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Montabaur

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Die Zuschauer verfolgen! spannt den Elfmeterschuß

der Simmerner Torwart kanfl folgreibh abwehren. Ui

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Der I.Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur^- Reusch überreicht den Wanderpokal und die damit verbi

Siegprämie von 500,--DM an den Spielführer der siegreicheni|,-|;;

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ballmannschaft vom SC 1946 Simmern.

Fotos: Pöhler

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt«! kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfristsclf oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindevei* Montabaur oder beim Regierungspräsidenten in GieGenJ fach 5720,6300 Gießen, Einwendungen erheben.

Öffentliche Bekanntmachung Anhörungsverfahren zur Umstufung eines bestehenden Segelfluggeländes zu einem Sonderlandeplatz in der Gemarkung Elz

Auf Veranlassung des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik führt der Regierungspräsidet in Gießen das Genehmi­gungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz für die Umstufung eines bestehenden Segelfluggeländes in einen Sonderlande­platz in der Gemarkung Elz durch.

Hinweise:

1. Etwaige Einwendungen sind bei den genannten Stellt ^// 11 innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen

Nach § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind die Planunterlagen in der Gemeinde, in der sich das Vorha­ben voraussichtlich auswirkt, zur Einsicht auszulegen.

2. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterungp Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

3. Sind mehr als 300 Benachrichtigungen oder ZustelliflfjC /

vorzunehmen, so können ^

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von detrS

Erörterungstermin durch öffentliche BekanntmachunfEL nachrichtigt werden Il-

b) die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden

Die Planunterlagen für das o.a.Vorhaben liegen - mit Ausnahme des 26.9.1986-

vom 1. Sept. 1986 bis 2. Oktober 1986 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Der vorgesehene Sonderlandeplatz ist aus der auf der n Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

-Bauamt-

Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

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