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Montabaur
Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der ten Satzung können mit einer Geldbuße geahndet Sollten noch Fragen offen sein, so stehen Ihnen dieV meindewerke jederzeit zur Verfügung.
EISBACHGEMEINDEN
5430 Montabaur, 14. Februar 1986 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky (Werkleiter)
Nentershausen Kindergarten Nentershausen
Die Kinder, die ab Sommer dieses Jahres den Kindergarten in Nentershausen besuchen sollen, müssen bis spätestens 28. Februar im Kindergarten vorangemeldet werden. Sollte das noch nicht geschehen sein, so bitten wir die Eltern umgehend dies zu tun.
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Montag, 17. Februar 1986, um 19.30 Uhr in der Schule statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauart der Birkenstraße (Schwarzdecke oder Verbundsteine)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid bezüglich des Neubaues eine Feuerwehrgerätehauses Kindergarten Nentershausen Beratung und Beschlußfassung über die Schaffung einer 6. Gruppe und deren Unterbringung in einer der beteiligten Ortsgemeinden 5. Verschiedenes 5431 Heilberscheid, 7.2.1986 Reichwein, Ortsbürgermeister
3.
4.
Öffentliche Bekanntmachung
Nachdem die Kläranlage für die Ortsgemeinde Heilberscheid in Betrieb genommen wurde und die behördliche Abnahme erfolgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben), die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen. Hauskläranlagen, die bis zum 31.12.1986 nicht geschlossen sind, werden nur noch auf Kosten der Grundstückseigentümer entleert.
Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung-vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet wird.
Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein, bzw. hergestellt werden.
Der Kontrollschacht muß jedoch so hergestellt sein, daß keine Absetzung von Schmutzstoffen in diesem möglich ist.
In die Abwasseranlage dürfen nach §4 der vorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden:
1.
2 .
3.
NACHRUF
Am 06.02.1986 verstarb im Alter von 83 Jahren S »I
Herr Josef Heibel k a
Herr Heibel war von 1937 - 1942 Bürgermeister dJ
meinde Nomborn.
Für die zum Wohle der Gemeinde geleistete Arbeiilji B ken wir ihm. V Ä
Rat und Verwaltung der Gemeinde Nomborn werde*® 5 V ein ehrendes Andenken bewahren.
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Brach
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Noi
5431 Nomborn, 07.02.1986
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Eisbachgemeinden
Der CDU-Gemeirtdeverband Montabaur
veranstaltet am 8. März 1986, ab 14.00 Uhr inderVogelsipHei in Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmiltf^ Anmeldung bis zum 25.2.1986 an: ^ nne
Wolfgang Müller, Niedererbach, Waldstr. Tel. O6485/20b orts Rolf Pickart, Heilberscheid, Buchenstr. 9, Tel. 06485/1ltup^ 2 Dort sind auch Einzelheiten überden Fahrdienstzudeh( tung zu erfahren.
Nentershausen
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MGV »Eintracht« Nentershausen &ngp
Die »Eintracht« lädt alle aktiven und passiven Mitglieder# jährigen Generalversammlung ins Vereinslokal »ZurPtj herzlich ein. Die Versammlung findet am Freitag, 2t! 1986, 20.00 Uhr, statt. D®Si
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Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B.: Schutt, Sand, Asche, Kehrricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe), feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe,die die Abwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a. mehr), schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können,
4. Abwässer aus Ställen und Dunggruben,
5. Abwässer die wärmer als 33 Grad sind,
6. pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.
Wenn unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z.B. durch Auslaufen von Behältern) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, ist die Verbandsgemeinde unverzüglich zu benach- richten.
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Oberelbert/Welschneudorf Öffentliche Bekanntmachung ^
Nachdem die Kläranlage für die Ortsgemeinden Oberei Welschneudorf vör mehr als einem Jahr in Betrieb gf wurde und wir bereits im Wochenblatt vom 20.5.1 Schließung der Hausklärgruben hingewiesen haben,f hiermit nochmals, die noch ausstehenden Arbeiten stens 30.6.1986 durchzuführen. ja,.^
Nach diesem Zeitpunkt werden Hausklärgruben nurno^^ sten der Grundstückseigentümer entleert. j nser
Sollten noch Fragen offen sein, so stehen Ihnen dieVerlL meindewerke jederzeit zur Verfügung.
5430 Montabaur, 14.2.1986 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky (Werkleiter)

