Die zweite Entscheidung des Rates bezog sich auf geänderte Ausweisun­gen für das Grundstück 38/2 in der Weise, daß die bisherige Fest­setzung als Fläche für den Gemeinbedarf -WA-Gebiet- entfällt und es bei der Festsetzung gemäß rechtsverbindlichem Bebau­ungsplan als GE-Gebiet verbleibt.

Anschließend wurde dem geänderten Bebauungs- und Grünord­nungsplanentwurf einschl. den Textfestsetzungen zugestimmt und eine erneute Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG beschlos­sen, da die neuerlichen Änderungen wiederum eine Offenlage er­fordern. Letztlich wurde noch an den Verbandsgemeinderat die Bitte gerichtet, die geänderten Festsetzungen für den Bebau­ungsplanbereich auch bei der nächsten Flächennutzungsplan­novellierung zu berücksichtigen.

Wambachstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet Nach endgültiger Herstellung derWambachstraße sprach derRat durch Beschluß für diese Verkehrsfläche die Widmung aus. Das bedeutet,daß die Straße nunmehr offiziell als öffentliche Ver­kehrsfläche freigegeben wurde. Der Rat legte den Tag der Ver­kehrsübergabe auf den 15.8.1986 fest. Dieser Widmungsbe­schluß ist u.a. auch die Voraussetzung für die Erhebug der Er­schließungsbeiträge.

Entscheidung zum Bau eines Brunnens am Gemeindeplatz Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Entscheidung überdie Vergabe der Arbeiten zur Herstellung einer Brunnenanla­ge am Gemeindeplatz, Ecke Kurfürstenwiese/Schulsltraße, auf den Ausschuß für Umwelt, Landwirtschaft und Ortsverschöne­rung zu delegieren. Der vorgenannte Ausschuß soll die Verga­beentscheidung in Absprache mit dem Vorstand des Verkehrs­und Verschönerungsvereins treffen.

In diesem Zusammenhang wurde dem Rat noch zur Kenntnis ge­geben, daß sich der Verkehrs- und Verschönerungsverein an den Gesamtkosten mit 12.000,-- DM beteiligen wird, un daß der We­sterwaldkreis einen Zuschuß von 4.000,-- DM gewährt. Für die Ortsgemeinde wurde durch mehrheitlichen Ratsbeschluß die Be­reitschaft erklärt,die restlichen Kosten zu übernehmen.

Ausbesserung des Wegeteilstückes »Im Rauenstück« be­schlossen

Einstimmig wurde beschlossen, keine neue Teerdecke auf dem Wegeteilstück »Im Rauenstück« zwischen der Wiesenstraße und der Schulstraße aufzubringen. Statt dessen sollen die vorhande­nen Schäden ausgebessert werden. Seitens der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur wurde hierzu eine Kostenermitt­lung vorgelegt, die auch Aussagen über Art und Umfang der

Nr/J

erforderlichen Ausbesserungsarbeiten enthielt. (Voraus eher Kostenaufwand ca. 11.000,-- DM). s

Investitionsschwerpunkte für die kommenden JahreI« schrieben

Mit Blick auf die anstehenden Arbeiten zur Erstellung d e3 J haltsplanes 1987 wurde vom Ortsgemeinderat die Aussaaf ten, in welcher Form das sogenannte Investitionsprograjg geschrieben werden soll. Dieses Investitionsprogrammwe«| Maßnahmen aus, die voraussichtlich über einen Zeitraum^ Jahren zur Ausführung kommen. Alljährlich wird dieses! gramm dahingehend überprüft, ob die geplanten MaBnd noch erforderlich sind, nach wie vor Priorität genießen,li bar sind etc.

So*

tausi

Der Ortsgemeinderat beschloß das derzeit bestehende li tionsprogramm, welches dem Haushaltsplan 1986 als Anl; gefügt ist, wie folgt fortzuschreiben:

1987 :

1. Erweiterung der Schutthalde (weiterer Geländeankauf)

2. Feldwegeausbau

3. Abriß von Gebäudlichkeiten auf dem gemeindeeigene^ Qrur

stück Hauptstr. 20, stani

4. Erweiterung der Tennisanlage (Bau des 3. Platzes) Diec

5. Restfinanzierung Dorfgemeinschaftshaus diez

1987 / 88 :

1. Bau des Rad-/Fußweges Simmern/Vallendar D' e

2. Ausbau der Kleringstraße

Mit Ausnahme der unter Ziffer 4 genannten Maßnahmeslit j* ecl der Rat dem Maßnahmenkatalog einstimmig zu. Die Aufm der unter Ziffer 4 genannten Maßnahme in das Investition gramm wurde durch Mehrheitsentscheidung festgelegt.

als C

Teilweise Änderung der Förderungsrichtlinien für . zur I fahrten etc. beschlossen

Die Richtlinien der Ortsgemeinde Simmern über die Gewäli pie von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, J«) gprti fahrten und Studienfahrten (diese gelten seit April 1979)sehs Erfüllung der genannten Voraussetzungen die Gewährung Heu Zuschusses von 3,-DMjeTagundTeilnehmervor.DurcheH Sisr migen Ratsbeschluß wurde nunmehr festgelegt, daß diesen linien in der Weise geändert werden sollen, daß für Jugendfn ten, Jugendlager und Jugendfahrten und Studienfahrtenie reich von Partnerschaften des Westerwaldkreises undd» _ bandsgemeinde der Tagessatz auf 7,- DM je Teilnehmers! wird.

St

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates NeuhäuselM Donnerstag, dem 11. September 1986, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) überd Sitzung des Rates am 14.8.1986

2. Genehmigung erheblicher überplanmäßiger Ausgaben!)

das Haushaltsjahr 1985 >

3. Zustimmung zu unerheblichen über- bzw. außerplanmäl gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985

4. Sachstand zum Antrag der Ortsgemeinde Simmern auf Ausweisung eines Gewerbegebietes im Anschluß anda| Gewerbegebiet Neuhäusel

5. Verschiedenes I

II. Nichtöffentliche Sitzung: i

1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)

über die Sitzung des Rates am 14.8.1986. I

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der An beiten zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes im Be-j reich des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße« i

3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ai? beiten zur Gestaltung eines Ruhebereichs auf demöor und Festplatz.

4. Grundstücksangelegenheit

5. Verschiedenes I

5411 Neuhäusel, 1.9.1986

Hümmerich, Ortsbürgermeister j

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