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Nr. 16/86
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Nr. 81 »
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Großholbach
Laushaltssatzung der Ortsgemeinde rroßholbach für das Jahr 1986 vom 10 14.4.1986
einderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeord- Jjf'rRheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.419) ^ au shaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- liurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |41986 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
iushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986
Gört
ItöLTUNGSHAUSHALT [Einnahme auf
488.000,- DM
Ausgabe auf
488.000,— DM
Lögenshaushalt
Einnahme auf
235.000,- DM
Ausgabe auf
235.000,- DM
beizt.
§2
42.652,- DM 270.000,- DM
Iden festgesetzt:
{Gesamtbetrag der Kredite auf (Gesamtbetrag der iciitungsermächtigungen auf
§3
Jauersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- ihrwie folgt festgesetzt:
Indsteuer:
Jieland- und forstwirtschaftl. Betriebe lundsteuer A) 220 v.H.
Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
lerbesteuer:
lewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
BNDESTEUER beträgt für Hunde,
(erhalb des Gemeindegebietes gehalten werden persten Hund 40,00 DM
[zweiten Hund 60,00 DM
jen weiteren Hund 80,00 DM
kmigung der Haushaltssatzung:
Ich §95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz |.12.1973(GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zu fol- nTeilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Großhol- frdas Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: n Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen levon 44.000,- DM
|i Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 42.652,- DM | festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
iidsteuer:
ind-u.forstwirtschaftl. Betriebe (A)
Grundstücke (B)
lerbesteuer:
lewerbeertrag und -kapital lontabaur, 8. April 1986 Irwaltung jssterw aldk re i ses
z. 029/901-10 (S.) I.A. gez.Meckel
Ul.
iushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1986 bis |86während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Jaur,Zimmer 110, öffentlich aus.
»Ibach, den 14.4.1986 pindeverwaltung Großholbach (tternich, Ortsbürgermeister k
Ntzungder Bestimmungen über Fueßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Föderales (§ 34 GemO)
Peinlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der F Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der P’^^nßsolcheRechtsverletzung begründen können, ( r dem Ortsbürgermeister von
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Hausklärgruben müssen geschlossen werden
Durch öffentliche Bekanntmachung vom 14.2.1986 haben die Verbandsgemeindewerke die Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Heilberscheid davon in Kenntnis gesetzt, daß alle Hausklärgruben zu schließen und die Abwässer direkt in die Vollkanalisation einzuleiten sind.
Rechtsgrundlage dieser amtlichen Bekanntmachung ist § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage -Allgemeine Entwässerungssatzung- vom 30.6.1975, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet. Mitarbeiterder Verbandsgemeindewerke haben festgestellt, daß eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern noch weiterhin Hausklärgruben betreiben.
Wirbitten daher höflich alle »Säumigen« möglichst umgehend diese Kläreinrichtungen zu entfernen und das Grundstück direkt an die Kanalisation anzuschließen.
Wir machen noch darauf aufmerksam, daß wir die Hausklärgruben zum Zweckeder Umschließung nur noch bis Ende dieses J ah- res auf Kosten der Verbandsgemeindewerke leerfahren lassen. Nach dem 31.12.1986 müssen die Grundstückseigentümer diese Kosten selbst übernehmen.
Mit freundlichem Gruß Piwowarsky, Werkleiter
Nachruf
Am 4. April 1986 verstarb nach längerer Krankheit im Alter von 82 Jahreo
Herr
Aloys Dommermuth
Rektor i. R.
Herr Dommermuth war von 1961 -1969 Leiter der Volksschule Nentershausen. Der Verstorbene war ein engagierter und pflichtbewußter Lehrer. Wir danken ihm für sein erfolgreiches Wirken in Schule und Gemeinde. Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.
Schreder Perne
Rektor der Hauptschule Ortsbürgermeister
Nentershausen, im April 1986
Niedererbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 4.4.1986
Noch keine endgültige Stellungnahme des Rates zur Schaffung und Unterbringung einer sechsten Gruppe für den Kindergarten Nentershausen
Reges Zuhörerinteresse war in der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach am 4.4.1986 mit Blick auf die erneut vorgesehene Beratung und Beschlußfassung bezügl. der Schaffung und Unterbringung einer sechsten Gruppe für den Kindergarten Nentershausen zu vermerken.
Eine Beschlußfassung in der Form, daß die Ortsgemeinde Niedererbach nunmehr endgültige Stellung zu dem Sachverhalt bezieht, erging dennoch nicht. Statt dessen erfolgte die Verlesung des Schreibens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in dem deren Überlegungen bzgl. der Schaffung einer sechsten Gruppe des Kindergartens Nentershausen und deren Unterbringung in einer Außenstelle erläutert wurden.

