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1 3 Urnen-Beisetzungen ... .
13 1 in Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstatten bei ichstePl ’ ’ iGrabbereitung durch die Ortsgemeinde ist sät* 2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen
ärwanj ' bereits Erdbestattete ruhen
- Ibei Grabbereitung durch die Ortsgemeinde
100,- DM
60,- DM
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'rdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, od. personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden
bei Grabbereitung durch die Ortsgemeinde 60 - DM
^Ge'bühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen 1 ABsbettung von Leichen
Das Äusgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
* 2. Ausbettung von Umen
2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern durch
anzunls) die Ortsgemeinde 60,-DM
ichtal« i 3. Wiederbeisetzung
« Fürdie Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen
' werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
ik undif in. Nptzungsgebühren «■ Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1 . 1 .
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten
1 .2. für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
1.3. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
1.4. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
2? Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten 2.1.^ als Erdgrabstätte für j.1.1. eine Einzelgrabstätte
2.1.2. eine Doppelgrabstätte - 1.3. jede weitere Grabstätte
2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
3. Verlängerung des Nutzungsrechts eindeHi Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften ft naclH'f der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Ab- ärpflict# Schnittes III erhoben, iiif-’
Juni 1681 neinlanlj iletztgei 3) sowie! AGjvoml das Fri&j le Satziuj wird:
50,- DM
150,-DM 60,- DM
25,- DM
180,-DM 300,- DM 150,-DM 100,-DM
30,- DM
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70,- DM
2.
3.
50,- DM 15,- DM
4.
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180,-
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450,-I
450,-
IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle
Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen
Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle bis zu 3 Tagen
für jeden weiteren angefangenen Tag
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 22. Sept. 1976 außer Kraft. 5431 Heilberscheid, 12. Aug. 1986 Ojtsgemeinde Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S.419), (BS 2020-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des
Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Heilberscheid, 12.8.1986 Ortsgemeinde Heilberscheid (S.)
Nentershausen Kirmes vom 15.-18. August
An diesem Wochenende feiern wir nach alterTradition unsere Kirmes.
Alle Gäste und Freunde heiße ich zu diesem Heimatfest herzlich willkommen und wünsche Ihnen sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, frohe, gesellige Stunden.
Den Veranstaltern wünsche ich einen guten Verlauf der Festtage. Die Ausgestaltung der Kirmes liegt in den Händen der Kirmesburschen.
Bereits am Freitag findet in der Turnhalle.eine Beatparty statt. Mit der Aufstellung des Kirmebaumes am Samstagnachmittag wird die Kirmes offiziell eröffnet.
Alljährlicher Höhepunkt ist der Frühschoppen mit dem traditionellen Krammarkt am Montagmorgen.
Auf zur Kirmes nach Nentershausen
Die Kirmesburschen und der Kirmeswirt laden Sie recht herzlich in die Turnhalle Nentershausen zu folgenden Veranstaltungen ein:
Freitag, 15.8.
19.00 Uhr Beatparty
Samstag, 16.8.
15.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz in der Turnhalle
Sonntag, 17.8.
10.00 Uhr Festgottesdienst, anschl. Frühschoppen
14.30 Uhr Umzugder Kirmesburschen anschl. Tanz bis 18.30 Uhr
20.00 Uhr Tanz in der Turnhalle
Montag, 18.8.
9.00 Uhr Markt und traditioneller Frühschoppen in der Turnhalle mit Tanz bis 18.30 Uhr
20.00 Uhr Tanz mit großer Verlosung in der Turnhalle.
Es spielt an allen Tagen die Gruppe Message.
Nomborn
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Donnerstag, 21. August 1986 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1987
Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis 1990) Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Schaffung einer 6. Gruppe für den Kindergarten Nentershausen durch Auslagerung einer Gruppe.
Verschiedenes 5431 Nomborn, 12.8.1986 Brach, Ortsbürgermeister

