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Nr. 24/86
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i Veranstaltungen ist sofortige Anmeldung erforderlich flWanderwart Walter Nagel, Tel. 02602/17171.
[{1986 Wanderung Promenadenweg - Horresser Grillplatz - Lchskopf - Horressen - Eschelbach. Treffpunkt: 11.00 Uhr Fi- Ljit, Montabaur, 13 km, Rucksack-Verpflegung.
5 Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde Ipglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Montag, 16. 11986 um 19.00 U hr in der Gaststätte »Wirzenborner Liss« den Lhnern von Wirzenborn zu einer Bürgersprechstunde zur iügung.
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Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung
nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Ihausen findet am
Donnerstag, 19. Juni 1986, um 20.00 Uhr lürgermeisteramt statt.
iordnung: lentliche Sitzung:
[Zerlegung der K 152 (Südumgehung) ratung und Beschlußfassung über den Erlaß des Haus- laltsplanes bzw. der Haushaltssatzung für das Haushalts- ihr 1986 einschl. Investitionsprogramm bis 1989 leratung und Beschlußfassung über die Umrüstung des Vinterdienstgerätes
leratung und Beschlußfassung über die Verbreiterung dorfj |er Kindergartenzufahrt 9 in k lerschiedenes
Ichtöffentliehe Sitzung:
leratung und Beschlußfassung über den Verkauf bzw. die ermietung des ehemaligen Lehrerwohnhauses erschiedenes
I Ruppach-Goldhausen, 10.6.1986 fnand, Ortsbürgermeister
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•und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Handball
Sonntag, dem 15.6.1986 nimmt die Herrenmannschaft des lAhrbach an einem Turnier in Wissen teil.
Ipunkt Vogelsanghalle um 8.45 Uhr.
Ahrbach Damenfußball
Samstag, um 16.30 Uhr findet das Rückspiel im Viertelfinale leutschen Meisterschaft im Damenfußball beim TSV Siegen
der Hinspielniederlage sind die Aussichten auf ein Weiteren stark gesunken.
Spiel sieht man trotzdem zuversichtlich entgegen, zumal nichts mehr zu verlieren hat.
Unterstützung unserer Damen wird ein Bus eingesetzt.
Art um 13.45 U hr ab Sonnenhof. Anmeldungen bei Gerd Ehl, 02602/8694.
[Cacilia Ruppach-Goldhausen usflui Sesangstunde am 17.6.1986 beginnt bereits um 18.30 Uhr. delbei Sänger werden um entsprechende Beachtung gebeten, ^zeitig wird die Dorfbevölkerung bereits schon jetzt darauf iwiesen, daß der MGV am Kirmessonntag, dem 29.6.1986 end des Festgottesdienstes die »Kleine Orgel messe in B- ffpunk von Josef Haydn zur Aufführung bringt. ieWai il will der MGV diesen Festtag in entsprechender weise be-
Wanderung am 15.6.1986 Rund um Alken/Mosel.
Weitere Auskünfte unter 02602/69Ö12.
AUGST
Grundschulorganisation in der Verbandsgemeinde Montabaur
Aufhebung der Grundschule Montabaur
Aufgrund § 1 des Landesgesetzes über das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)vom 23.12.1976 (GVBI. S. 308) i.V.m. §41 Abs. 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.5.1976 (BGBl. I S. 1253), geändert durch Gesetz vom 2.7.1976 (BGBl. I S. 1749) wird folgende Organisationsverfügung der Bezirksregierung Koblenz vom 6 . Juni 1986 öffentlich bekanntgemachtr
»Die Bezirksregierung Koblenz als zuständige Schulbehörde erläßt gemäß § 79 Abs. 1 und 2 und § 50 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchuIG) in der Fassung des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vom 8.7.1985 (GVBI. S. 154) folgende
Organisationsverfügung
I.
1. Die Grundschule Simmern - mit ihrer Außenstelle in Kadenbach - wird mit Ablauf des 31.7.1986 aufgehoben.
2. Die Schüler dieser Schule werden ab 1.8.1986 der organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschule Neuhäu- el zugeordnet
3. Der Schulbezirk der Grund- und Hauptschule Neuhäusel wird zum gleichen Zeitpunkt auf die Ortsgemeinden Simmern und Kadenbach ausgedehnt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Bezirksregierung Koblenz
5400 Koblenz, Stresemannstr. 3-5 Postfach 269 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieser Organisationsverfügung im öffentlichen Interesse sowie im überwiegenden Interesse der Verbandsgemeinde Montabaurangeordnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nach Erhebung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht 5400 Koblenz, Deinhardplatz 4 beantragt werden.
In Vertretung:
Rapp«
Die Organisationsverfügung und ihre Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (s.S. 21 dieses Wochenblattes) eingesehen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz Rathaus (Neubau)
Ebene 2, Zimmer 208 5430 Montabaur.
5430 Montabaur, 9. Juni 1986 (Dr. Possel-Dölken)
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Schülerbeförderung
der Grundschüler aus Kadenbach und Simmern Durch Organisationsverfügung der Bezirksregierung Koblenz vom 6 . Juni 1986, Az.:20-51201-11, ist die Grundschule Simmern mit den Standorten Kadenbach und Simmern aufgelöst und ihre Integration in die Augstschule Neuhäusel vorgenommen worden.

