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Montabaur

Seite 10

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 auf gestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür­germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster, der im 1. Halbjahr 1984 amtierende I. Ortsbeigeordnete Hel­mut Stein sowie die derzeitigen Ortsbeigeordneten Dietrich Pfeif­fer und Lutz Strelow nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Ferdinand Knopp.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 17.3. - 27.3.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Eitelborn, 7.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Mittwoch, 19. März 1986, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 5.2.1986 (öffentlicher Teil)

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984

3. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1986 sowie das Investitions­programm für die Jahre bis einschl. 1989

4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der KE- VAG bezüglich der Errichtung einer Trafostation auf dem Kirmesplatz

5. Beratung und Beschlußfassung über die von der CDU- Fraktion vorgelegten Anträge

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 5.2.1986 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

5411 Kadenbach, 10.3.1986 Karbach, Ortsbürgermeister Termine Fraktionssitzungen:

SPD-Fraktion, Freitag, 14.3.1986, 19.00 Uhr im Bürgermeister­amt,

WG Karbach, Dienstag, 18.3.1986, 20.00 Uhr im Bürgermeister­amt

WG Dombo, Dienstag, 18.3.1986, 19.00 Uhr in der Schule, CDU-Fraktion,

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1984 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 4.2.1986 der Ortsgemeinde Sim­mern für das Haushaltsjahr 1984.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 777.911,36 686.520,25 1.464.431,61

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 777.911,36 686.520,25 1.464.431,61

Soll-Ausgaben 777.911,36 630.453,27 1.408.364,63

+ Neue Haushalts­ausgabereste

0,- 56.066,98

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 777.911,36 686.520,25 14&

Überschuß/Fehlbetrag -,-- v .

Festgestellt:

Montabaur, 20. März 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbands®» Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 auü Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig widbeJ dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, deml meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeindsj Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf dieVoJ

Rechnungsbelegewird verzichtet. Soweit Mehrausgabe] zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt woJ wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt j

Ortsbürgermeister Anton Schneider und II. Beigeordneted

heim Deurer haben beidiesemTagesordnungspunktan^

tung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht Einsichtnahme vom 17.3. - 27.3.1986 während der allgcj Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110/ aus.

Simmern, 7.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister

Eitelborn Vollzug des Landespflegegesetzes

Rodung von Hecken und Gebüschen

Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß esnad Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Schutze der wildwachs Pflanzen und der nicht jagbaren Tiere nach wie vor verb in der freien Natur in der Zeit vom

15. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzus* oder abzubrennen.

In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen dieseVi leider auch von den Vertretern der Gemeinden mißachte!» Wir weisen deshalb erneut eindringlich auf dieses Verbot teilen mit, daß Verstöße als Ordnungswidrigkeiten i.S.c Abs. 1 Ziff. 21 LPfIG mit Strafe oder Bußgeld geahndet* können.

Mit Blick auf den hohen ökologisch und landschaftsgestal Wert dieser Landschaftselemente werden Verstößen tig geahndet. Ausnahmen von dem Verbot sind durch Erteil ner Befreiung gern. § 31 Bundesnaturschutzgesetz n gung des Einzelfalles grundsätzlich möglich. Hierfüristal vor Durchführung einer derartigen Maßnahme ein ausrei begründeter Antrag vorzulegen.

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was«wo

Jugendliche der Augstgemeinden

laden zur Frühschicht am Mittwoch, dem 12.3. ins St, A Neuhäusel ein. Wir treffen uns um 6.00Uhr morgens, u mit einer Meditation und anschließendem Frühstück ge* zu beginnen. Alle, die etwas zum Essen mitbringen v nen dies gerne tun. Für das Nötigste wird gesorgt.

Eitelborn

TV Jahn, Eitelborn, zeigt den Heimatfilm!

Liebe Mitbürger!

Haben Sie für Sonntag, den 16.3.1986 schon etwas von