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Nr. 33/86

1 3 Urnen-Beisetzungen ... .

13 1 in Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstatten bei ichstePl iGrabbereitung durch die Ortsgemeinde ist sät* 2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen

ärwanj ' bereits Erdbestattete ruhen

- Ibei Grabbereitung durch die Ortsgemeinde

100,- DM

60,- DM

»ilbersci ssellfai n möcl teile eii|

'rdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach poli­zeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, od. personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden

bei Grabbereitung durch die Ortsgemeinde 60 - DM

^Ge'bühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen 1 ABsbettung von Leichen

Das Äusgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbli­che Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Ko­sten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unterneh­men sind.

* 2. Ausbettung von Umen

2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern durch

anzunls) die Ortsgemeinde 60,-DM

ichtal« i 3. Wiederbeisetzung

« Fürdie Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen

' werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

ik undif in. Nptzungsgebühren « Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1 . 1 .

für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Le­bensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten

1 .2. für Verstorbene nach Vollendung des 5. Le­bensjahres

1.3. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

1.4. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne

2? Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten 2.1.^ als Erdgrabstätte für j.1.1. eine Einzelgrabstätte

2.1.2. eine Doppelgrabstätte - 1.3. jede weitere Grabstätte

2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne

3. Verlängerung des Nutzungsrechts eindeHi Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften ft naclH'f der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Ab- ärpflict# Schnittes III erhoben, iiif-

Juni 1681 neinlanlj iletztgei 3) sowie! AGjvoml das Fri&j le Satziuj wird:

50,- DM

150,-DM 60,- DM

25,- DM

180,-DM 300,- DM 150,-DM 100,-DM

30,- DM

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BenuUi|

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70,- DM

2.

3.

50,- DM 15,- DM

4.

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180,-

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450,-I

450,-

IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle

Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbe­wahrung von Leichen in Aufbewahrungsräu­men

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle bis zu 3 Tagen

für jeden weiteren angefangenen Tag

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 22. Sept. 1976 außer Kraft. 5431 Heilberscheid, 12. Aug. 1986 Ojtsgemeinde Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S.419), (BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Heilberscheid, 12.8.1986 Ortsgemeinde Heilberscheid (S.)

Nentershausen Kirmes vom 15.-18. August

An diesem Wochenende feiern wir nach alterTradition unsere Kir­mes.

Alle Gäste und Freunde heiße ich zu diesem Heimatfest herzlich willkommen und wünsche Ihnen sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, frohe, gesellige Stunden.

Den Veranstaltern wünsche ich einen guten Verlauf der Festtage. Die Ausgestaltung der Kirmes liegt in den Händen der Kirmesbur­schen.

Bereits am Freitag findet in der Turnhalle.eine Beatparty statt. Mit der Aufstellung des Kirmebaumes am Samstagnachmittag wird die Kirmes offiziell eröffnet.

Alljährlicher Höhepunkt ist der Frühschoppen mit dem traditionel­len Krammarkt am Montagmorgen.

Auf zur Kirmes nach Nentershausen

Die Kirmesburschen und der Kirmeswirt laden Sie recht herzlich in die Turnhalle Nentershausen zu folgenden Veranstaltungen ein:

Freitag, 15.8.

19.00 Uhr Beatparty

Samstag, 16.8.

15.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz in der Turnhalle

Sonntag, 17.8.

10.00 Uhr Festgottesdienst, anschl. Frühschoppen

14.30 Uhr Umzugder Kirmesburschen anschl. Tanz bis 18.30 Uhr

20.00 Uhr Tanz in der Turnhalle

Montag, 18.8.

9.00 Uhr Markt und traditioneller Frühschoppen in der Turnhalle mit Tanz bis 18.30 Uhr

20.00 Uhr Tanz mit großer Verlosung in der Turnhalle.

Es spielt an allen Tagen die Gruppe Message.

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Donnerstag, 21. August 1986 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1987

Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis 1990) Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Schaf­fung einer 6. Gruppe für den Kindergarten Nentershausen durch Auslagerung einer Gruppe.

Verschiedenes 5431 Nomborn, 12.8.1986 Brach, Ortsbürgermeister