Montabaur
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4. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens nach §§ 80 ff. BBauG im Bereich des verlängerten Halfterweges
5. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag des kath. Pfarramtes Holler
6. Beratung über den Antrag des Kultur- und Heimatvereins Buchfinkenland bezügl. des Trimm- und Lehrpfades
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung«
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 16.12.1985 und 30.1.1986 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Gackenbach, 10.3.1986
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hübingen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1984 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 20.2.1986 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1984.
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
412.490,90
284.721,79
697.212,69
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
412.490,90
284.721,79
697.212,69
Soll-Ausgaben
412.490,90
284.721,79
697.212,69
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
412.490,90
284.721,79
697.212,69
Überschuß/Fehlbetrag
V"
Festgestellt:
Montabaur, 18. März 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 aufgesteilte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten nicht teilgenommen.
Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 17.3. - 27.3.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Hübingen, 7.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1986 vom 7.3.1986
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.3.1986 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
%
420,j
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden % J haltsjahr wie folgt festgesetzt: 4
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
Genehmigung der Haushaitssatzung:
Die nach §95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinla vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)erforderliche Genehmig!
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genden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinilj gen für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
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2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital
5430 Montabaur, 4.3.1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
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(S.) I.A. gez.Unlf
III.
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.3.1 27.3.1986währendder allgemeinen DienststundenimRi Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Hübingen, den 7.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Stof Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres«*^ ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unterBez« s( derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrünt nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend f worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom14.12.1973(GVBI.S.419,BS 2020-1) z u letzt geände das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
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Zweigverein Buchfinkenland eD
Zu Arbeiten am Feuchtgebiet treffen sich alle Natuitm legi Samstag, 15.3. um 15 Uhr an der Kirche Gackenbach. « Weitere Veranstaltungen zum Vormerken: ^
Freitag, 4.4. Vortrag Ameisenschutz. [J™
Sonntag, 13.4. Wintersternwanderung in Rennerod. Mi

