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Nr. 17/86
r (17915),
Thomas Hies (18316) oder Michael Eidt
AUGST
Simmern/Neuhäusel tiergartenverband Simmern/Neuhäusel
Udvon verschiedenen Rückfragen bezüglich der Anmel- ferKinderzum 1.7.1986 möchten wir nochmals auf folgenlosen:
meidet werden können alle Kinder, die bis zum M geboren sind;
[bei 3 Gruppen nur bis zu 75 Kinder aufgenommen Ln können, erfolgt die Aufnahme exakt nach dem Al- Uusnahmen können nur dann gemacht werden, wenn Ltigte soziale Härtefälle vorliegen.
Erweiterung des Kindergartens um eine Gruppe soll Lend der Sommerferien erfolgen, vorausgesetzt, da8 Miesem Zeitpunkt das angrenzende Schulgebäude von [iVerbandsgemeinde an die Ortsgemeinde Simmern ^Überträgen ist. Hier muß die Entscheidung der Lbehörde abgewartet werden.
[Eröffnung der 4. Gruppe können alle 3jährigen Kinder Ijcbtag 30.6.83) aus Neuhäusel und Simmern aufge- [nmen werden, ir, 1. Vorsitzender
Kadenbach
[Haushaltssatzung der Ortsgemeinde [enbach für das Jahr 1986 vom 22.4.1986
einderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeord- lärRheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419) p Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- purchdie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde [4.2.1986 hiermit bekanntgemacht wird.
vom 14.12.1973 (GVBI. S.419)erforderliche Genehmigung zu fol
genden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer: nach Gewerbeertrag und -kapital 5430 Montabaur, 11. April 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
(S.) I.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.4.1986 bis 13.5.1986währendderallgemeinenDienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Kadenbach, den 22.4.1986 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.) Karbach, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI.S. 419, BS2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechung 1984 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.3.1986 der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1984
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
§ 1
[aushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
699.347,81
1.120.805,96
1.820.153,77
pUNGSHAUSHALT
Einnahme auf
Ausgabe auf
848.000,- DM 848.000,- DM
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
699.347,81
1.120.805,96
1.820.153,77
PMÖGENSHAUSHALT
Einnahme auf
1.297.000,- DM 1.297.000,- DM
Soll-Ausgaben
699.347,81
1.077.168,59
1.776.516,40
Ausgabe auf
Neue Haushalts
letzt.
ausgabereste
0,- 43.637,37 43.637,37
§2
0,- DM 0,~ DM
i festgesetzt:
[Gesamtbetrag der Kredite auf .Gesamtbetrag der [chtungsermächtigungen auf
b . §3
puersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- F wie folgt festgesetzt:
Jfidsteuer:
pie land- und forstwirtschaftl. Betriebe pfsteuerA) 220 v.H.
prundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
Isrbesteuer:
herbeiertrag unc j Gewerbekapital 280 v.H.
FESTEUER beträgt für Hunde,
pialb des Gemeindegebietes gehalten werden
psten Hund 48,00 DM
peiien Hund 72,00 DM
I 811 weiteren Hund 96,00 DM
pigung der Haushaltssatzung: f ”5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 699.347,81 1.120.805,96 1.820.153,77
Überschuß/Fehlbetrag -,- Festgestellt:
Montabaur, den 15. März 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wid bechlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister, Ratsmitglied Lenz sowie die amtierenden Ortsbeigeordneten Bechtle und Mäurer gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

