*
chenblatt
Verbandsgemeinde Montabaur
m
.anzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortegemeinden ;
Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- f Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, f. | @ref bach,Nombom, Oberelbert, Ruppach-Gold hausen, Simmern, Stahlhofei i, Untershausen, Lhneudorf ■ j
[ e der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 6VBI. s. 41 9 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
|ä 14
Freitag, 28. März 1986
Nummer 13
fgiene- und Plastikabfälle gehören nicht in
die Kanalisation
lÄHist : „
"m'm
Seit einiger Zeit beobachten die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke -Betriebszweig
Abwasserbeseitigung-, daß die Bachläufe in unserem Entsorgungsbereich mit Hygiene- und Plastikabfällen verunreinigt werden.
Auch aus der Bürgerschaft werden die Verbandsgemeindewerke auf diesen Mißstand hingewiesen. Die Plastikteile schwimmen auf der Wasseroberfläche, werden bei Niederschlägen über die Regenüberläufe direkt in die Bachläufe gespült und setzen sich an WMk den Ufern bzw. an den Steinen im Bachbett ab.
bto zeigt die Verschmutzung des »Horbaches«
flästik- bzw.Hygieneabfälle unterhalb der Ortsgemeinde Horbach.
davon abgesehen, daß nach den einschlägigen Gesetzen und der Allgemeinen Entwässerung der Verbandsgemeinde Montabaur keine festen Stoffe in das Kanalsystem eingeleitet jn dürfen und darüber hinaus auch in den Kläranlagen eine Verarbeitung dieser Stoffe nicht i ist, bitten wir die Bevölkerung ebenso höflich wie dringend:
Men Sie diese Hygieneabfälle in die hierfür bestimmte Mülltonne und nicht in die
Toilette.
^iQsfügte Foto zeigt, wie wir durch unser Dazutun unsere Umwelt im negativen Sinne beein- jgen.
|lbnochmals die Bitte,
keine festen Stoffe - wie Plastik- bzw. Hygieneabfälle
Kanalleitung.
['dsgemeindewerke Montabaur.
$

