Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 18

*

Dazu treffen sich alle Kinder um 13.15 Uhr am Jugendheim. Inter­essierte Eltern können -soweit die Kapazität des Busses ausreicht- ebenfalls mitfahren.

t

Sommerfest im Kath. Kindergarten Welschneudorf Am Sonntag, dem 8. Juni 1986, beginnt um 14.00 Uhr unser dies­jähriges Sommerfest.

Dazu laden wir alle Kinder, Eltern, Freunde, Verwandte, Bekannte und alle die Lust haben, im Kindergarten fröhliche Stunden zu ver­bringen, ein.

Um 15.00 UhrkommtfürunserekleinenGästeein Zauberer in den Kindergarten.

Außer einer Verlosung und Wettspielen gibt es bei uns noch Kaf­fee, Kuchen, Würstchen und Bier vom Faß.

Handarbeitskreis Welschneudorf

Der Handarbeitskreis trifft sich wieder am Donnerstag, dem 12.6.1986 um 19.30 Uhr im Pfarrheim.

Alte Herren, Welschneudorf

Am Samstag, dem 7.6.86 spielen wir gegen Siershahn. Spielbe­ginn: 16.30 Uhr. Spielort: Siershahn.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf Am Sonntag, dem 8.6. treffen wir uns wie üblich zur Feuerwehrü­bung, um 10.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat Welschneudorf Am Montag, dem 9. Juni 1986 um 20 Uhr findet in der Sakristei die nächstePGR und Verwaltungsratssitzung statt.

Tagesordnung:

1. Jugend- und Kinderarbeit in Welschneudorf

2. Vorbereitung des Pfarrfestes

3. Verschiedenes

Diese Bekanntmachung ist gleichzeitig Einladung für die Mitglie­der beider Gremien und die Vertreter der Jugendlichen.

Oberelbert

Vereinsausflug des MGV Liederkranz 1893 e.V. Oberelbert

In der Zeit vom 9.10. -12.10.86 veranstaltet der MGV seinen dies­jährigen Vereinausflug. Die Fahrt geht in den südlichen Schwarz­wald nach Kenzingen. Außerdem sind auf dem Reiseplan vorge­sehen: Straßburg, Colmar, Elsaß und die Vogesen.

Zu dieser Fahrt sind alle Aktiven u nd Inaktiven, Freunde und Gön­ner des Vereins herzlich eingeladen.

Anmeldung bei Hermann Lenz, Tel. 506.

Daubach

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1986 vom 28.5.1986

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973(GVBI. S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.5.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

Es werden festgesetzt:

321.500, -DM

321.500, - DM

123.500, - DM 123.500,- DM

2201 240 J

280 i

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf Q

2. der Gesamtbetrag der '

Verpflichtungsermächtigungen auf Q

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das H' haltsjahr wie folgt festgesetzt: a

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 35 , 00 !

für den zweiten Hund 54 I 00 I

für jeden weiteren Hund 72 I 00 I

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf vom 14.12.1973 (GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zj genden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Dautj für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer: nach Gewerbeertrag und -kapital 5430 Montabaur, 16. Mai 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Hebesatz 220 1 Hebesatz 2401

Hebesatz 280 f

§2

(S.) I.A. Md

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1981 20.6.1986während der allgemeinen Dienststunden im Rathaj Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Daubach, den 28.5.1986 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.) Poggemann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzüngen| Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach! ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichn derTatsachen.dieeine solche Rechtsverletzung begründen! nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach odel Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gern] worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -Ge! vom 14.12.1973 (G VBI. S. 419, BS 2020-1) zu letzt geändert dj das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Holler

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holl! für das Jahr 1986 vom 4.6.1986 j'

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinda nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.l folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genei gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbell* vom 26.5.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 749.000,1

in der Ausgabe auf 749.000, -j

im VERMÖGENSHAUSHALT ,

in der Einnahme auf 642.000,1

in der Ausgabe auf 642.000, l

festgesetzt.