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Nr. 8/86

tauch die Arbeitsgemeinschaft Jugend der VG Monta- l" er Delegation vertreten. Abfahrt um 8.00 Uhr. Anmel- jjHJIi Schmidt, Horbach.

i i S Arbeitstreffen des Organisationsteams Landju- t st am Sonntag, 2. März um 16.00 Uhr. Bei Kaffee und * Yid im Pfadfinderheim in Montabaur (Nähe Pfarrzen- Iht nur »altgediente« Mitarbeiter willkommen.

iendfesttermin

I andiugendfest 86 wurde der Termin festgelegt. 22. bis Lst Wir bitten alle Jugendlichen und Junggebliebenen chtung.

Jugendzentrum Montabaur

|i$tr. 9, Tel. 02602/18844

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henland -22.7.1986

lendzentrum Montabaur bietet in der Zeit vom 3.7. bis ine Ferienfreizeit in Griechenland an. für seine Gastfreundlichkeit, bietet Griechenland, ne- Inen natürlichen Reizen, alles was das Herz begehrt. Sei es undung altertümlicher Paläste und Tempel, die Besichti- Ireicher Museen oder der einfache Genuß, sich bei blau- iel und kristallklarem Meer zu erholen, jpingplatz befindet sich etwa 80 km südlich von Thessalo- individuelle Freizeitwünsche wird es hier nie an Plaz und ikeiten fehlen.

ampingplatz direkt am Meer als auch am Fuße des Olymp liegt, kommen Wasserfrösche und Wanderfreundä ||$ zum Zuge.

rkunft erfolgt in Zwei-, Vier- bis Sechs-Personenzelten lils komplett ausgerüsteter Küchenausrüstung, Bänken elegenheiten.

izeitangebot ist für Jugendliche ab 16 Jahren gedacht, [ähren will, soll sich schon jetzt anmelden, jen für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung (gekocht wird tragen 690,-- DM).

Iswird darauf hingewiesen, daß das Jugendzentrum we- [ovierungsarbeiten bis zum 4. März geschlossen ist. Am oll die Neueröffnung mit einem Riesenprogramm erfol- itdem »Three wheel circus« und seiner Show in 80 Minu- iülie Welt.

jfigendcafe des Hauses wird ein völlig verändertes Bild bie- ifliV/ie wir meinen ein sehr attraktives.

Heiz und Kiefernmöbel sollen zu einer angenehmen Atmo- gendzentrum beitragen.

W»tsgemeinschaften und Kurse beginnen erst in der zwei- oche, die nochmals gesondert angekündigt werden, jtztwerden alle interessierten Jugendlichen und Erwaeh- ifgefordert, vom »Tag der offenen Tür« im Jugendzen- ibrauch zu machen, um sich über die Räumlichkeiten und Sclikeiten im Jugendzentrum zu informieren (Termin: Sams-

pler Letzt wird noch auf das Filmkprogramm im Jugendzen- atjfmerksam gemacht, das trotz Renovierungsarbeiten be­leibt. Der nächse Filmtermin ist der Freitag, der 28.2./ 20 fifpititel unter der Nummer 18844 erfragen.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Iste Sitzung des Stadtrates findet am »lag, 27. Februar 1986 rötliche Sitzung um 17.45 Uhr racne Sitzung um 18.00 Uhr zungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung Nichtöffentl. Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssat­zung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds für 1986 sowie das Investitionsprogramm bis 1989

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan­entwurf »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II«

4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan­entwurf »Geldchen« im Stadtteil Horressen

5. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­erweiterung »Altstadt IV«

6. Beratung und Beschlußfassung über den weiteren Aus­bau der Fußgängerzone

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Donnerstag, 27. Februar 1986 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion

Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, 24. Februar 1986 um 19.30 Uhr in die Gaststätte »Bürger­stube«, Montabaur-Horressen. Im Anschluß daran findet die Frak­tionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Es han­delt sich um eine parteiöffentliche Fraktionssitzung.

Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion

Am Montag, 24. Febreuar 1986 findet um 19.00 Uhr in der Gast­stätte »Pohlmann« in Montabaur-Horressen eine Bürgersprech­stunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung und -erweiterung »Horresser Berg« der Stadt Montabaur

Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der vom Stadtrat von Montabaur am 26.11.1985 gemäß §§ 2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebau­ungsplanänderung und -erweiterung »Horresser Berg« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 4.2.1986 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichte­rung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbau­gesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanände­rung und -erweiterung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Bebauungsplan-/Änderungs- und Erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, - Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

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