Inirzte
Ller, Hachenburg, jjnandi Lahnstein,
02662/6011
02621/2608
tetzung von Seite 9:
Lhelbach lädt ein
f" Mittagessen geht es weiter in den Spessart (Mespel- Weibersbronn usw.) Der Abschlußort steht noch nicht fest.
Lwunaen beim Vorsitzenden Günter Bast, Lilienstr. 6,5430 Selbach, Tel. 02602/17408 für estens 10. Mai 1986
estens 30.4.86 (wegen Kartenbestellung) astens Ende Juli 1986 (wegen Bus)
lae Feuerwehr MT-Eschelbach Jam 30.4./1.5.1986.
in diesem Jahr veranstaltet die Freiw. Feuerwehr auf dem Latz wieder ein Waldfest.
Maidfest beginnt am 30.4.86 ab 19.00 Uhr und am 1.5.86 ab
(Uhr,
d5.66 wird mittags ein schmackhafter Eintopf serviert. Für gliche Wohl ist bestens gesorgt.
Karate Jugendanfängerkurs in Montabaur
Am Freitag, dem 2. Mai 86, um 18.00 Uhr, findet ein Jugendanfängerkurs für Leute im Alter von 12 bis 16 Jahren im Spiegelsaal des Staatl. Mons Tabor Gymnasiums statt.
Das erste kostenfreie Training, zu dem normale Sportbekleidung mitzubringen ist, ist auf 18.00 Uhr festgesetzt.
Ausrichter dieses Jugendanfängerkurses ist das Karate Dojo Montabaur, eine Abteilung im TuS.
ngfamllie Montabaur
Kolpingabend am Freitag, 25.4.1986, 20.00 Uhr, im Haus ^Tabor steht unter dem Motto: »Politik aktuell«.
INichtmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
Kolpinggruppe »Junge Erwachsene« trifft sich am Freitag, [86,20 Uhr, im Pfarrzentrum »Auf dem Kalk« zu einem Kocha- lAuf der Speisekarte stehen »Pizza und Lasagne a la Kol- f.Mit einem geringen Unkostenbeitrag muß gerechnet wer-
1346/1912 e.V. Montabaur
jlung Fußball-Senioren ig, 27.4.1986,15.00 Uhr.
ftsliga, Staffel Ost: SC Westernohe - TuS Montabaur, lesem Spiel wird die 2. englische Woche »eingeläutet«. [ligaC, Staffel Ost: TuS II - Großholbach, ig, 1. Mai 1986,15.00 Uhr (Nachholspiel) a, Staffel Ost: TuS Honigsessen - TuS Montabaur.
linier auf dem Reiterhof Montabaur P un d 27. April veranstaltet der Reitverein Gelbachtaler punde e.V. auf dem Reiterhof Montabaur/Unterhausen THallen-Reit- und Springturnier. Nachdem das zweite Tur- P5 bei Reitern und Zuschauern großen Anklang gefunden Fgan in diesem Jahre Meldungen für 190 Pferde in insge- |14 Prüfungen (500 Starts) vor, davor sechs Dressur- und ppringprüfungen.
lis Mitglieder des Vereins wieder besonders motiviert, llwendigen Vorbereitungen für einen guten Ablauf des Tur- r u treffen. Es beginnt am Samstag um 8.00 Uhr und am f9p um7.00 Uhr. In die Meldeliste haben sich viele bekante P' unt * Springreiter aus dem heimischen Raum eingetra- j!° . hervorragende sportliche Leistungen zu erwarten puchfür das leibliche Wohl der Reiter und Zuschauer ist vor-
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Beul II« der Ortsgemeinde Boden Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Die vom Ortsgemeinderat Boden am 14.11.1985 gemäß §§2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Beul II» wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 7.4.1986 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.
Auszug aus der Genehmigungsverfügung:
»Zu der Änderung des Bebauungsplanes »Beul II« wird hiermit gemäß § 13 BBauG i.V. mit § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städteaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.
IS. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Zuständigkeitsverordnung zum BBauG vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Die im Rahmen der Anhörung gemäß § 13 Satz 1N r. 2 vorgetragenen Bedenken hat der Ortsemeinderat zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung bestehen keine Rechtsbedenken.
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplan-/Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderate (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung derTasachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

