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Montabaur

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insbesondere mit Blick auf die Benutzung dieser Straße durch Schulbusse, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Sportplatzbesu­cher.

Görgeshausen

Bürgerversammlung in Görgeshausen Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 18. Dez. 1985 (GVBI. S. 291) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen am Donnerstag, dem 20. März, um 20 Uhr im Gasthaus Martin statt.

Tagesordnung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Görgeshausen/Montabaur, den 4.3.1986

Ortsgemeinde Görgeshausen Verbandsgemeinde Montabaur

Herz, Ortsbürgermeister Dr. Passel-Dölken, Bürgermeister

Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung

Baulandumlegung »Im Strichen« Erweiterung in der Gemein­de Görgeshausen;

Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1985 Mit der Bekanntmachung vom 15. Januar 1985, veröffentlicht im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur, Ausgabe 25.01.1985, war das Umlegungsverfahren »Im Strichen« Erweite­rung eingeleitet worden.

In dieser Bekanntmachung waren verschiedene Flurstücksnum­mern mit dem Zusatz »tlw.« aufgeführt, weil diese Flurstücke nur teilweise im Bebauungsplan und daher nur teilweise im Umle­gungsgebiet liegen.

Zur Verdeutlichung werden nunmehr durch Teilung alle mit dem Zusatz »tlw.« aufgeführten Grundstücke in solche zerlegt, die au­ßerhalb des Umlegungsverfahrens liegen und solche, die inner­halb des Bebauungsplanes liegen und damit von dem Umle­gungsverfahren weiterhin betroffen sind.

Anstelle der in der Bekanntmachung vom 15.1.85 mit dem Zusatz »tlw.« aufgeführten Flurstücke treten nunmehr nachfolgende selbständige Flurstücke.

Anstelle von Flurstück Nr. 2446 Flur 10 ist Flurstücke Nr. 2446/2 Flur 10,

anstelle von Flurstück Nr. 2603 Flur 18 ist Flurstück Nr. 2603/2 Flur 18,

anstelle von Flurstück Nr. 1908 Flur 18 ist Flurstück Nr. 1908/2 Flur 18,

anstelle von Flurstück Nr. 1909 und 1910 Flur 18 ist Flurstück Nr.

1909/2 Flur 18,

getreten.

Der Text der Ziffern II. »Beteiligte am Umlegungsverfahren«, III. »Verfügungs- und Veränderungssperre«, IV. »Vorbereitende Maßnahmen« in der Bekanntmachung vom 15. Jan. 1985 gilt un­verändert fort.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegenden Inhalt vorstehender Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Ortsgemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Nieder­schrift zu erheben.

Görgeshausen, den 27. Februar 1986

L. S. Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Simon, Vermessungsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeiride Görgesh au

das Jahr 1986 vom 21.2.1986

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein nungfürRheinland-Pfalzvom 14.12.1973(GVBI.S.419 \u

I k>AM/\klnnA/\n i /\ n aaU O _» _ |_ ' *1

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmic

die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörifei 18.2.86 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 598.000 DM

in der Ausgabe auf 598.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 1.026.000 DM

in der Ausgab auf 1.026.000 DM festgesetzt.

In)

§2

ir$

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 159,I , M

2. der Gesamtbetrag der VerpflichtungsermächtigungenSl

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das! haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 .

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2201 240J

2 .

Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werde für den ersten Hund $1

für den zweiten Hund sJ

für jeden weiteren Hund

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinli vom 14.12.1973(GVBI.S.419)erforderlicheGenehmigunj| genden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeindei hausen für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 15S Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

li l

Tjii

1 .

2 .

Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B) Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 220 k H ebesatz 240t

Hebesatz 280?

5430 Montabaur, 18. Februar 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10

(S.)

Im Aufträge: gez.ll irtz

Ut

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.3. bis* gut während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus ink baur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Görgeshausen, 21.2.1986 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen gez. Herz, Ortsbürgermeister .

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung^ des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres® ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be» der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün/

nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshai

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von RI Pfalz-GemO-vom 14.12.1973(GVBI.S.419, BS 2020-'. ( geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBh

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