Montabaur
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Finanzierung der Investitionen der kommenden Jahre. Hildegard Diehl (CDU) Lothar Elsner (SPD) und Paul Heinz Schweizer (FWG) bedankten sich namens ihrer Fraktionen bei allen im Altenheim beschäftigten Personen für die geleistete Arbeit und stimmten dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf zu.
Lothar Elsner(SPD)betonte, eine fast 100%ige Auslastung werde in vergleichbaren Einrichtungen und Heimen selten erreicht. Besonders erfreulich sei, daß die von der SPD-Fraktion beantragte Behindertenrampe durch sparsame Mittelbewirtschaftung ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel gebaut werden konnte. Die SPD-Fraktion hoffe, daß sich das Land Rheinland-Pfalz, der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Montabaur am geplanten Umbau des Altenheimes finanziell beteiligen werden, damit der gute Ruf des Hauses erhalten werden kann.
Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen (einstimmig) die Haus- haitssatzung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wurde das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1985 bis 1989 beschlossen.
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat beschloß mit 22 Ja-Stimmen (einstimmig):
1. Der Rat timmt dem Bebauungsplanentwurf in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 28.1.1986 erstellt wurde.
Zur Begründung wurde ausgeführt, im Bereich der Köppelstraße sei derzeit eine einseitige Bebauung vorgesehen, nicht zuletzt aus Gründen der Wirtschaftslichkeit sei jedoch eine beidseitige Bebauung anzustreben.
2. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2a Abs. 1 und 2 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2a Abs. 5 BBauG einzuleiten
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II» beschlossen
Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen (einstimmig)
1. Die vom Rat am 12.6.1985 beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes werden in zwei Verfahren durchgeführt, wobei zunächst die einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes und Darstellung als Verkehrsberuhigung zur Rechtsverbindlichkeit gebracht wird
2. Das Änderungsverfahren zur Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 wird wegen der hiergegen erhobenen Bedenken und Anregungen zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt.
3. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes, welche die einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche des Kleinen Marktes und die Darstellung als Verkehrsberuhigung zum Inhalt hat, zu und beschließt diese Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO.
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf »Feldchen» Stadtteil Horressen
1. Der Stadtrat nahm Kenntnis von den von der Kevag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen und faßte mit 23 Ja-Stimmen den Beschluß gern, nächst ehendem Beschlußvorschlag:
1.1. Die Kevag weist darauf hin, daß der Pianbereich von der vorhandenen 20 kV-Freileitung Station Horressen Ort/Station Montabaur Fröschpfortstraße durchquert werde.
Es werde angeregt, die 20 kV-Freileitung mit dem 15 m breiten Schutzstreifen (jeweils 7,50 m zur Leitungsachse) in den Bebauungsplan zu übernehmen. Innerhalb des Schutzstreifens sei eine eingeschränkte Bebauung möglich. Die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen sei jedoch vor Beginn der Planung mit der Kevag abzustimmen, damit die nach den VDE- Bestimmungen erforderlichen Sicherheitsabstände von den Gebäuden zu den Leiterseilen eingehalten würden.
Es werde daher angeregt, einen ensprechenden iw Bebauungsplan aufzunehmen. *
1.2. Die Bedenken bzw. Anregungen der Kevag werde i sichtigt: "■
a) die vorhandene 20 k V-Freileitung mit dem 15 m breite i streifen wird im Bebauungsplan dargestellt.
b) In den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird**
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»Die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der ScW ist vor Beginn der Planung mit dem Energieversorgung!^ zustimmen«. "
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschli
festsetzung und Begründung in der Form zu, wie er! Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch* waltung mit Datum vom 20.1.1986 erstellt wurdeuii schließt die Offenlage der Planunterlagen gem so] 6 BBauG.
Auf Anregungen aus Reihen der FWG-Fraktion kam der« überein, mit der Kevag Gespräche zu führen, in denen! Grundsückdie mögliche Höhe der Bebauung festgelegtij in den Bebauungsplan übernommen werden soll, j
Bebauungsplanerweiterung »Altstadt IV« beschloss Der Stadtrat stimmte einstimmig der Bebauungsplanes »Altstadt IV«, welche die Einbeziehung des Flurslüd 2982/3 (Flur 17 - Kolpingstraße 4) und deren Darstellung^ liehe Grünfläche zum Inhalt hat, zu und beschloß diel ungsplanerweiterung als Satzung gem. §§ 10 BBauG,2tj Der Rat hatte in seiner Sitzung am 17.10.1985 beschloß bisher planerisch nicht erfaßte Grundsück Kolpingstraße] Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Altstadt IV«eiJ hen. Der Rat hatte gleichzeitig die Aussage getroffen, dj im Eigentum der Stadt bzw. des Sanierungsträgersbd Grundstück im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläcfj stellt wird. Das Verfahren zur Erweiterung des Bebauurtl wurde durchgeführt. Bedenken bzw. Anregungen vmi vorgebracht.
Beratung und Beschlußfassung über den weiteren( der Fußgängerzone
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellte dem Stadtratdiet liehen Punkte der Pläne zum weiteren Ausbau der FuGgi ne vor.
Von der Klostergasse bis zur Einmündung der Elisabeth werde eine ähnliche Pflasterung wie im übrigen Bereich gängerzone vorgenommen. Der Bereich zwischen deiß thenstraße bis zur Peterstorstraße solle verkehrsberuli tet und die Fahrspur für die Fahrzeuge mit Basaltstetei stert werden. ZurGestaltung des Teilstücks von derKirdf Einmündung der Kolpingstraße habe Herr Jansen»« Skribbe zwei Alternativvorschläge erarbeitet. Die erste! sehe eine Straßenführung im Verlauf der jetzigen Straße! Anpflanzung von weiteren Bäumen gegenüber dem Rn vor. Die Gelbachsraße solle Vorfahrt vor der Kirchstraße« Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte aus, diese Lösujj lichkeit habe den Nachteil, daß die Zusammenführungf kehrs der Kirchstraße und der Gelbachstraße relativ nah« zungsbereich erfolge. '
Dipl.Ing. Jansen habe als Alternative eine Straßenführui| telbar entlang des alten Finanzamtsgebäudes erarbeit! würde aber bedeuten, daß man die drei vorhandenen^ aufgeben und eine Neubepflanzung etwas näher amFfi vornehmen müsse. Als Vorteil dieser Lösung stellteBO^ ster Dr. Possel-Dölken heraus, daß die Einmündungetwl vom Kreuzungsbereich liege. Darüber hinaus vebesserej durch die Platzwirkung vordem alten Finanzamt. Danaj abschließenden Gespräche mit der Finanzverwaltungsöi den hätten .könne über die Verfügbarkeit der Flächen»»! nanzamt keine endgültige Auskunft erteilt werden. Inder» Sitzung gehe es um die Entscheidung, ob die letztgenjj riante in den Verhandlungen mit der Finanzverwaltung»| folgt werden soll. i
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilte dem Stadtrat»! des Schreibens eines Anliegers aus dem Bereich derKi mit, wonach ein vor seinem Haus vorgesehener Bäumt«! sadenfläche verdecken würde.
Für die CDU-Fraktion nahm Hans-Josef Manns Stell« gelegten Planung für den weiteren Ausbau der Fußgäffl An der Ecke Elisabethenstraße/Kirchstraße müssedef^ des dort geplanten Baumes so gewählt werden,

