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Nr. 24/86

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[jHerrn Paul Widner, Humbachstraße 5,5430 Montabaur, statt.

Leis für die Mitglieder der FWG-Fraktion

»Montag, 16. Juni 1986 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus »Wir- Lorner Liss« in Montabaur-Wirzenborn eine Bürgersprech- i statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Breitung der Stadtratssitzung.

|Bäume vor dem Finanzamt werden durch Neupflanzungen ersetzt

letzten Woche wurden die Kastanienbäume vor dem tanzamt in der oberen Kirchstraße entfernt. t$es war notwendig, um die Straßenplanung und Platzgestal- j m der im abgedruckten Plan zur künftigen Gestaltung der iclistraße beschlossenen Ausführung verwirklichen zu können. laVerkehrsführung im Kreuzungsbereich Koblenzer Straße/Pe- (Storstraße/Kolpingstraße soll dadurch vereinfacht werden, daß | r die Gelbachstraße einmündet und die obere Kirchstraße an t Gelbach Straße angebunden wird. Nachdem die Finarizver- tltung dazu vor wenigen Tagen ihr grundsätzliches Einver- Ldnis erteilt hat, konnten die Kastanienbäume entfernt wer-

kStadtrat wurde seinerzeit lange und intensiv darüber beraten, [es nicht möglich sei, alle Bäume zu erhalten. Es bestand jedoch jereinstimmung, daß eine solche Planung auf Dauer gestalteri- iund verkehrstechnische Nachteile hätte, eStadt Montabaur wird zwischen dem Kirchplatz und der Gel- ichstraße(siehe Plan) 14 Lindenbäume neu anpflanzen und da­kleinen wesentlichen Beitrag zur Begrünung der Innenstadt lei-

Finanzamt

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung der Jagdgenossenschaft Montabaur II

Dienstag, dem 1. Juli 1986,19.00 Uhr, findet im großen Sit- ngssaal des alten Rathauses in Montabaur eine Versammlung f Jagdgenossenschaft Montabaur II statt, gesordnung:

Neuwahl des Jagdvorstandes

Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft tabaur II in den Jahren 1982 -1986 Verschiedenes

indetBgeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer von be­ibaren Flächen in den Gemarkungen Montabaur, Bladern- I des im,Eigendorf, Eschelbach, Horressen, Ettersdorf, Reckenthal Wirzenborn.

iagbare Grundstücke sind die Eigentumsflächen, die äußer­ndes Ortsbezirkes liegen und weder bebaut noch eingefriedet

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Possel-Dölken, Jagdvorsteher

Bericht aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Städt Montabaur vom 3.6.1986

Ankauf einer neuen Bühnenanlage beschlossen Durch mehrheitlichen Beschluß entschied der Haupt- und Finanz­ausschuß eine neue Freiluftbühnenanlage zu beschaffen.

Diese soll vorwiegend Verwendung finden für die Aufstellung in der neuen Fußgängerzone an Kirmes oder sonstigen Volksfesten. Hinsichtlich der Ausführungsart und Beschaffenheit entschied sich der Ausschuß für eine Holzkonstruktion mit einer Dachab­deckung aus Kunststoff.

Benutzungsordnung für die Bürgerhalle im Rathaus erlassen

Die Bürgerhalle im Rathausaltbau, die nach dem Bezug des Rat­hausneubaues restauriert und ausgestaltet wurde, soll nicht nur als Zugang zum Rathaus vom Großen Markt bzw. für die in den Obergeschossen liegenden Diensträumen dienen, sondern vor­nehmlich Verwendung finden für Ausstellungen und Empfänge, und zwar nicht nur durch die Stadt bzw. die Verbandsgemeinde, sondern auch durch örtliche Vereine, Gesellschaften und Perso­nenvereinigungen.

Zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergabe der Bürgerhalle wurde nun vom Haupt-und Finanzausschuß eine Be­nutzungsordnung erlassen. Diese beinhaltet Regelungen über die Durchführung von Veranstaltungen während bzw. außerhalb der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung. Grundsätzlich wirddie Bürgerhalle ais öffentliche Einrichtung den Einwohnern der Verbandsgemeinde/Stadt Montabaur sowie den in ihr ansässigen juristischen Personen und Personenvereinigun­gen im Rahmen der Bestimmungen der Benutzungsordnung zur Verfügunggestellt.DieNutzung fürkommerzielle und private Ver­anstaltungen ist jedoch ausgeschlossen. Ferner werden Veran­staltungen mit aggressivem Inhalt, die Andersdenkende herab­setzen oder das Empfinden von Rathausbesuchern verletzen könnten, nicht zugelassen.

Anträge auf Zulassung zur Benutzung der Bürgerhalle sind an die Verbandsgemeindeverwaltung zu richten. Bei zeitgleichen Anträ­gen soll, so die Aussage des Haupt- und Finanzausschusses - Bürgern der Stadt Montabaur der Vorzug eingeräumt werden. Hinsichtlich des Nutzungszweckes ist durch die Benutzungsord­nung klar ausgesagt, daß die Bürgerhalle nur für Bildungsveran­staltungen, Veranstaltungen zur Förderung des Vereinslebens oder sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse lie­gen, zur Verfügung gestellt wird.

Die Benutzung der Bürgerhalle erfolgt grundsätzlich kostenlos. Entstehen der Stadt oder der Verbandsgemeinde Montabaur durch die Art der Veranstaltung Kosten, die über die ohnehin für die Bewirtschaftungdes Rathauses entstehenden Kosten hinaus­gehen, so sind diese zu erstatten.

Benutzungsordnung für den Wolfsturm erlassen

Auch für den im Jahre 1985 ausgebauten Wolfsturm - dieser wur­de mit finanzieller Unterstützung der Kreissparkasse und der Stadt Montabaur ausgebaut und mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet - erließ der Haupt- und Finanzausschuß eine Benut­zungsordnung.

Der Inhalt dieser Benutzungsordnung ist in weiten Teilen iden­tisch mit dem der Bürgerhalle und läßt auch für die Einwohner der Stadt Montabaur sowie in ihr ansässigen juristischen Personen und Personenvereinigungen eine eingeschränkte Nutzung zu. So wird der Wolfsturm nur für Bildungsveranstaltungen, Veran­staltungen zur Förderung des Vereinslebens oder sonstigen Ver­anstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen, zur Verfügung gestellt.

Kommerzielle und private Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Über Anträge auf Zulassung zur Benutzung entscheidet im Na­men und Auftrag derStadtMontabaurdie Verbandsgemeindever­waltung nach den Bestimmungen der Benutzungsordnung. Auch für den Wolfsturm ist grundsätzlich eine kostenlose Benut­zung vorgesehen. Sofern der Stadt durch die Art der Veranstal­tung Kosten entstehen, sind diese auf Verlangen zu erstatten.

Richtlinien der Stadt über den Fassadenwettbewerb in der Stadt Montabaur geändert (Siegprämien erhöht)

Seit 1982 führt die Stadt Montabaur Fassadenwettbewerbe durch. Die Geldprämien betrugen bislang 300,- DM für den 1. Preis, 250,- DM für den 2. Preis und 150,- DM für den 3. Preis. Seitens der Bewertungskommission wurde vorgeschiagen,