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Montabaur

Seite 10

Nr. 27/86

Verkauf eines Wohnhauses in Ruppach- Goldhausen

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen beabsichtigt, ein Wohn­haus (Doppelhaushälfte) in Ruppach-Goldhausen zu verkaufen. Das 1961 errichtete Gebäude ist mit Thermophenverglasung so­wie Ölheizung ausgestattet. Nähere Informationen werden von Herrn Ortsbürgermeister Ferdinand, Tel. 02602/8578 oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Liegenschaftsamt, Tel. 02602/126 195 erteilt.

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Heiligenroth

Fußballturnier der Thekenmannschaft »Waldblickkicker«

Am 6. Juli 1986 (Sonntag) um 09.00 Uhr beginnt das Turnier der Thekenmannschaft »Waldblickkicker«.

Wir laden hierzu alle herzlich ein.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

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Ferienspiele in Heiligenroth vom 14.-16. Juli 1986

Wie bereits in den 2 vergangenen Jahren finden auch in diesem

Jahr Ferienspiele statt.

Alle Kinder aus Heiligenroth im Alter von 6-12 Jahren sind herzlich eingeladen.

Wo? finden die Spiele statt: Vogelsanghalle Heiligenroth. Wann? Donnerstag bis Samstag, jeweils von 9-12 Uhr, 14-17 Uhr. Den Kindern werden eine Vielzahl an Spiel- und Bastelangeboten vorgestellt. Geplant, vorbereitet und durchgeführt werden die Fe­rienspiele von der Abt. Jugendpflege der Verbandsgemeinde Mtb. und jugendlichen Helfern aus Heiligenroth.

Die diesjährigen Ferienspie­le haben wir unter ein Motto gestellt:

Es laden ein:

Die Jugendpfleger der VG Mtb. und jugendliche Helfer aus Heiligenroth.

Kinder, die Lust haben mitzu­machen, melden sich bitte vorher an bei:

Simone Noll, Breslauer Stra­ße, Tel. 18675 Rene Zirkel, Schlatweg, Tel. 18454.

Anmeldezettel sind auch dort zu erhalten: Anmeldeschluß bis späte­stens 20.7.1986.

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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1431. Telefon 0 26 24 / 10 6-0. Telex 869502 mgirm-Verantwortlich fürden Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis fnonatl. DM 2.30 bei OrtszuStellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten.

BÜROERZEITUNO Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigen Veröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Ver­schulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie­dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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Eitelborn

Urlaub des Ortsbürgermeisters

ln der Zeit vom 7. bis 27.7.1986 befindet sich Ortsbürgermeister Walter Hümmerich in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Volker Best, Heideweg 15. In dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur Verbindung aufzunehmen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

12. Platz anläßlich der Teilnahme am diesjährigen Wettbe­werb: »Unser Dorf soll schöner werden«.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß unsere Gemeinde unter insgesamt 57 Teilnehmern den 12. Platz in der Hauptklasse auf Kreisebene beim diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« erreicht hat.

In diesem Zusammenhang richte ich meinen Dank an all diejeni­gen, die durch Eigeninitiative zur Verschönerung ihrer Anwesen, und damit insgesamt auch zur Aufwertung des Gesamtein­druckes unserer Gemeinde beigetragen haben. Unser Bemühen, das Ortsbild zu verschönern, sollte hiermit jedoch jetzt nicht den Abschluß gefunden haben. Es sollte vielmehr in unser aller Inter­esse liegen, durch weitere Aktivitäten die Wohnumfeldqualitäten zu steigern.

Neuhäusel

Lärmbelästigungen

Es besteht Veranlassung, erneut auf die von der Verbandsge­meindeverwaltung als Ortspolizeibehörde im Wochenblatt vom 23.5.1986 gegebenen Hinweise auf die Vorschriften der Lärm­schutzverordnung aufmerksam zu machen.

Zum Schutze der Nachtruhe ist es nach der Lärmschutzverord­nung unter anderem verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr. Der Gebrauch motorbetriebener Rasenmäher, insbe­sondere solcher mit Verbrennungsmotor, ist nur werktags in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr gestattet. Dies gilt nicht für Rasenmäher mit geräuscharmem Elektromotor. Diese Vorschriften gelten sinngemäß füralle sonstigen im Hof und Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, daß Tie­re so zu halten sind, daß niemand durch den von ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, daß eine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. In der Rechtsprechung ist hierzu beispielsweise anerkannt, daß von einem Tierhalter geeignete Maßnahmen ge­gen störendes Hundegebeli in derzeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und während der üblichen Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr ver­langt werden können.

Um Beachtung wird gebeten.

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»Wieder: Reiterliche Unvernunft»

Der Radfahr- und Wanderweg zwischen Neuhäusel und Simmern wurde vor kurzem mit einer neuen Decke aus Kaolinsand verse­hen, um für Radfahrer, Spaziergänger und Müttern mit Kinderwa­gen den Weg zwischen den beiden Ortschaften zu erleichtern. Die Maßnahme wurde vom Forstamt Neuhäusel in Übereinstimmung mit der Kreisverwaltung in Montabaur durchgeführt.

Man sollte es nicht glauben. Dieser Weg wurde vor wenigen Ta­gen von 3-4 Reitern oder Reiterinnen beritten und in unverant­wortlicher Weise beschädigt. Man muß sich sich wirklich fragen: Bringen einige wenige schwarze Reiterschafe ihre Zunft aus Dummheit, Arroganz oder Böswilligkeit immer wieder in Verruf?