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Nr. 24/86

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i Veranstaltungen ist sofortige Anmeldung erforderlich flWanderwart Walter Nagel, Tel. 02602/17171.

[{1986 Wanderung Promenadenweg - Horresser Grillplatz - Lchskopf - Horressen - Eschelbach. Treffpunkt: 11.00 Uhr Fi- Ljit, Montabaur, 13 km, Rucksack-Verpflegung.

5 Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde Ipglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Montag, 16. 11986 um 19.00 U hr in der Gaststätte »Wirzenborner Liss« den Lhnern von Wirzenborn zu einer Bürgersprechstunde zur iügung.

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Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Ihausen findet am

Donnerstag, 19. Juni 1986, um 20.00 Uhr lürgermeisteramt statt.

iordnung: lentliche Sitzung:

[Zerlegung der K 152 (Südumgehung) ratung und Beschlußfassung über den Erlaß des Haus- laltsplanes bzw. der Haushaltssatzung für das Haushalts- ihr 1986 einschl. Investitionsprogramm bis 1989 leratung und Beschlußfassung über die Umrüstung des Vinterdienstgerätes

leratung und Beschlußfassung über die Verbreiterung dorfj |er Kindergartenzufahrt 9 in k lerschiedenes

Ichtöffentliehe Sitzung:

leratung und Beschlußfassung über den Verkauf bzw. die ermietung des ehemaligen Lehrerwohnhauses erschiedenes

I Ruppach-Goldhausen, 10.6.1986 fnand, Ortsbürgermeister

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und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Handball

Sonntag, dem 15.6.1986 nimmt die Herrenmannschaft des lAhrbach an einem Turnier in Wissen teil.

Ipunkt Vogelsanghalle um 8.45 Uhr.

Ahrbach Damenfußball

Samstag, um 16.30 Uhr findet das Rückspiel im Viertelfinale leutschen Meisterschaft im Damenfußball beim TSV Siegen

der Hinspielniederlage sind die Aussichten auf ein Weiter­en stark gesunken.

Spiel sieht man trotzdem zuversichtlich entgegen, zumal nichts mehr zu verlieren hat.

Unterstützung unserer Damen wird ein Bus eingesetzt.

Art um 13.45 U hr ab Sonnenhof. Anmeldungen bei Gerd Ehl, 02602/8694.

[Cacilia Ruppach-Goldhausen usflui Sesangstunde am 17.6.1986 beginnt bereits um 18.30 Uhr. delbei Sänger werden um entsprechende Beachtung gebeten, ^zeitig wird die Dorfbevölkerung bereits schon jetzt darauf iwiesen, daß der MGV am Kirmessonntag, dem 29.6.1986 end des Festgottesdienstes die »Kleine Orgel messe in B- ffpunk von Josef Haydn zur Aufführung bringt. ieWai il will der MGV diesen Festtag in entsprechender weise be-

Wanderung am 15.6.1986 Rund um Alken/Mosel.

Weitere Auskünfte unter 02602/69Ö12.

AUGST

Grundschulorganisation in der Verbandsgemeinde Montabaur

Aufhebung der Grundschule Montabaur

Aufgrund § 1 des Landesgesetzes über das Verwaltungsverfah­ren in Rheinland-Pfalz (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)vom 23.12.1976 (GVBI. S. 308) i.V.m. §41 Abs. 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.5.1976 (BGBl. I S. 1253), geändert durch Gesetz vom 2.7.1976 (BGBl. I S. 1749) wird folgende Organisationsverfügung der Bezirksregie­rung Koblenz vom 6 . Juni 1986 öffentlich bekanntgemachtr

»Die Bezirksregierung Koblenz als zuständige Schulbehörde er­läßt gemäß § 79 Abs. 1 und 2 und § 50 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchuIG) in der Fassung des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vom 8.7.1985 (GVBI. S. 154) folgende

Organisationsverfügung

I.

1. Die Grundschule Simmern - mit ihrer Außenstelle in Ka­denbach - wird mit Ablauf des 31.7.1986 aufgehoben.

2. Die Schüler dieser Schule werden ab 1.8.1986 der organi­satorisch verbundenen Grund- und Hauptschule Neuhäu- el zugeordnet

3. Der Schulbezirk der Grund- und Hauptschule Neuhäusel wird zum gleichen Zeitpunkt auf die Ortsgemeinden Sim­mern und Kadenbach ausgedehnt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der

Bezirksregierung Koblenz

5400 Koblenz, Stresemannstr. 3-5 Postfach 269 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung die­ser Organisationsverfügung im öffentlichen Interesse sowie im überwiegenden Interesse der Verbandsgemeinde Montabauran­geordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nach Er­hebung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wieder­herstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht 5400 Koblenz, Deinhardplatz 4 beantragt werden.

In Vertretung:

Rapp«

Die Organisationsverfügung und ihre Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (s.S. 21 dieses Wochenblattes) eingesehen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz Rathaus (Neubau)

Ebene 2, Zimmer 208 5430 Montabaur.

5430 Montabaur, 9. Juni 1986 (Dr. Possel-Dölken)

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Schülerbeförderung

der Grundschüler aus Kadenbach und Simmern Durch Organisationsverfügung der Bezirksregierung Koblenz vom 6 . Juni 1986, Az.:20-51201-11, ist die Grundschule Simmern mit den Standorten Kadenbach und Simmern aufgelöst und ihre Integration in die Augstschule Neuhäusel vorgenommen worden.