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chenblatt

Verbandsgemeinde Montabaur

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.anzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortegemeinden ;

Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- f Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, f. | @ref bach,Nombom, Oberelbert, Ruppach-Gold hausen, Simmern, Stahlhofei i, Untershausen, Lhneudorf j

[ e der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 6VBI. s. 41 9 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

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Freitag, 28. März 1986

Nummer 13

fgiene- und Plastikabfälle gehören nicht in

die Kanalisation

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Seit einiger Zeit beobachten die Mitarbeiter der Verbandsgemein­dewerke -Betriebszweig

Abwasserbeseitigung-, daß die Bachläufe in unserem Entsor­gungsbereich mit Hygiene- und Plastikabfällen verunreinigt wer­den.

Auch aus der Bürgerschaft wer­den die Verbandsgemeindewerke auf diesen Mißstand hingewiesen. Die Plastikteile schwimmen auf der Wasseroberfläche, werden bei Niederschlägen über die Re­genüberläufe direkt in die Bach­läufe gespült und setzen sich an WMk den Ufern bzw. an den Steinen im Bachbett ab.

bto zeigt die Verschmutzung des »Horbaches«

flästik- bzw.Hygieneabfälle unterhalb der Ortsgemeinde Horbach.

davon abgesehen, daß nach den einschlägigen Gesetzen und der Allgemeinen Entwässe­rung der Verbandsgemeinde Montabaur keine festen Stoffe in das Kanalsystem eingeleitet jn dürfen und darüber hinaus auch in den Kläranlagen eine Verarbeitung dieser Stoffe nicht i ist, bitten wir die Bevölkerung ebenso höflich wie dringend:

Men Sie diese Hygieneabfälle in die hierfür bestimmte Mülltonne und nicht in die

Toilette.

^iQsfügte Foto zeigt, wie wir durch unser Dazutun unsere Umwelt im negativen Sinne beein- jgen.

|lbnochmals die Bitte,

keine festen Stoffe - wie Plastik- bzw. Hygieneabfälle

Kanalleitung.

['dsgemeindewerke Montabaur.

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