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Nr. 20/86

Vit Verwaltung informiert

Fremdenverkehrswerbung in Recklinghausen

Malische Wirtschaftswoche in Recklinghausen war am Sonntag, 4. Mai 1986dasZieleinerkleinen Abordnung der Verbandsge- jlwaltung und des Leiters des Familienferiendorfes Hübingen, Herr Hilger. Gemeinsam warb man für das Erholungsgebiet I lluqsziel Montabaur und Umland. Der Publikumszuspruch ließ zwar zu wünschen übrig, trotzdem konnte man mit einzelnen sichern ins Gespräch kommen, Prospekte verteilen und die vielfältigen Möglichkeiten der Fremdenverkehrsangebote in der UMerneinde Montabaur vorstellen. Ermöglicht wurde die Werbeaktion durch den Fremdenverkehrsverein Westerwald, der sei- «stand für einen Tag der Verbandsgemeinde Montabaur überlassen hatte.

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fcr kiterder Vcrbandsgemeindeverwaltungnutzten auch die Gelegenheit, auf der Westfälischen Wirtschaftswoche fürdieGewerbeansiedlung Ikrbandsgemeinde Montabaur zu werben.

piebung der wöchentlichen Müllabfuhr

iidesFeiertages Pfingstmontag (19.5.1986)verschiebt sich pentliche Müllabfuhr in den Ortsgemeinden in der Woche 1.5.-24.5.1986 jeweils um einen Tag, d.h. von montags auf |lags usw.

jmlkerung wird um Beachtung gebeten.

Illfahlrecht bei Hinterbliebenenrenten

LVA empfiehlt persönliche Beratung

tebeginn erhalten Witwen und Witwer unter denselben Jssetzungen eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % Ifolenanspruchs des verstorbenen Versicherten. teEinkommenderWitweoderdesWitwers.z.B.Arbeitsein- jen,Krankengeld,Arbeitslosengeld,Rentenäusdergesetz- Tll-und Rentenversicherung, wird in Höhe von 40 % auf fferbliebenenrente angerechnet, soweit das gesamte (Einkommen einen Freibetrag von zur Zeit 900,-- DM über-

pheinland-Pfalz weist darauf hin, daß in bestimmten Fäl- 5 wenn die Ehefrau den überwiegenden Unterhalt der Fa- bestreitet, das bis zum 31.12.1985 geltende Hinterbliebe- penrecht günstiger sein kann, weil hier kein Einkommen phnet wird.

fa, die beide vor dem 1.1.1936 geboren sind und die Ehe |nl.1.1986 geschlossen haben, können zwischen dem al- neuen Hinterbliebenenrecht wählen. Bis längstens P)88können sie übereinstimmend erklären, daß das bishe- perbliebenenrentenrecht weiterhin gelten soll.

»Mempfiehlt, vor Ausübung des Wahlrechts in jedem Fall Taigen Rat bei der LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihren Ws- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, den «rungsämtern der Stadt- und Kreisverwaltungen oder den Ne- und Verbandsgemeindeverwaltungen einzuholen.

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^sgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter Herr P,Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 21, Telefon:

02602/126.156, möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung.

Darüberhinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für Ange­stellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.

Informationen können jedoch nur abgerufen werden, wenn Ihr Versicherungskonto bereits »geklärt« ist.

Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon auszu­gehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsgemeinde­verwaltung - Versicherungsamt -. Der zuständige Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei Ihrer Vor­sprache eine Rentenberechnung.

Sprechtage:

1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

An jedem 1. Montag im Monat, von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30bis 15.00 Uhr. Zusätzlich noch am 26. Mai 1986 von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr.

2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versicherungs­amt -:*

Montags - freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Ter­min vereinbaren. (Telefon: Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, 02602/126.156).

* Nur für Versicherte aus dem Bereich der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur.

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