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Nr. 15/86
40 DM 60 DM 80 DM
jesteuer:
«1-Hund . 2. Hund
Jon weiteren Hund r n zur Haushaltssituation der Gemeinde enthält der dem I f Itsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden nachste- j viine Angaben zur Kenntnis gegeben.
*5 auf das Haushaltsjahr 1985 010 160.000 DM niedrigere Neuverschuldung als zunächst i an t beeinflußte die Bilanz für 1985 positiv. Diese Entwick- b'sich, da d j e Erschließung (Erweiterung) des Neubau- „^wiese -Kreuzwiese - Strüthehen« bei weitem nicht aben erforderte, die haushaltsmäßig bereitgestellt wa- Ißnhöherer Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt an 1 vermögenshaushalt beruhend auf Einsparungen bei dem Lyfwand für Umlegungen trug ebenfalls zur Verringerung IDarlehensbedarfes bei. Die noch aus dem Jahre 1984 verfüg- l Rücklagemittel (Guthaben) von ca. 75.000 DM wurden [falls zur Verminderung der Neuverschuldung eingesetzt. Im Lisergabsich zum Abschluß des Haushaltsjahres 1985 ein Ltschuldenstand von ca. 257.600 DM. Die Pro-Kopf- jsctiuldung der Ortsgemeinde beläuft sich auf 356,81 DM und »damit nur geringfügig über der für den Landesdurchschnitt n pro-Kopf-Verschuldung. shalt 1986
waltungshaushalt
lumlO.OOODMgesteigertesVolumenistim Verwaltungshaus- lgegenüber dem Vorjahr festzustellen. Ursache hierfür sind besondere Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und Lselzuweisungen. Dem Einnahmenanstieg steht ein ge- ijberdem Vorjahr verminderter Ausgabenanstieg gegenüber, ^beeinflußt die Gesamtsituation des Verwaltungshaushaltes [tivund erlaubt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 0DM(1985-15.000 DM). Verfälscht wirddieserZuführungs- jagallerdings noch dadurch, daß im Verwaltungsetat des Jah- 1986 Sach-und Verfahrenskosten für die Umlegung »Erweite- llNeuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen« von 30.000 DM und ereinigungskosten von 12.000 DM zu erbringen sind. Berei- man die Zuführung um diese Beträge und verringert sie um Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgungsleistung), ■rhält man als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr leinen Überschußbetrag von 64.000 DM. (Die sogenannte IFinanzspitze stellt die Grundlage für die Beurteilung der fi- felellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde dar.) jnögenshaushalt
[Volumen des Vermögenshaushaltes verringert sich von IM in 1985 um 90.000 DM auf 235.000 DM in 1986. Auf- iddesvom Rat beschlossenen Investitionsprograrrimes ha- [folgende Investitionen und Ausgaben 1986 Priorität:
■Ausbau des Umkleidegebäudes am
■Sportplatz 4.000 DM
iDorferneuerungsmaßnahmen in der
lOrlsgemeinde Großholbach 121.500 DM
jAusgleichszahlungen an Beteiligte im
|llmlegungsverfahren »Erweiterung Neuwiese-Kreuz-
[wiese-Strüthchen« 70.000 DM
■Zuschüsse für Dorferneuerungs-
|maßnahmen 2.000 DM
[Ausbau Weg zur Kläranlage 2.500 DM
[Bau einer Wartehalle 10.000 DM
[Erwerb von Grundstücken 21.000 DM
[Zuführung zur allgemeinen Rücklage 1.000 DM
[Tilgungsleistungen an den Bund und an
Iden Kreditmarkt 3.000 DM
Tinanzierung aller Ausgaben übernehmen die nachfolgenden
lahmen:
[Zuweisungen des Landes zu den beabsichtigten Dorferneuerungsmaßnahmen 72.900 DM
[Ausgleichszahlungen von Beteiligten im [Umlegungsverfahren [Ausbaubeiträge Korngasse [Beteiligung des VG-Werkes am Ausbau des [Weges zur Kläranlage | Weisung des Landes zum Bau einer
[Wartehalle
[Zuführung vom Verwaltungshaushalt ■ innahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Phek 1987 -1989
[Wigstellung des Baugebietes »Neuwiese-Kreuzwiese- I un« und der Umbau der Schule zu einem Dorfgemein
70.000 DM 19.000 DM
1.250 DM
4.200 DM 25.000 DM 42.650 DM
schaftshaus bilden die Schwerpunktprojekte der kommenden Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung weisen eine Finanzierung aller Vorhaben aus, auch wenn in den Jahren 1987 und 1988 Neuverschuldungen eingeplant sind.
Die freie Finanzspitze - Ausdruck der dauernden Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde - errechnet sich unter Einbeziehung sämtlicher Folgekosten in den kommenden Jahren wie folgt:
1986 - Ü 64.000 DM 1987 - Ü 49.000 DM
1988 - Ü 47.000 DM 1989 - Ü 18.000 DM
Erneute Beschlußfassung zum Bebauungsplan »Neuwies - Kreuzwiese - Strüthehen - Erweiterung«
Nachdem formelle Unrichtigkeiten an vorangegangenen Beschlußfassungen des Rates festgestellt wurden (Teilnah me eines befangenen Ratsmitgliedes) wurde - um die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes »Neuwies - Kreuzwiese- Strüthehen« - Erweite-, rung nicht in Frage zu stellen - ein Teil der Verfahrenschritte wiederholt. So nahm zunächst der Rat nochmals Stellung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung. (Den vorgetragenen Anregungen wurde vom Rat entsprochen.) Daran anschließend wurde vom Ortsgemeinderat die Zustimmung zu dem Bebauungsplan einschl. Begründung erklärt. Darüber hinaus wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, so daß nunmehr nach Richtigstellung der formell fehlerhaften Ratsentscheidungen die Genehmigung des Bebauungsplanes bei der Kreisverwaltung eingeholt werden kann.
Ja zur Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Einstimmig befürwortete der Ortsgemeinderat für die Ortsgemeinde Großholbach die Teilnahme an dem auch in diesem Jahr wieder vom Westerwaldkreis ausgeschriebenen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«.
Vergabe von Aufträgen
Der Rat erteilte durch jeweils einstimmigen Beschluß folgende Aufträge:
a) Anbringung von Scheinwerfermasten an der Kirche
b) Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen an der Linde in der Lindenstraße sowie in der Hauptstraße
c) Formschnitt des Rotdorn an der Kirche
d) Kauf der Farbe zur Renovierung der Friedhofshalle (die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeinde)
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Freitag, dem 18.4.86, um 20 Uhr in der Schule statt. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1986 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre bis einschl. 1989
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßenbauarbeiten in der Birkenstraße
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Änderungswünsche der Ortsgemeinde im Rahmen des 2. Novellierungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
3. Verschiedenes
5431 Heilberscheid, den 2.4.86 gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
Nomborn
Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Nomborn hier: Veröffentlichung
1. des Aufhebungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 i.
V. m. § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
2. des Neüaufstellungsbdschlusses gern. § 2 Abs.
1 BBauG
Anstelle des wegen Vorliegens von Sonderinteresse nicht beschlußfähigen Ortsgemeinderates hat der durch die Kreisverwaltung des Westenwaldkreises gern. § 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemein-
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