Montabaur
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II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 auf gestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1984 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister, der im 1. Halbjahr 1984 amtierende I. Ortsbeigeordnete Helmut Stein sowie die derzeitigen Ortsbeigeordneten Dietrich Pfeiffer und Lutz Strelow nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Ferdinand Knopp.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 17.3. - 27.3.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelborn, 7.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Mittwoch, 19. März 1986, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 5.2.1986 (öffentlicher Teil)
2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984
3. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1986 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre bis einschl. 1989
4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der KE- VAG bezüglich der Errichtung einer Trafostation auf dem Kirmesplatz
5. Beratung und Beschlußfassung über die von der CDU- Fraktion vorgelegten Anträge
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 5.2.1986 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
5411 Kadenbach, 10.3.1986 Karbach, Ortsbürgermeister Termine Fraktionssitzungen:
SPD-Fraktion, Freitag, 14.3.1986, 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt,
WG Karbach, Dienstag, 18.3.1986, 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt
WG Dombo, Dienstag, 18.3.1986, 19.00 Uhr in der Schule, CDU-Fraktion,
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1984 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 4.2.1986 der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1984.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 777.911,36 686.520,25 1.464.431,61
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 777.911,36 686.520,25 1.464.431,61
Soll-Ausgaben 777.911,36 630.453,27 1.408.364,63
+ Neue Haushaltsausgabereste
0,- 56.066,98
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 777.911,36 686.520,25 14&
Überschuß/Fehlbetrag -,-- v .
Festgestellt:
Montabaur, 20. März 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
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Rechnungsbelegewird verzichtet. Soweit Mehrausgabe] zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt woJ wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt j
Ortsbürgermeister Anton Schneider und II. Beigeordneted
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tung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht Einsichtnahme vom 17.3. - 27.3.1986 während der allgcj Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110/ aus.
Simmern, 7.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister
Eitelborn Vollzug des Landespflegegesetzes
Rodung von Hecken und Gebüschen
Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß esnad Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Schutze der wildwachs Pflanzen und der nicht jagbaren Tiere nach wie vor verb in der freien Natur in der Zeit vom
15. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzus* oder abzubrennen.
In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen dieseVi leider auch von den Vertretern der Gemeinden mißachte!» Wir weisen deshalb erneut eindringlich auf dieses Verbot teilen mit, daß Verstöße als Ordnungswidrigkeiten i.S.c Abs. 1 Ziff. 21 LPfIG mit Strafe oder Bußgeld geahndet* können.
Mit Blick auf den hohen ökologisch und landschaftsgestal Wert dieser Landschaftselemente werden Verstößen tig geahndet. Ausnahmen von dem Verbot sind durch Erteil ner Befreiung gern. § 31 Bundesnaturschutzgesetz n gung des Einzelfalles grundsätzlich möglich. Hierfüristal vor Durchführung einer derartigen Maßnahme ein ausrei begründeter Antrag vorzulegen.
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was«wo
Jugendliche der Augstgemeinden
laden zur Frühschicht am Mittwoch, dem 12.3. ins St, A Neuhäusel ein. Wir treffen uns um 6.00Uhr morgens, u mit einer Meditation und anschließendem Frühstück ge* zu beginnen. Alle, die etwas zum Essen mitbringen v nen dies gerne tun. Für das Nötigste wird gesorgt.
Eitelborn
TV Jahn, Eitelborn, zeigt den Heimatfilm!
Liebe Mitbürger!
Haben Sie für Sonntag, den 16.3.1986 schon etwas von

