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Montabaur

3.

Seite 18

Nr,

/

K\.

Eheleute Bernd u. Ingrid Leithardt, geb. Bader, Grand de Rue 82, F 75001 Paris

Die o. a. Steuerbescheide sowie deren Begründung können wäh­rend der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von den Steuerpflichtigen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Widersprüche sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis:

Die Steuerbescheide gelten zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachtung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

5430 Montabaur, den 11. April 1986 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Steueramt -

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1984 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 4.3.1986 der Ortsgemeinde Wel­schneudorf für das Haushaltsjahr 1984

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

802.339,20

647.026,33

1.449.365,53

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

802.339,20

647.026,33

1.449.365,53

Soll-Ausgaben

802.339,20

450.787,57

1.253.126,77

+ Neue Haushalts

ausgabereste ./. Abgang alter

196.741,72

196.741,72

Haushaltsabgabenreste

502,96

502,96

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

802.339,20

647.026,33

1.449.365,53

Festgestellt:

Montabaur, 20.3.1986 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür­germeister und den Beigeordneten der Veibandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der BerÄiung und Beschlußfassung haben wegen Sonderin­teresse gern. § 22 Abs. 1 GemO der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14.4. - 23.4.86 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Welschneudorf, den 4.4.86 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 25.3.86

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1986 beschlossen

In Anwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Claus Reusch, entschied der Ortsgemeinderat über den Erlaß des Haushaltsplanes bzw. der Haushaltssatzung 1986. Nach erläuternden Hinweisen durch den Haushaltssachbearbeiter sowie nach Darstellung der Haushalts­situation wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig den vorgeleg-- ten Planentwürfen zugestimmt.

Die verabschiedete Haushaltssatzung - dies stellt diej sehe Zusammenfassung der einzelnen im Haushaltsm! i enthält folgende Festsetzungen"?

i» 711.011 je 900.0c

schlagten Ansätze dar - Verwaltungshaushalt Einnahmen/Ausgaben Vermögenshaushalt Einnahmen/Ausgaben Kredite sind nicht veranschlagt.

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverände|

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Die Hundesteuer beträgt für den 1. Hund3^

für den 2. Hund 54

für jeden weiteren Hund72 ZurErläuterungderHaushaltssituationistdemHaushaltspl

Vorb^richt beigefügt. Dieser enthält sowohl im Rückblick^ gen auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1985 als auch Proqi für das Haushaltsjahr 1986 und die sich anschließenden haltsjahre.

Aus diesem Bericht werden nachstehend einige Informaioni Kenntnis gegeben.

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1986

Zum Jahresende 1985 verfügte die Ortsgemeinde überßl genmittel (Guthaben) von ca. 600.000,-DM. Demgegenübl hen Schulden in Höhe von ca. 200.000,- DM. Wesentlichen Einfluß auf diese Bilanz nahm die Tatsache,! zur Finanzierung des Dorfgemeinschaftshauses bereitgesl Mittel nur zu einem Teil in Anspruch genommen wurden)/ 1985 - 1.075.000,- DM; verausgabt ca. 445.000,- DM). Die erheblichen Einsparungen in 1985 bei den Ausgabenfi Dorfgemeinschaftshaus sowie der überplanmäßige Verkai Sturmschadholz führten zu der enormen Rücklagenans lung, die damit zugleich eine solide Grundlage für das Haus jahr 1986 bildete.

Hauhalt 1986

Besondere Erwähnung verdient zunächst die Tatsache,! Haushaltsjahr 1986 keine Aufnahme von Krediten eingeplsj obwohl die Ortsgemeinde die Fortführung und Fertigste ProjektesDorfgemeinschaftshaus (Größenordnung | samt 1,6 Mio. DM) beabsichtigt.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes weist gegenübel Vorjahr keine nennenswerten Änderungen auf, obwohlsicli| haltsintern einige Verschiebungen ergeben haben.

Zu erwähnen sind hier u.a. das erstmals in 1986 Einnahmt der Vermietung und der schulischen Nutzung der Dorfge schaftshall^erwartet werden (ca. 10.000,- DM). Einnahme ste sind von der Gemeinde hinzunehmen bedingt durch de| kaufeines Gemeindehauses im Jahr 1985 (fehlende Mieteil me). Positive Entwicklungen werden hingegen im SektorS| allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen" era (Gegenüber 1985 plus 42.000,- DM).

Auch auf der Ausgabenseite ergeben sich einige Verschieb gegenüber dem Vorjahr, so z.B. geringere Kostenbeteiligu Sozialhilfeaufwendungen, erstmals aufzuweni Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Dorfge schaftshalle, Ausgabensteigerungen im WirtschaftsbJ Forst, höhere Umlagebelastungen und anderes.

Inder Gegenüberstellu ng ergibt sich, daß die Einnahmenenl lung gegenüber dem Vorjahr stagniert, währenddessendel gabenumfang sich erhöht. Dies wird deutlich aus dem für if mittelten Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt. 199 hier immerhin noch ein Betrag von 37.000,- DM veranst während für 1986 lediglich noch 10.000,- DM ausgewiesel Abzüglich der Pflichtzuführung verbleibt mithin noch alsl nannte echte freie Finanzspitze (dies gilt als Maßstabzurtr

lung derfinanziellen Leistungsfähigkeit derGemeinde)eirij

von Überschuß 6.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses

a) Anschaffung von Mobilar 1f

b) Bauausgaben - Dorfgemeinschaftshaus 6t

c) Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus -

d) Kostenbeteiligung zur Anschaffung von Sportgeräten durch die Verbandsgemeinde

12 .(

erfordert Haushaltsmittel in Höhe von 840.500,- DM.

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