Seite 13
Nr. 16/86
hr.
itershai
Ohlysil
eux-Bed 'il, 20.001
ausenfi
irnhalleH
strieb.
)en Her genVILj jieß-JuJ
iGäsrer ires Mel
irin Niet
iel nachl iii 13,151 rchEütl lerheitzi
UhrimS ,■ 10.5.8
tv-und Westem-C'ub
'^h dem 30-4-8 6urn 20.00 Uhr veranstaltet der Country- i Iciub Nomborn eine Top-Disco in der alten Schule. Mus ik und 9 enü9end Getranke ist bestens gesorgt.
□
ELBERTGEMEINDEN
m ig.3o|
infürdie| eint jen.
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
tchste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet
. jag, 24- April 1986 um 20.00 Uhr im Gymnastikraum in s statt.
lordnung: gliche Sitzung:
eralung und Beschlußfassung über Gestaltungen in
srbindungen mit dem Rathausumbau sowie die Gestal-
|(1 gdes Parkplatzes hinter dem Rathaus
eratung und Beschlußfassung über die Haushaltssat-
jng und den Haushaltsplan 1986
(eratung und Beschlußfassung über den Abbruch der
läuser Hauptstr. 68 und Hauptstr. 70.
leratung und Beschlußfassung über die Pflasterung des
lärgersteiges »Wiesenstraße« in Verbindung mit der
Erlegung der Gasleitung
leratung und Beschlußfassung über Zuschüsse für irünbepflanzungen im Bereich des Bebauungsplanes Ortslage« fächiedenes
shlöffentliche Sitzung
leratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf (efreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Auf der Schla«
Srundstücksangelegenheit tantgabe einer Eilentscheidung
I /erschiedenes Niederelbert, 14.4.1986 nger, Ortsbürgermeister
jninefür die Fraktionssitzungen:
Ilion Ewald Hübinger, Montag, 21.4.1986 um 20.00 Uhr im Vmeisteramt,
Ilion Hubert Hübinger, Montag, 21.4.1986 um 19.00 Uhr in der (Stätte Keul.
Welschneudorf Öffentliche Bekanntmachung per Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1986 vom I 14.4.1986
lOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- (fjfürRheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419) lende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- Igdurchdie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde y7.4.l986 hiermit bekanntgemacht wird.
[Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986
pim
Naltungshaushalt
FEinnahme auf 711.000,-DM
|er Ausgabe auf 711.000,- DM
PMÖGENSHAUSHALT
FEinnahme auf 900.000,-DM
F Ausgabe auf 900 . 000 ,- DM
Pgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
36,00 DM 54,00 DM 72,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.419)erforderlicheGenehmigung zu folgenden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Wel- schneudorf für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital
5430 Montabaur, 7.4.1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
(S.) I.A. gez.Unterschrift
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1986 bis 30.4.1986währendderallgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Welschneudorf, den 14.4.1986 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.) Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI. S. 419, BS 2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
o
was -eoattH Zwo
Niederelbert
Kirmesgesellschaft 1986
Am Samstag, dem 19.4.1986 veranstaltet die Kirmesgesellschaft 1986 im Jugendheim (bei der Kirche) eine Beatparty. Beginn 20.00Uhr. Die Einwohnervon Niederelbert werden gebeten, auch in diesem Jahr wiederfleißig ausgeblasene Eier zu sammeln. Diese werden zum ersten Mal am 21.5.1986 abgeholt.
Sportverein Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herren Am 19.4.1986 haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Meudt. Spielbeginn 16.00 Uhr.

