Montabaur
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Da durch die Bundesstraße, die Landesstraße nach Eppenrod und die beiden Kreisstraßen nach Heilberscheid und Niedererbach vier klassifizierte Straßen in die Planung mit einbezogen werden mußten, bedarf es des besonderen Entgegenkommens der Straßenbaubehörden. In den Vorgesprächen habe sich das Straßenbauamt Diez als außerordentlich kooperativ gezeigt. Der anschließend von dem mit den Planungsarbeiten beauftragte Ingenieur erläuterte Plan - so wurde weiter ausgeführt - sei das Ergebnis dieser Absprachen und basierte darüber hinaus auf umfangreichen Messungsarbeiten (so z.B. Verkehrszählungen und Höhenmessungen).
Als Ziel der weiteren Verhandlungen soll die Entlastung vom Schwerlastverkehr aus Richtung Eppenrod und eine Verlagerung auf das neu ausgebaute Teilstück zwischen Eppenrod und Gör- geshausen angestrebt werden.
Nachdem der Rat auch von den Erläuterungen des planenden Ingenieurs Kenntnis genommen hatte, traf dieser folgende Entscheidungen:
1. Dem erstellten Planentwurf zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Verkehrsknotenpunktes B 49/L 317/K 163 wurde mit 12 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung entsprochen
2. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, auf der Grundlage dieser Straßenplanung einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« beschlossen
Bereits im Oktober 1982 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, fürTeile der Gemarkungsbereiche »Im Pfadfeld« und »Im Wiesenmorgen« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Pfadfeld - Wiesenmorgen« aufzustellen. Durch diesen Plan sollte neues Baugelände ausgewiesen werden, da die in Vergangenheit geschaffenen Baumöglichkeiten bedingt durch die rege Fortentwicklung nahezu ausgeschöpft sind. Als für eine Bauerschließung geeignetes Gelände sah der Rat seinerzeit den Bereich beiderseits der B49 in den genannten Gemarkungsteilen an. Im Laufe des Planverfahrens wurde jedoch deutlich, daß die Ausweisung von Wohnbauflächen sich nur auf den Gemarkungsbereich »Im Wiesenmorgen« erstrecken kann.
So hatten z.B. schalltechnische Untersuchungen ergeben, daß die Lärmbelastungen im Gebiet »Im Pfadfeld«, die von den Verkehrsgeräuschen ausgehen, die Planungsrichtwerte in erheblichem Umfange überschreiten. Auch die verkehrsmäßige Erschließung wird sich - sofern lediglich der Bereich »Im Wiesenmorgen« an das Straßennetz angebunden wird -kostengünstiger real- sieren lassen. Ein weiterer Gesichtspunkt für den Verzicht auf die Ausweisung des Baugebietes »Pfadfeld« war auch, daß die Grundstückseigentümer in diesem Bereich vielfach den Wunsch äußerten ihre Grundstücke in der bisherigen Form weiterhin nutzen zu wollen.
In Zusammenfassung dieser Tatbestände wurde vom Ortsgemeinderat unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder folgende einstimmige Entscheidung getroffen:
1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses vom Oktober 1982 wird im Gemarkungsereich »Im Wiesenmorgen« ein Bebauungsplan aufgestellt. Das im bisher festgelegten Geltungsbereich enthaltene Gebiet nördlich der Bergstraße im Gemarkungsteil »Im Pfadfeld« wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im groben wie folgt begrenzt.:
Im Norden: Von den Grabenparzellen 5427 und 5435,
Im Osten: Von der Wegeparzelle 5978 Im Westen: Von der B 49.
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Wiesenmorgen«
Des weiteren erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zu dem in der Sitzung vorgelegten Bebauungsplanentwurf der von der Kreisplanungsstelle erstellt wurde. Zur Fortführung des Verfahrens wurde zudem die Durchführung einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Trägeröffentlicher Belange beschlossen. Letztlich wurde noch an die Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeinderat die Bitte gerichtet, das Plangebiet »Wiesenmorgen« in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und als Wohnbaufläche auszuweisen.
Vergabe von Aufträgen
Zwei Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung
hatten die Vergabe von Aufträgen zum Inhalt. Hierbei hai sich um folgende Aufträge:
a) Ausbau des Weges Flurstück 229 im Baugebiet »Stei
b) Erstellung eines Ballfangzaunes am Sportplatz
Nochmalige Entscheidung zur Schaffung einer 6. Gruin den Kindergarten Nentershausen durch Auslagen«! Gruppe
Bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen hatte dai gemeinderat die Bereitschaft erklärt, eine weitere Kindern) gruppe einzurichten und diese nach Görgeshausen auszM Auch die übrigen hiervon betroffenen Gemeinden mit Ausni des Ortsgemeinderates Niedererbach faßten gleichlauteJ Schlüsse. Um insg. eine Einigung zu erzielen, wurde imMJ eine gemeinsame Besprechung anberaumt. Dabei wurde/ der Ortsgemeinde Niedererbach zum Ausdruck gebrad man die Schaffung einer Kindergartengruppe in Görgeslw nicht vereiteln wolle, jedoch befürchte, daß durch diese? strebte Lösung auf Dauer die Einrichtung einer Kindern gruppe in Niedererbach verhindert würde. Um diesen Bi tungen entgegenzuwirken, wurde als Kompromiß ausgelJ daß alle beteiligten Ortsgemeinden zunächst nochmals5?T//S
reitschaftzur Einrichtungeiner6. Gruppe des Kindergarte 4 ®
tershausen als Außenstelle im Gemeindehaus Görgesl^.fu und damit auch zugleich die Bereitschaft zur Mitfinanzier klären. Darüber hinaus wurde in Abwandlung zu den bist Entscheidungen nunmehr noch die Bereitschaft erklärt,p^\ haltlich der Zustimmung aller übrigen Gemeinden deröLi^ meinde Niedererbach die Möglichkeit einzuräumen, eineGPv aus dem Kindergarten Nentershausen nach NiedererbactiA-r^ lagern, wenn die Ortsgemeinde Niedererbach nach FrekV des dortigen Schulgebäudes bzw. durch Bereitstellung;' \- geeigneterRäumeden notwendigen Raum für eine Kinder# \ gruppe mit dem erforderlichen Nebenraum und den Frei I-y bereitstelle kann. Auch für diesen Fall wird eine kostenmitf-f teiligung aller Gemeinden (Görgeshausen, HeilberschektpTF
tershause, Niedererbach und Nomborn) zugesagt.
Niedererbach Py
Öffentliche Bekanntmachung
Anhörungsverfahren zur Umstufung eines bestehen«!. gelfluggeländes zu einem Sonderlandeplatz in derdtf kung Elz Up
Auf Veranlassung des Hessischen Ministers für Wirtscl£\ Technik führt der Regierungspräsident in Gießen das Gif ,> gungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz für die Ums] eines bestehenden Segelfluggeländes in einen Sondef platz in der Gemarkung Elz durch.
Nach § 73 Abs. 3 des VerwaltungsverfahrensgesetzesL sind die Planunterlagen in der Gemeinde-, in der sich das||L ben voraussichtlich auswirkt, zur Einsicht auszulegen. M Die Planunterlagen für das o.a. Vorhaben liegen - mit Ausf^ des 26.9.1986- ?r
vom 1. September 1986 bis 2. Oktober 1986 (einschlielf;'?S bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ft y Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dies ; den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von ^ 12.45 und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -1& J 13.30 -18.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus. /
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werde l j bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriffif^ zur Niederschrift bei der VerbandsgemeindeverwaltungjVl baur oder beim Regierungspräsidenten in Gießen, Ptf* 5720, 6300 Gießen, Einwendungen erheben. [:.
Hinweise:
1 .
3.
Etwaige Einwendungen sind bei den genannten Steif innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung] Entscheidung unberücksichtigt bleiben. . i
Sind mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustelln! vorzunehmen, so können
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, voo ^ Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachufa nachrichtigt werden jpfe
(Fortsetzung Text siehe Seite 18) / ‘fj,
(Der vorgesehene Sonderlandeplatz ist aus der auf Seite' druckten Skizze ersichtlich)

