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Nr. 6/86
len im Kindergarten Niederelbert wurde allerdings deut-
eine solche Erweiterung im Kindergartengebäude we- ' !l ^™ äu m|j C hen Verhältnisse und des Grundstückszuschnit- t möglich ist. Darüber hinaus sprechen auch pädagogi- tsichtspunkte gegen eine Ausweitung des Kindergartens 6-Gruppen-Kindergarten. Die Heimaufsicht bei der Be- ierung hat darauf hingewiesen, daß drei- bis viergruppige rten als Ideal für die Kinder und ihre pädagogische Be- angesehen werden. Eine Ausweitung zu einem qen Kindergarten sei daher aus pädagogischen Gesicht- t abzulehnen. Gegen die Schaffung von 6 Gruppen in bert spricht auch, daß dann nach wie vor alle Kinder, die Niederelbert kommen, zum Kindergarten mit dem Bus Sn werden müssen.
nc) dieser Vorgaben wurde geprüft, ob nicht in einer Ge- ne Foll BUles Einzugsbereiches die Einrichtung einer Außenstelle teingef^ergartens möglich ist. Hierzu bot sich das seit Jahren hend leerstehende Schulgebäude in Stahlhofen an. In ei- r ausgearbeiteten Planskizze wurde verdeutlicht, wie sich dort zw^fGruppen mit dem dazugehörigen Raumprogramm ein- i lassen. Zudem wurden Kostenberechnungen erstellt, xhderzur Ausführung gelangenden Alternative einen Ko- 'ufwand von 25000,-- DM bis mehr als 400.000,-- DM erfor- Als ausreichend und den Bedürfnissen entsprechend wur- kbstengünstigste Alternative angesehen.
kjnerjweiteren von der Verwaltung erstellten Übersicht wurde izeigt, daß in der in Stahlhofen zu errichtenden Außenstelle lergartens die Kinder aus Daubach und Stahlhofen aufge- irnffi werden könnten. Es wurde dabei zwar zugleich zum gebracht, daß bei dieser Auslagerung der Kinder aus jen und Daubach nicht alle Kinder aus den übrigen Ge- in den 4 Gruppen des Kindergartens Niederelbert unterwerden können. Eine spürbare Entlastung würde je- ■rdurch in jedem Falle erreicht. Zudem wurde auf die Mög- itverwiesen, die Gruppenstärke im Kindergarten Niederei- Ausnahmegenehmigung der Heimaufsicht vorüberge- _ 29 Kinder zu erhöhen, d.h. es .könnten in diesem Fall 16 Meldungen Berücksichtigung finden. iung,dA^/erwaltung wurde weiterhin zur Kenntnis gegeben, daß in Gesifi^eitseine Kontaktaufnahme mit Herrn Pfarrer Schwickert, teert, wegen der Übernahme der Trägerschaft für die bei- zus&tzlich zu schaffenden Gruppen in Stahlhofen erfolgte. !rr Pfarrer Schwickert habe hierzu erklärt, er persönlich stehe jers^hen Übernahme nicht negativ gegenüber. Es bedürfe je- ® sh der Zustimmung des Verwaltungsrates und des Bischöfli- ag, demin-Qrüinariates. Im übrigen könne sich die Kirchengemeinde g einesäoch keinesfalls an den zusätzlichen Kosten, die durch die 5.
1 6. Gruppe entstehen, beteiligen, und zwar weder an den ein- genInvestitionskosten noch an den laufenden Personal- und bhkosten. In früheren Verhandlungen mit dem Bischöflichen
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Siar[at wurde bereits abgeklärt, daß sich wegen der schlecht
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rt VOIFinanzlage des Bistums an dieser Haltung auch in Zukunft Itsändern wird. Dies bedeutet zugleich für die Ortsgemeinden izugsbereiches, daß sieausschließlich den Anteil fürdie Er- irurig zu übernehmen haben abzüglich sonstiger zu erlan- Zuschüsse.
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rgamsation insgesamt anbelangt, wurde von der Verfolgender Vorschlag unterbreitet: lerAußenstellesoll daserforderliche Personal beschäftigt •Der laufende Betrieb des Kindergartens sowie die Eltern- foll dort eigenverantwortlich geregelt werden. Allerdings shtdie Außenstelle der Leitung des Kindergartens Nieder- rt.Sgsoll z.B. das Personal der Außenstelle an den Personal- Kin ^ e, J|’ ec * lun 9 en des Kindergartens in Niederelbert teilnehmen, im “’Jwte Erfahrungsaustausch, den das größere Kollegium bie- elbstwsfpfizipieren zu können.
ilanungwSachdiskussion im Rat wurde abschließend von diesem ein- lährigeni Bigpei 1 Enthaltung folgendes ausgesagt:
iqenden ? r ^ nric htung einer 5. und 6. Gruppe des Kindergartens ebotbei !L dere teert durch Schaffung einer Außenstelle im ehe- artenplät p-5 en Schulgebäude in Stahlofen und der Beteiligung s zu ertit ^^emeinde an den für die räumliche Unterbringung ^feierlichen Investitionskosten, den laufenden Sachko- n BedaifffT d den ungedeckten Personalkosten nach Maßgabe n 7 Minderzahlen wird zugestimmt.
^erbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauf- ^die erforderliche Genehmigung einzuholen und dar- ninaus die für die Baumaßnahme benötigten
das Erl® eneinerf an
Planungen in Auftrag zu geben. Zudem sollen die Zustimmung der Kath. Kirchengemeinde Niederelbert zur Übernahme der Trägerschaft fürdie beiden zusätzlichen Gruppen, die Genehmigung der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung herbeigeführt sowie die erforderlichen Zuschußanträge gestellt werden. 3. Durch vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Ortsgemeinden und der Kath. Kirchengemeinde Niederelbert sollen insbesondere die Kostenanteile festgeschrieben werden.
Einer Prüfung soll nach Auffasung des Ortsgemeinderates die Frage unterzogen werden, ob das Vorhaben ggf. mit einem geringeren als dem aufgezeigten Kostenaufwand realisiert werden kann. Aus diesem Grunde wurde der vorgenannte Ratsbeschluß unter folgenden Bedingungen ausgesprochen:
1. Es soll ein Ausschuß gebildet werden, der sich aus Vertretern aller beteiligten Gemeinden zusammensetzt. Diesem obliegt die Prüfung der Frage, in welchem Umfang der Kostenaufwand tatsächlich erforderlich und gerechtfertigt ist.
2. Zwischen der Ortsgemeinde Stahlhofen und den übrigen beteiligten Gemeinden soll ein Vertrag abgeschlossen werden, der eine teilweise Kostenerstattung durch die Gemeinde Stahlhofen bei vorzeitiger Auflösung der Außentelle vorsieht.
Welschneudorf
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Tannenweges in Welschneudorf
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 28.1.1986 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung: Tannenweg; verlaufend von bis: L 327 (Montabau- rer Str.) bis Ende Wendehammer.
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.8.1985. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
5431 Welschneudorf, 4. Februar 1986 Ortsgemeinde Welschneudorf (S.) Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Rosenmontagszug in Welschneudorf
Helau, Helau, Helauü
Am 10. Februar 1986 ist es endlich wieder soweit. Als Höhepunkt der Neudorfer Fastnacht bewegt sich ab 14.00 Uhr der Rosenmontagszug durch die Straßen unseres Ortes.
Alle Freunde, Gönner und Beobachter unseres Zuges lade ich hiermit ein, mit uns Fastnacht zu feiern. Alle Hausbesitzer rufe ich auf, ihre Häuser zu schmücken, um damit dem Fastnachtszug den entsprechenden Rahmen zu geben. Das Fastnachtstreiben wird nach dem Zug im Saale des Westerwälder Hofes fortgesetzt. Der Zug stellt sich ab 12.00 U hr in der Mariothstr. auf, bewegt sich dann ab 14.00 Uhr über die Montabaurer Straße, Bad Emser Straße, Jakobstraße, Waldstraße, Arzbacher Straße zurück zum Dorfplatz. Alle Hauseigentümer an den genannten Straßen bitte ich darauf zu achten, daß in und an den Straßen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
L. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
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Niederelbert
ASV Niederelbert
Fürdie am Samstag, dem 22. Februar 1986 um 14.30 Uhr ab Gaststätte Keul startende Winterwanderung des Vereins ist aus Gründen der Vorplanung für das leibliche Wohl eine Anmeldung der Mitwandernden notwendig, Tel. Helmut Keul 4411 oder Angelika Kurth 3905.
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