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Montabaur

Seite 16

22.6.1986

10.00 Uhr Fußball-Dorfturnier mit neun Mannschaften.

Nomborn

Freiwillige Feuerwehr

Die nächste Übung der Gruppe I findet am Dienstag, dem 10.6.1986 um 19.00 Uhr statt.

Die Teilnehmer am diesjährigen Ausflug nach Altesried werden gebeten, die erste Anzahlung von 50,-- DM bis zum 15.6.1986 bei Wehrführer Reinhard Fink einzuzahlen.

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ELBERTGEMEINDEN |

Niederelbert

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1986 vom 28.5.1986

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.5.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im >

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

1.281.000,- DM 1.281.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

631.000,-DM 631.000,-DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,- DM

400.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

220 v.H. 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,00 DM

für den zweiten Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.4l9)erforderlicheGenehmigung zu fol­genden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Niederel­bert für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 300 v|l^ a

(S.) I.A. Med

2. Gewerbesteuer: nach Gewerbeertrag und -kapital 5430 Montabaur, 20. Mai 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1986L

20.6.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus

Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. 59

Niederelbert, den 28.5.1986 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ser öffentlichen Bekanntmachung Satzung schriftlich unter Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nie relbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, gi tend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -Gei

vom 14.12.1973(GVBI.S.419,BS2020-1)zuletzt geändert di

das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1984 und des Entlastungsbeschlusse des Ortsgemeinderates vom 15.5.1986 der Ortsgemeinde Nii

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Int

relbert für das Haushaltsjahr 1984.

I. Haushaltsrechnung Verwaitungs- Vermögens­haushalt/DM haushalt/DM Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.338.886,46 1.182.658,73

./. Abgang alter

Kasseneinnahmereste

1.373,- 0,-

Gesamt

DM

Gerne i dii ristik- isbetr

2.521.545,1

1.373

Ifiemi

pofe

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 1.337.513,46 1.182.658,73 2.520.172,19]

Soll-Ausgaben 1.337.513,46 1.182.658,73 2.520.172,19

Überschuß/Fehlbetrag

Summe bereinigte i«m <u

Soll-Ausgaben 1.337.513,46 1.182.658,73 2.520.172, Htragi

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Festgestellt:

Montabaur, 20. März 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemei| Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 au' Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beeil sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem I germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeindl das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Voif der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgabe! einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden^

wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben wq Sonderinteresse der Ortsbürgermeister, die Ortsbeigeordne Merz und Mahr sowie der I. Beigeordnete der VG Montaj Reusch nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht lieffl Einsichtnahme vom 9.6. - 20.6.1986 während der allge^-T Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110,öwl

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aus.

Niederelbert, 2.6.1986 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister