Montabaur
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Die Verwaltung informiert
Milchkühe können auf die Weide
Eine wichtige Nachricht für die Landwirte im Westerwaldkreis übermittelte Landrat Peter Paul Weinert der Presse. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz habe, so Landrat Weinert, per Fernschreiben mitgeteilt, daß gegen den Weideauftrieb von Milchkühen keine Bedenken mehr bestünden. Die Strahlenbelastung des Weidegrases sei, auch infolge der Regenfälle in den vergangenen Tagen, weiter zurückgegangen. Der speziellen »Entwarnung« liege eine Entscheidung der Gesundheits- und Umweltminister der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen zugrunde.
Hund als Fundsache
1 kleiner Mischlingshund (Hündin) Farbe grau/weiß wurde am 12.5.1986 in Görgeshausen gefunden.
Der Eigentümer wird gebeten, das Tier abzuholen. Verbandsgemeindeverwaltung - Fundamt -
Bekanntmachung des Fundamtes
Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt abgegeben: 1 Silbernes Armband 1 schwarze Handtasche mit Inhalt 1 goldener Ehering mit Gravur 1 Werkzeugtasche mit Inhalt 3 Kinderkleider (verschiedene Sachen)
1 kleine Geldbörse mit Inhalt.
Die rechtmäßigen Eigentümer können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Fundamt - 5430 Montabaur melden.
Jugendfreizeiten nach Maß
Kreisjugendamt: Es sind noch Plätze frei Das Jugendamt des Westerwaldkreises bietet - wie bereits berichtet - auch in diesem Jahr interessante Freizeiten für Kinder und Jugendliche an. Das Interesse ist groß. Das Freizeitangebot »2 Wochen Norderney: ist ausgebucht. Für die Jugendfreizeiten in Dänemark und Südtirol können noch ein paar Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Jugendliche ab 16 Jahren können vom 21. Juni bis 5. Juli einen Aktivurlaub auf der dänischen Insel Laesöverbringen.Das»lnsel- leben versüßen« ausgedehnte Sandstrände, viele Sehenswürdigkeiten , Tagesreisen aufs dänische Festland, eine Fährfahrt nach Göteborg und vieles andere mehr.
Bei der zweiten Ferien reise ins benachbarte Ausland sind Jungen und Mädchen von 13 bis 15 Jahren angesprochen. Reiseziel ist Lappach in Südtirol. Ein modernes Jugendhaus in dem kleinen Gebirgsort ist vom 27. Juni bis 13. Juli nur für Jugendliche aus dem Westerwaldkreis reserviert.
"Bergwanderungen in den Zillertaler Alpen sowie Ausflüge nach Bruneck, Bozen und zum Kälterer See sowieeineDolomitenrund- fahrtsorgenfürKurzweilundkörpedicheFitneß. Neben Kondition und Muskelkraft werden auch Köpfchen und Ideenreichtum bei der Programmgestaltung erwartet.
Die Organisatoren, Kreisjugendpfleger Andreas Malm und Kreisjugendpfleger Matthias Müller, empfehlen, die noch freien Plätze schnellstens zu reservieren. Informationswünsche und Anmeldungen zu den Freizeiten, die auch preislich Hits sind, nehmen sie gerne entgegen, Telefon: 02602/124 317 und 124 318.
Auszug aus der Lärmschutzverordnung
Schutz der Nachtruhe
Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten von 22.00 bis 7.00 Uhr Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor dürfen nur werktags von 7.00 bis 13.00 Uhr und von
Nr.
15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Dies gilt nicht für rT her, die mit geräuscharmem Elektromotor betrieben «J d Die Bestimmungen gelten sinngemäß für alle anderen imh Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen undGerä
Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstr ten
Tonwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Rundfunk Fernsehgeräte sowie Musikboxen dürfen nur in solcherij ke benutzt und Musikinstrumente dürfen nur so gespielte daß unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den Umsi unvermeidbar gestört werden. Von 13.00 bis 15.00 Uhr J 20.00 bis 7.00 Uhr ist die Benutzung von Tonwiedergaben oder Musikinstrumenten nur zulässig, wenn sichergestellt j unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
Halten von Tieren Tiere sind so zu halten, daß niemand durch den von ihnene ten Lärm derart gestört wird, daß eine Gef ährdungderGesJ zu befürchten ist.
Verbandsgemeindeverwaltung
- als Ortspolizeibehörde -
Verschiebung der wöchentlichen Müllafc
Wegen des Feiertages (Fronleichnam) am 29. Mai W schiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Ortsgemd die üblicherweise donnerstags und freitags von Müll enisol den jeweils um einen Tag, d.h. von donnerstags auf freital von freitags auf samstags.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Sauberhaltung der Grundstücke
Nach den Satzungen der Stadt Montabaur undderOrtsgä den im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sinl Schutz des Ortsbildes die nicht überbauten Flächen gd Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute] stücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgej unterhalten.
Die Grundstücke sind von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümd kraut usw. freizuhalten.
Grünflächen sind regelmäßig abzumähen, Hecken, Buscl Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zwei Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen verkehr^ dernd Überhängen.
Wir fordern hiermit alle Grundstückseigentümer auf, ihre J stücke in den von der Satzung geforderten Zustand zu vel und weisen darauf hin, daß Zuwiderhandlungen miteinertf Be bis zu 1.000,-- DM geahndet werden können. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- als Örtspolizeibehörde -
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Sandalen und perfektionsverseuchte Masse. Kunst? Minimalisierter Pop? Maimierter Folk? PhysÄl sehe Unterhaltung? Alles ja! Alles nein! Publikum kaM| Bananen, Brot, eineinhalb Stunden, m. waling on the water haben jahrelang Straßenmusikg| und sind gleichzeitig Mitglieder vom Theatre du [
Samstag, 31. Mai 86, Beginn: 20.00 Uhr, Eintritt: 4,-jj gendzentrum Montabaur/Gelbachstr. 9/Tel.: O2602II™

