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Nr. 17/86
Mur
r rt |j C t, hierfür zeichnen die gegenüber dem Vorjahr um ■nM an. Verantwortlich hierfür zeichnen die gegenüber ^' hrhöheren Einnahmen im Forstbereich sowie die posi- Eic k l U ng ' m Sektor »Steuern, Zuweisungen und Umla-
ndere aus der Grundsteuer B und dem Gemeindeanteil kEinkoinmensteuer sowie den Schlüsselzuweisungen wer- “I ahmeverbesserungen erwartet, i nleich zwischen Einnahmenund Ausgaben fällt die Steige- Ausgabenbereich unterdurchschnittlich aus, d.h. der ' hu ß und damit zugleich der Betrag, der dem Vermögens- Ehaitzuaeführt werden kann, wird sich gegenüber dem Vor- hrhöhen (1986 - 71.000,- DM/1985 - 49.000,- DM). tiilieBendbetrachtet ist zum Verwaltungshaushalt festzustel- K sich eine gegenüber 1985 günstigere Entwicklung ab- yt, die zugleich eine deutliche Erhöhung der dauernden fi- W i Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Nomborn be-
b n drastischen Volumensanstieg verzeichnet der Vermögenil Hervorgerufen durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt und Ausbau von angrenzenden Straßenzügen und Plätzen sind Litsmittel bereitzustellen, die die Größenanordnungen der n Jahre sprengen.
Lstehen für die nachfolgenden Maßnahmen Mittel bereit:
| Kostenanteil der Ortsgemeinde zur Schaffung des j. Gruppenraumes - Kindergarten | Ausbau von Plätzen und Straßenzügen j einer Grillhütte
I Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen
Grunderwerb im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt
Erschließung »verlängerter Baumort«
Ausbau der Ortsdurchfahrt einschl.
Straßenbeleuchtung Ausbau Bürgersteige Steinstraße Ausbau Bürgersteige vom Ortsende bis zum Friedhof
Straßenbeleuchtungserweiterung Steinstr. allgemeine Straßenbeleuchtungserweiterung ßauausgaben Dorfgemeinschaftshaus Anschaffung eines Rasenmähers Zuführung zur allgemeinen Rücklage -Planabrundung-
Finanzierung dieses Ausgabenkataloges sind folgende Ein- hen eingeplant:
Zuweisung des Landes
Erschließung und Ausbaubeiträge Zuweisung des Landes zum Ausbau der Bürgersteige in der K 162 Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus der allgem.Rücklage
5.605,«
DM
292.930,-
DM
5.000,-
DM
4.000,-
DM
3.000,-
DM
75.000,-
DM
574.000,-
DM
15.000,-
DM
20.000,-
DM
-. 3.000,-
DM
6.000,-
DM
9.000-
DM
2.500,-
DM
965,-
DM
150.000,-
DM
408.000,-
DM
232.000,-
DM
32.000,-
DM
71.000,-
DM
123.000,-
DM
flick 1987 - 1989
ptitionen im Bereich der Dorferneuerung der Straßenbau, der Pauvon Wirtschaftswegen sowie der Umbau der ehemaligen flezueinem Dorfgemeinschaftshaus sind bislang die Vorha- jterkommenden Jahre. Die Finanzierung dieser Maßnahmen pglich, wenn auch im Jahre 1988 eine Darlehensaufnahme M. Trotz dieser Neuverschuldung beweist die f reie Finanz- Mne solide Leistungsfähigkeit.
7 71.000,-DM
y 77.000,- DM,
•U
75.000,- DM 34.000,- DM
Öffentliche Bekanntmachung
pushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr | vom 22.4.1986
P®^ einder at hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- ' “Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973
(GVBI. S.419)folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.4.1986 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.016.000,- DM
in der Ausgabe auf 1.016.000,-- DM
festgesetzt.
451.000,-DM 451.000,-DM
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die fand- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) ‘ 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 20,00 DM
für den zweiten Hund 30,00 DM
für jeden weiteren Hund " 40,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 14.4.1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. gez.Unterschrift
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.4.1986 bis 13.5.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nomborn, 22.4.1986 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der T atsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI. S. 419, BS2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

