Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 2

Nr.

25 Jahre

Fanfarenzug 1961 Horressen e.V.

Festprogramm:

Freitag, den 15.8., 20.00 Uhr Großer Festkommers

unter Mitwirkung von:

Fanfarenzug und Jugendfanfarenzug Horressen, Kirchenchor »St.Cäcilia« Horressen, Singkreis Horressen, Männergesangver­ein Eigendorf, Musikverein »Rote Husaren«, Bad Ems, Spiel­mannszug 1951 Heimbach-Weis, Musikzug »Frisch Frei« Dern­bach.

Zum Abschluß des offiziellen Kommersprogramms spielt der Spielmannszug Wirges und der Musikverein Breitenau den Gro­ßen Zapfenstreich.

Anschließend Tanz mit dem Musikverein Breitenau

Samstag, den 16.8., 20.00 Uhr Großer Starabend

mit Gitt & Erica sowie Winfried Stark und seine Original Steiger­wälder Musikanten. Anschließend Tanz mit den Original Steiger­wälder Musikanten.

ty-

Gitti und Erica

Winfried Stark

Sonntag, den 17.8.,

09.00 Uhr Festgottesdienst im Festzelt Musikwettstreit

für Spielmanns-,Fanfaren- und Musikzüge.

Ab 13.00 Uhr Festzug mit Straßen-Wertungsspiel ab 14.30 Uhr Bühnenspiele anschließend Preisverteilung.

ÖffentL 5ekanntmachung(

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.v>: Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der VenJ (LVwZG)und§15Abs. 1 Nr. a)undAbs.2desVerwaltung$J lungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigeJ sung, wird hiermit der Erschließungsbeitragsbescheid füll stehende Beitragspflichtigen öffentlich zugestellt: j

Günter Zoller

zuletzt bekannte Anschrift:

Am Nörrenpfad 22, 5411 Eitelborn. !

Der o.a. Erschließungsbeitragsbescheid sowie dessen Bij düng können während der Dienststunden bei der Verbau meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, II. Stock (Neubau] mer 202, von den Beitragspflichtigen eingesehen werden!

Rechtsbehelfsbelehrung: j

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nad kanntgabe Widerspruch erhoben werden. ]

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltungj tabaur, Rathaus, II. Stock (Neubau), Zimmer 202, 5430II baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. I

Hinweis: j

Der Beitragsbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag die» kanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz3| 5430 Montabaur, 1. August 1986 !

Verbandsgemeindeverwaltung j

Montabaur

- Bauamt - j

Kaltenhäuser

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für

1. die Aufhebung der beiden Bahnübergänge in Bahn-li 71,872 und 72,728 der Bundesbahnstrecke Westerbi Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur um

2. die Erstellung einer Lichtzeichenanlage mit Halbschn

ken für den Bahnübergang in Bahn-km 72,226 (Indus Straße im Industriegebiet »Alter Galgen« der Stadt Mij tabaur) ;

Der Planfeststellungsbeschluß der Bundesbahndirektionfl furt (M.) vom 21.7.1986 (Az. 43 A T39 Iwü), der die o.a. Bail ben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestelltenlj in der Zeit vom

18. August 1986 bis 1. September 1986 (einschließlich) \ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bi Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabauj rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstaj freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhrsowiediel von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) zur Einsichtaj Der Planfeststellungsbeschluß und der festgestellte Plan« auch bei der Bundesbahndirektion Frankfurt (M.) Friedrich! Anlage 36, 6000 Frankfurt (M.) 1 eingesehen werden, j Der Planfeststellungsbeschluß wurde den bekannten Bj nen und denjenigen, über deren Einwendungen entschied! den ist, zugestellt. !

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß denüj Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 ABs. 4 Satz3V| tungsverfahrensgesetz).

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Montabaur, 4.8.1986 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister