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S. 1253), geändert durch Gesetz vom 2.7.1976 (BGBl. IS. 1749)wird folgende Organisationsverfügung der Bezirksregierung jjtiienz vom 6. Juni 1986 öffentlich bekanntgemacht:

iie Bezirksregierung Koblenz als zuständige Schulbehörde erläßt gemäß §79 Abs. 1 und 2 und §50 Abs. 1 des Lundesgesetzes über ieSchulen in Rheinland-Pfalz (SchuIG) in der Fassung des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vom 8.7.1985 (GVBI. 154) folgende

Organisationsverfügung

Die Grundschule Simmern mit ihrer Außenstelle in Kadenbach - wird mit Ablauf des 31.7.1986 aufgehoben.

Die Schüler dieser Schule werden ab 1.8.1986 der organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschule Neuhäusel zuge­ordnet

Der Schulbezirk der Grund- und Hauptschule Neuhäusel wird zum gleichen Zeitpunkt auf die Ortsgemeinden Simmern und Kadenbach ausgedehnt.

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; b@nk Montabaur flr. 108 (BLZ 57091000), "Postscheckamt Frankfurt/Main

Nr. 25/86

07601/126

Beigeordneter der Ve, Bereitschafts

BLZ 510 S00 IS

108 006 09 (

LZ S00 100 60)

eutsche Bank Montabaur 430 5959

LZ 570 70048

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Orts^| tchtebehelfsbelehrung

legen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der jzlrksregierung Koblenz

(00 Koblenz, Stresemannstr. 3-5 Postfach 269 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

iemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieser Organisationsverfügung im öffentlichen Interesse sowie im über­legenden Interesse der Verbandsgemeinde Montabaur angeordnet.

lechtsbehelfshlnweis:

egen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nach Erhebung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstel 'den der aufschiebenden Wirkung beim

Verwaltungsgericht 5400 Koblenz, Deinhardplatz 4

lantragt werden.

Vertretung: app«

leOrganisationsverfügung und ihre Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe unten auf dieser Seite) einge- ihen werden bei der

arbandsgemeindeverwaltung Montabaur mrad-Adenauer-Platz alhaus (Neubau)

; sc - h| '|fe6ne 2, Zimmer 208 b unC j' 130 Montabaur

ngeiitt«30 Montabaur, 9. Juni 1986 JStrieiHr. Possel-Dölken) iderajjprgermeister BineFI

öffentliche Bekanntmachung Schülerbeförderung

irQrundschüler aus Kadenbach und Simmern

irch Organisationsverfügung der Bezirksregierung Koblenz vom 6. Juni 1986, Az.: 20-51 201-11, ist die Grundschule Simmern mit an Standorten Kadenbach und Simmern aufgelöst und ihre Integration in die Augstschule Neuhäusel vorgenommen worden.

adie sofortige Vollziehung der Organisationsverfügung angeordnet ist, findet ab

4. August 1986 (Beginn des neuen Schuljahres) i Unterricht für die Schüler aus Kadenbach und Simmern an der Augstschule Neuhäusel statt.

achstehend wird der Fahrplan der Schülerbeförderung für die Schüler der Grund- und Hauptschule aus Kadenbach und Simmern

ir Augstschule Neuhäusel und zurück mitgeteilt.

. - ia Schulbushaltestellen befinden sich

bitte et

an der Grund- und Hauptschule »Augstschule« im Kiefernweg in der Ortsgemeinde Eitelborn in der Ortsgemeinde Simmern:

auf dem Gemeindeplatz »Am Schulhoff« und iMandf ' am Pausenhof des jetzigen Grundschulgebäudes in der Schulstraße f vVeiB I In der Ortsgemeinde Kadenbach:

- vor dem jetzigen Grundschulgebäude,

1 Quiji ' Westerwaldstraße (Haltestellenschild an der Treppe zum jetzigen Schulgebäude) intabaur, 10. Juni 1986 eisverwaltung is Westerwaldkreises »Aufträge: eser

Nuohoraoitom dar VeibandigamaindevarvraUung, Rathaus Großer Markt 10 u. Konrad-Adenauer-Platz 8, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis dienstags von 8,00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

lil - Redaktionssohlufi für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

dar Verbandsgaraaindaleassa: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 i