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Nr. 16/86

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Nr. 81 »

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Großholbach

Laushaltssatzung der Ortsgemeinde rroßholbach für das Jahr 1986 vom 10 14.4.1986

einderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeord- Jjf'rRheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.419) ^ au shaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- liurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |41986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

iushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986

Gört

ItöLTUNGSHAUSHALT [Einnahme auf

488.000,- DM

Ausgabe auf

488.000, DM

Lögenshaushalt

Einnahme auf

235.000,- DM

Ausgabe auf

235.000,- DM

beizt.

§2

42.652,- DM 270.000,- DM

Iden festgesetzt:

{Gesamtbetrag der Kredite auf (Gesamtbetrag der iciitungsermächtigungen auf

§3

Jauersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- ihrwie folgt festgesetzt:

Indsteuer:

Jieland- und forstwirtschaftl. Betriebe lundsteuer A) 220 v.H.

Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

lerbesteuer:

lewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

BNDESTEUER beträgt für Hunde,

(erhalb des Gemeindegebietes gehalten werden persten Hund 40,00 DM

[zweiten Hund 60,00 DM

jen weiteren Hund 80,00 DM

kmigung der Haushaltssatzung:

Ich §95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz |.12.1973(GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zu fol- nTeilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Großhol- frdas Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: n Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen levon 44.000,- DM

|i Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 42.652,- DM | festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

iidsteuer:

ind-u.forstwirtschaftl. Betriebe (A)

Grundstücke (B)

lerbesteuer:

lewerbeertrag und -kapital lontabaur, 8. April 1986 Irwaltung jssterw aldk re i ses

z. 029/901-10 (S.) I.A. gez.Meckel

Ul.

iushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1986 bis |86während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Jaur,Zimmer 110, öffentlich aus.

»Ibach, den 14.4.1986 pindeverwaltung Großholbach (tternich, Ortsbürgermeister k

Ntzungder Bestimmungen über Fueßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Föderales (§ 34 GemO)

Peinlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der F Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der P^^nßsolcheRechtsverletzung begründen können, ( r dem Ortsbürgermeister von

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 280 v.H.

Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Hausklärgruben müssen geschlossen werden

Durch öffentliche Bekanntmachung vom 14.2.1986 haben die Verbandsgemeindewerke die Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Heilberscheid davon in Kenntnis gesetzt, daß alle Hausklärgruben zu schließen und die Abwässer direkt in die Voll­kanalisation einzuleiten sind.

Rechtsgrundlage dieser amtlichen Bekanntmachung ist § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässe­rung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Ab­wasseranlage -Allgemeine Entwässerungssatzung- vom 30.6.1975, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfer­nen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet. Mitarbeiterder Verbandsgemeindewerke haben festgestellt, daß eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern noch weiter­hin Hausklärgruben betreiben.

Wirbitten daher höflich alle »Säumigen« möglichst umgehend die­se Kläreinrichtungen zu entfernen und das Grundstück direkt an die Kanalisation anzuschließen.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß wir die Hausklärgru­ben zum Zweckeder Umschließung nur noch bis Ende dieses J ah- res auf Kosten der Verbandsgemeindewerke leerfahren lassen. Nach dem 31.12.1986 müssen die Grundstückseigentümer diese Kosten selbst übernehmen.

Mit freundlichem Gruß Piwowarsky, Werkleiter

Nachruf

Am 4. April 1986 verstarb nach längerer Krankheit im Al­ter von 82 Jahreo

Herr

Aloys Dommermuth

Rektor i. R.

Herr Dommermuth war von 1961 -1969 Leiter der Volks­schule Nentershausen. Der Verstorbene war ein engagier­ter und pflichtbewußter Lehrer. Wir danken ihm für sein erfolgreiches Wirken in Schule und Gemeinde. Sein An­denken werden wir stets in Ehren halten.

Schreder Perne

Rektor der Hauptschule Ortsbürgermeister

Nentershausen, im April 1986

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 4.4.1986

Noch keine endgültige Stellungnahme des Rates zur Schaf­fung und Unterbringung einer sechsten Gruppe für den Kin­dergarten Nentershausen

Reges Zuhörerinteresse war in der jüngsten Sitzung des Ortsge­meinderates Niedererbach am 4.4.1986 mit Blick auf die erneut vorgesehene Beratung und Beschlußfassung bezügl. der Schaf­fung und Unterbringung einer sechsten Gruppe für den Kinder­garten Nentershausen zu vermerken.

Eine Beschlußfassung in der Form, daß die Ortsgemeinde Nieder­erbach nunmehr endgültige Stellung zu dem Sachverhalt be­zieht, erging dennoch nicht. Statt dessen erfolgte die Verlesung des Schreibens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in dem deren Überlegungen bzgl. der Schaffung einer sechsten Gruppe des Kindergartens Nentershausen und deren Unterbrin­gung in einer Außenstelle erläutert wurden.