Montabaur
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entsprochen, für beide Maßnahmen wurden Zuschüsse in Höhe von ca. 10.000,-- DM bewilligt.
Vergabe von Aufträgen
a) Ausbau der Westerwald- und Buchenstraße in Montabaur- Horressen
Nach vorangegangener Ausschreibung erteilte der Haupt-und Finanzausschuß der mindestbietenden Firma den Auftrag für den Ausbau der Westerwald- und Buchenstraße. Die Ausbauart sieht für die Westerwaldstraße und für den Einmündungsbereich in die Buchenstraße eine Pflasterung vor. Letzte Details zum Ausbau der Buchenstraße sollen in einem nochmaligen Gespräch mit den Anliegern abgeklärt werden.
b)Wegeausbau auf dem Friedhof in Montabaur Der vom Haupt- und Finanzausschuß erteilte Auftrag umfaßt die Pflasterung des Mittelweges von der Peterstorstraße bis zum plattierten Weg hinter der alten Friedhofskapelle. Mit der Auftragsausführung wurde die aufgrund durchgeführte Ausschreibung als mindestbietende Firma ermittelte Bieterin beauftragt.
und
c) Beschaffung von Warmhaltegeschirr für das Alten- Pflegeheim
Nach vorheriger Einholung von Angeboten und nachdem die nach Auffassung der Verwaltung noch in Frage kommenden Systeme in der Sitzung selbst vorgestellt wurden, entschied der Haupt- und Finanzausschuß gemeinsam mit dem Hospitalausschuß über das zu beschaffende Fabrikat. Das Warmhaltegeschirr soll im Heim eingesetzt werden für Kranke bzw. pflegebedürftige Heimbewohner auf den Stationen.
2. Richtlinien der Stadt über die Gewährung von ZusciTl
sen für Veranstaltungen ÜS J
3. Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährun J Zuschüssen für Investitionen und Baukostenzus' ^
Im Rahmen der alljährlichen Beratung über den HausH entwurf der Stadt Montabaur soll von der Verwaltuna ■ 1 zeichnis über die bestehenden Richtlinien und die im eil veranschlagten Mittel vorgelegt werden, damit vor Beqinnl neuen Haushaltsjahres jeweils darüber befunden werdet ob die bestehenden Richtlinien aktualisiert werden müssl die bereitgestellten Mittel ausreichend bemessen sind 8 ""
Abschluß eines Beratervertrages im Zusammenhang mit der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahme des Altenheimes befürwortet
Ebenfalls in gemeinsamer Sitzung wurde vom Haupt- und Finanzausschuß und vom Hospitalausschuß darüber befunden, ob es entsprechend dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlg zweckmäßig sei, mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln, einen Beratervertrag abzuschließen, um von dieser Institution Unterstützung bei der Planung zum Umbau und der Erweiterung des Alten- und Pflegeheimes zu erhalten. Von der Verwaltung wurde derVorschlagzur Einschaltungdes Kuratoriums Deutsche Alters- hife (KDA) unterbreitet mit Blick darauf, daß dieses wohl die kompetenteste Institution für die praxisbezogene Beratung von Altenheimträgern in Planungs- und Baufragen sei und zudem überspe- zialisiertes Fachpersonal verfüge. Nach ersten Kontaktgesprächen zwischen der Verwaltung und der KDA wurden folgende Leistungen angeboten, die in Forem eines Beratervertrages festgeschrieben werden sollten:
a) Entwicklung eines projektbezogenen Rahmenplanes mit Vorentwürfen für Nutzungsänderung, Modernisierung, Umbau und Erweiterung,
b) Kostenanschläge, Finanzierungsvorschläge und Wirtschaftlichkeitsanalyse
c) Kontaktstelle zu den Zuschußgebern
d) Beratung in bautechnischen Fragen der Innenausstattung. Ergänzend wurde von der Verwaltung noch darauf hingewiesen, daß sich die Honorarkosten um 50% gegenüber den üblichen Sätzen reduzieren, da der Hospitalfonds Mitglied des Caritasverbandes ist.
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für den BeJ der Fußgängerzone beschlossen 11
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurdL Kenntnis gegeben, daß viele Inhaber von Hotels, Schankl Speisewirtschaften, Eissalons, Cafes, Imbißbetriebe undi gereien im Bereich der bereits fertiggestellten bzw.künftigeo^ gängerzone beabsichtigen, in den Sommermonaten l Stuhlungen vor ihrem Ladenlokal aufzustellen.
Von daher sei es erforderlich, darüber zu entscheiden,c sätzlich die Erteilung entsprechender Sondernutzungseiiauj se befürwortet werde. Der Haupt- und Finanzausschuß el hierzu sein einstimmiges »Ja«, d.h. es wurde für die Stadl Mg baur als Straßenbaulastträgerin die Zustimmung zur Vergab! Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Auß< Stuhlungen im Bereich der Fußgängerzone erteilt. Die Sondt Zungserlaubnisse werden von der Verbandsgemeindevel tung unter Berücksichtigung aller gestalterischen und verkl bedingten Belange sowie unter Gleichbehandlung aller In] senten erteilt.
Nach Diskussion entsprachen die Ausschüsse einstimmig bei einer Enthaltung dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag.
Sperrung der Fußgängerzone
Die nach wie vor unbefriedigende Verkehrssituation in c gängerzone wurde zum Anlaß genommen, erneut darüberzl raten, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden solle! ein Befahren des Fußgängerbereiches zu verhindern. DieVa tung legte dar, daß es bislang trotz des verstärkten Einsätze] Vollzugsbeamten nicht möglich war zu verhindern, daf aber vor allem in den Abend- und Nachtstunden die Fußgänd ne von vielen Verkehrsteilnehmern befahren wird. Sowurdefl seit Januar dieses Jahres insgesamt über 400 Anzeigen ir reich der Fußgängerzone gegen verbotswidrig fahrende bzvfl kende Verkehrsteilnehmer erstattet.
Um künftig das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzonl ßerhalb der zugelassenen Be- und Entladezeiten zuverhinf wurden von der Verwaltung alternativ folgende Vorschläget] breitet:
a) Sperrung der Fußgängerzone mit herausnehmbaren bzw| legbaren Pfosten,
b) Sperrung durch Verkehrszeichen Mit Blick darauf, daß bislang die aufgestellten Verkehrszei| nicht die entsprechende Beachtung fanden, wurde vom F und Finanzausschuß die Absperrung mit herausnehmbaren] umlegbaren Pfosten an allen Einmündungsbereichen t gängerzone befürwortet. Die Sperrung soll montags bissamj außerhalb der Be- und Entladezeiten (6.00 bis 11.001 sonntags ganztägig erfolgen.
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Gruppierungen beschlossen
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung 1986 wurde angeregt, das Verfahren der Bezuschussung von Vereinen durch die Stadt neu zu regeln mit dem Ziel, die bislang oftmals zeitraubende Beratung in den Beschlußgremien zu vermeiden. Aufgrund dieser Vorhaben wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung erstmalig in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4.3.1986 und nach nochmaliger Überarbeitung nunmehr in der Sitzung am 15.4.1986 entsprechende Richtlinienentwürfe vorgelegt.
In Ergänzung zu den bereits bestehenden Richtlinien wurden vom Haupt- und Finanzausschuß folgende Richtlinien beschlossen: 1. Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung von jährlichen Pauschalzuwendungen an Vereine, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen
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JSG Horressen/Elgendorf/Eschelbach/Stahlhofen Samstag, 26.4.1986
E-Jugend JSG H./E./E./St.-JSG Niedererbach Anstoß um 14.00 Uhr in Horressen D-Jugend JSG H./E./E./St. - JSG Niederahr Anstoß um 15.00 Uhr in Niederahr.
Sonntag, 27.4.1986
B-Jugend JSG H./E./E./St. - JSG Daaden Anstoß um 9.30 Uhr in Horressen A-Jugend Gruppenliga JSG H./E./E./St. - VfL Bad-Ems. Anstoß um 11.00 Uhr in Bad-Ems.
A-Jugend Leistungsklasse JSG H./E./E./St. - JSG Rengs® Anstoß um 11.00 Uhr in Horressen.

