Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 16

Da durch die Bundesstraße, die Landesstraße nach Eppenrod und die beiden Kreisstraßen nach Heilberscheid und Niederer­bach vier klassifizierte Straßen in die Planung mit einbezogen werden mußten, bedarf es des besonderen Entgegenkommens der Straßenbaubehörden. In den Vorgesprächen habe sich das Straßenbauamt Diez als außerordentlich kooperativ gezeigt. Der anschließend von dem mit den Planungsarbeiten beauftragte In­genieur erläuterte Plan - so wurde weiter ausgeführt - sei das Er­gebnis dieser Absprachen und basierte darüber hinaus auf um­fangreichen Messungsarbeiten (so z.B. Verkehrszählungen und Höhenmessungen).

Als Ziel der weiteren Verhandlungen soll die Entlastung vom Schwerlastverkehr aus Richtung Eppenrod und eine Verlagerung auf das neu ausgebaute Teilstück zwischen Eppenrod und Gör- geshausen angestrebt werden.

Nachdem der Rat auch von den Erläuterungen des planenden In­genieurs Kenntnis genommen hatte, traf dieser folgende Ent­scheidungen:

1. Dem erstellten Planentwurf zur Verbesserung der Ver­kehrssituation im Bereich des Verkehrsknotenpunktes B 49/L 317/K 163 wurde mit 12 Ja-Stimmen bei einer Enthal­tung entsprochen

2. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, auf der Grund­lage dieser Straßenplanung einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« be­schlossen

Bereits im Oktober 1982 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, fürTeile der Gemarkungsbereiche »Im Pfadfeld« und »Im Wiesen­morgen« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Pfadfeld - Wiesenmorgen« aufzustellen. Durch diesen Plan sollte neues Baugelände ausgewiesen werden, da die in Vergangenheit ge­schaffenen Baumöglichkeiten bedingt durch die rege Fortent­wicklung nahezu ausgeschöpft sind. Als für eine Bauerschlie­ßung geeignetes Gelände sah der Rat seinerzeit den Bereich bei­derseits der B49 in den genannten Gemarkungsteilen an. Im Lau­fe des Planverfahrens wurde jedoch deutlich, daß die Ausweisung von Wohnbauflächen sich nur auf den Gemarkungsbereich »Im Wiesenmorgen« erstrecken kann.

So hatten z.B. schalltechnische Untersuchungen ergeben, daß die Lärmbelastungen im Gebiet »Im Pfadfeld«, die von den Ver­kehrsgeräuschen ausgehen, die Planungsrichtwerte in erhebli­chem Umfange überschreiten. Auch die verkehrsmäßige Er­schließung wird sich - sofern lediglich der Bereich »Im Wiesenmor­gen« an das Straßennetz angebunden wird -kostengünstiger real- sieren lassen. Ein weiterer Gesichtspunkt für den Verzicht auf die Ausweisung des Baugebietes »Pfadfeld« war auch, daß die Grundstückseigentümer in diesem Bereich vielfach den Wunsch äußerten ihre Grundstücke in der bisherigen Form weiterhin nut­zen zu wollen.

In Zusammenfassung dieser Tatbestände wurde vom Ortsge­meinderat unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder fol­gende einstimmige Entscheidung getroffen:

1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses vom Oktober 1982 wird im Gemarkungsereich »Im Wiesenmorgen« ein Bebauungsplan aufgestellt. Das im bisher festgelegten Geltungsbereich enthaltene Gebiet nördlich der Bergstra­ße im Gemarkungsteil »Im Pfadfeld« wird aus dem Gel­tungsbereich herausgenommen.

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im gro­ben wie folgt begrenzt.:

Im Norden: Von den Grabenparzellen 5427 und 5435,

Im Osten: Von der Wegeparzelle 5978 Im Westen: Von der B 49.

3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Wiesenmor­gen«

Des weiteren erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zu dem in der Sitzung vorgelegten Bebauungsplanentwurf der von der Kreisplanungsstelle erstellt wurde. Zur Fortführung des Ver­fahrens wurde zudem die Durchführung einer vorgezogenen Bür­gerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Trägeröffentlicher Belange beschlossen. Letztlich wurde noch an die Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeinderat die Bitte gerichtet, das Plangebiet »Wiesenmorgen« in den Flächennut­zungsplan aufzunehmen und als Wohnbaufläche auszuweisen.

Vergabe von Aufträgen

Zwei Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung

hatten die Vergabe von Aufträgen zum Inhalt. Hierbei hai sich um folgende Aufträge:

a) Ausbau des Weges Flurstück 229 im Baugebiet »Stei

b) Erstellung eines Ballfangzaunes am Sportplatz

Nochmalige Entscheidung zur Schaffung einer 6. Gruin den Kindergarten Nentershausen durch Auslagen«! Gruppe

Bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen hatte dai gemeinderat die Bereitschaft erklärt, eine weitere Kindern) gruppe einzurichten und diese nach Görgeshausen auszM Auch die übrigen hiervon betroffenen Gemeinden mit Ausni des Ortsgemeinderates Niedererbach faßten gleichlauteJ Schlüsse. Um insg. eine Einigung zu erzielen, wurde imMJ eine gemeinsame Besprechung anberaumt. Dabei wurde/ der Ortsgemeinde Niedererbach zum Ausdruck gebrad man die Schaffung einer Kindergartengruppe in Görgeslw nicht vereiteln wolle, jedoch befürchte, daß durch diese? strebte Lösung auf Dauer die Einrichtung einer Kindern gruppe in Niedererbach verhindert würde. Um diesen Bi tungen entgegenzuwirken, wurde als Kompromiß ausgelJ daß alle beteiligten Ortsgemeinden zunächst nochmals5?T//S

reitschaftzur Einrichtungeiner6. Gruppe des Kindergarte 4 ®

tershausen als Außenstelle im Gemeindehaus Görgesl^.fu und damit auch zugleich die Bereitschaft zur Mitfinanzier klären. Darüber hinaus wurde in Abwandlung zu den bist Entscheidungen nunmehr noch die Bereitschaft erklärt,p^\ haltlich der Zustimmung aller übrigen Gemeinden deröLi^ meinde Niedererbach die Möglichkeit einzuräumen, eineGPv aus dem Kindergarten Nentershausen nach NiedererbactiA-r^ lagern, wenn die Ortsgemeinde Niedererbach nach FrekV des dortigen Schulgebäudes bzw. durch Bereitstellung;' \- geeigneterRäumeden notwendigen Raum für eine Kinder# \ gruppe mit dem erforderlichen Nebenraum und den Frei I-y bereitstelle kann. Auch für diesen Fall wird eine kostenmitf-f teiligung aller Gemeinden (Görgeshausen, HeilberschektpTF

tershause, Niedererbach und Nomborn) zugesagt.

Niedererbach Py

Öffentliche Bekanntmachung

Anhörungsverfahren zur Umstufung eines bestehen«!. gelfluggeländes zu einem Sonderlandeplatz in derdtf kung Elz Up

Auf Veranlassung des Hessischen Ministers für Wirtscl£\ Technik führt der Regierungspräsident in Gießen das Gif ,> gungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz für die Ums] eines bestehenden Segelfluggeländes in einen Sondef platz in der Gemarkung Elz durch.

Nach § 73 Abs. 3 des VerwaltungsverfahrensgesetzesL sind die Planunterlagen in der Gemeinde-, in der sich das||L ben voraussichtlich auswirkt, zur Einsicht auszulegen. M Die Planunterlagen für das o.a. Vorhaben liegen - mit Ausf^ des 26.9.1986- ?r

vom 1. September 1986 bis 2. Oktober 1986 (einschlielf;'?S bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ft y Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dies ; den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von ^ 12.45 und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -1& J 13.30 -18.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus. /

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werde l j bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriffif^ zur Niederschrift bei der VerbandsgemeindeverwaltungjVl baur oder beim Regierungspräsidenten in Gießen, Ptf* 5720, 6300 Gießen, Einwendungen erheben. [:.

Hinweise:

1 .

3.

Etwaige Einwendungen sind bei den genannten Steif innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung] Entscheidung unberücksichtigt bleiben. . i

Sind mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustelln! vorzunehmen, so können

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, voo ^ Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachufa nachrichtigt werden jpfe

(Fortsetzung Text siehe Seite 18) /fj,

(Der vorgesehene Sonderlandeplatz ist aus der auf Seite' druckten Skizze ersichtlich)