tantabaur
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Nr. 33/86
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CDU-Frauen wandern
«rtraffen unsam Donnerstag, dem 21. August, um 16.00 Uhr auf a 98prohm Parkplatz am Ortsausgang von Neuhäusel in Richtung Sim- Bm /Sirnmerner Straße am Waldrand). Wir wandern durch das ontabjLjretum zur Hüttenmühle bei Hillscheid. Herzlich willkommen sam sdjfeGäste sind Ehemänner, Kinder, Freunde, auch interessierte ^htmitglieder. Telefonische Anmeldung ist erwünscht bei Do- tfiea Alexander, 02620-689.
(Eisbachtaler Vereinsnachrichten
unstag, 16.8.86
5.00 Uhr Bezirksliga: Eisbachtal 2- Honigsessen in Nentershau- onntag, 17.8.1986
3.00 Uhr Verbandsliga Rheinland: SG Ellingen/B. - Eisbachtal in raßenhaus.
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Abschluß-Konzert - Europa Tournee
YOUNG AMBASSADORS BRASS BAND
OF GREAT BRITAIN
Abschluß-Konzert
lfOfni|n Heiligenroth
fern Musikverein Heiligenroth ist es gelungen, für den 16. Au-
statt.
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lungswjjust 1986, 20 Uhr die »Young Ambassadors Brass Band of indem, Qreat Britain zu einem Konzert in der Vogelsanghalle Heiligen- pith zu verpflichten.
handelt sich hierbei um ein reines Tourneeorchester, das lieh aus den besten jugendlichen Blasmusikern Großbritanniens zusammensetzt.
Das Alter der Mitglieder liegt zwischen 17 und 24 Jahren und bs sind zum Großteil Studenten bzw. Absolventen der Royal p Academy- und des Royal College of Music in London. n (Jie Y.A.B.B. trat bisher mit sehr großem Erfolg in Belgien, Lu- kemburg, den Niederlanden, Frankreich, Schweiz, Skandina- n, Kanada, USA und der Bundesrepublik Deutschland auf..
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löhepunkt ihrerbisherigen Konzerttätigkeit waren ein Konzert pi Weißen Haus in Washington, auf Einladung des amerikanischen Präsidenten, u nd ein Konzert in der Westminster Abbey, London am Hochzeitstag von Prinz Charles und Lady Diana, wo man vor einer großen internationalen Zuhörerschaft auf besonderen Wunsch des englischen Thronfolgers spielte.
Die Band hat bereits mehrere Schallplatten aufgenommen und ist schon oft im Radio und Fernsehen aufgetreten, (u.a. auch in Deutschland).
Karten für das Konzert sind bei allen aktiven Mitgliedern des Musikvereins erhältlich.
Kartenvorverkauf 7,-- DM, Abendkasse 8,-- DM.
Für die Unterbringung der 32 Musiker werden noch Gastfami- en gesucht (1 Übernachtung). Anmeldungen nimmt der 1. 'ors. des MV Heiligenroth Peter Frink, Schulstr. 30, Tel. 16306 ntgegen.
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Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Gespräch zwischen Bewohnern des Baugebietes Himmelfeld und Bürgermeister Dr. Possel-Dölken
Am 19. August 1986,19.00 Uhr, findet ein Gespräch zwischen den Bewohnern des Baugebietes »Himmelfeld« und Bürgermeister Dr.Possel-Dölken sowie Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
Ort: Schulungsraum im Feuerwehrgerätehaus auf der Eichwiese. Es geht um die verkehrsmäßige Anbindung des Wohngebietes und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im dortigen Bereich. Aber auch andere Themen können diskutiert werden.
Alle Bewohner des Himmelfeldes sind herzlich zu diesem Bürgergespräch eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Hauptsatzung (1. Änderungssatzung) vom 6.8.1986
Der Stadtrat hat aufgrund der§§ 24 und 25 derGemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) i.V.m. § 8 Abs. 1,3 und 4 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO DVO) vom 21. Februar 1974 (GVBI. S. 98) zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 10. April 1979 (GVBI. S. 111 - BS 2020-3), der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungVO Gemeinden) vom 1. Januar 1974(GVBI. S. 105-BS2020-1)zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 3. August 1983(GVBI. S. 208), die folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 13. November 1984 wird wie folgt geändert:
§11 wird wie folgt ergänzt:
»8) Den Beigeordneten, Ratsmitgliedern und Ausschußmitgliedern werden die Fahrtkosten, die ihnen durch die Teilnahme an
a) Sitzungen des Stadtrates,
b) Sitzungen der Ausschüsse,
c) Sitzungen der Fraktionen und
d) sonstigen Veranstaltungen in Ausübung ihres Ehrenamtes entstehen, bei mehr als 5 Entfernungskilometern, auf Antrag erstattet. Erfolgt die Fahrt mit eigenem Personenkraftwagen, so wird eine Kilometerpauschale gezahlt,die sich aus der Landesverordnung über die Entschädigung von Wegstrecken, die mit einem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden (LVO zu § 6 LRKG), für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge ergibt.«
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1986 in Kraft.
5430 Montabaur, 6.8.1986 Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973(GVBI.S. 419 BS2020-1)wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Rates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen

