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Nr. 4/86
Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur tehtrfahme vom 27.1. - 5.2.1986 während der allgemeinen ^stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich
f jl, 16.1.1986
emeindeverwaltung Neuhäusel merich, Ortsbürgermeister
Neuhäusel / Stahlhofen Manöverübung
jpi Raume Neuhäusel / Stahlhofen
3. Pz.Art.Btl. 155 Lahnstein führt in der Zeit vom 27.1. und ifflfteume Simmern, Neuhäusel, Kadenbach sowie im Rau- tjiefereibert, Stahlhofen und Daubach eine Übung durch. Bei an Übungen können Schäden in den Gemarkungen entste- digäer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Il^g22, Tel. 02602/126114, gemeldet werden können.
litten die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis. )and£gemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -
Simmern / Neuhäusel Öffentliche Bekanntmachung
ungjdes Kindergartenverbandes nächste Sitzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neu- jelfindet am Montag, dem 27.1.86,20 Uhr, im Gemeindehaus luhäusel statt.
Ms|dnung
fhtoffentliche Sitzung
Vergabe von Arbeiten für die Erweiterung des Kindergartens
4fentliche Sitzung - Beginn ca. 20.30 Uhr KSfinisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984
Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und diefntlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984 - Vorlage wird nachgereicht - Beschlußfassung überden Haushaltsplan 1986 Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung einer jBanztagsgruppe Verschiedenes
iich'töffentliche Sitzung
Personalangelegenheiten
Verlchiedenes
! Simmern, 15.1.86 Schneider, Vorsitzender
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
auungsplan »Im Hütschert» der Ortsgemeinde Simmern : Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbind- |£it gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom Ortsgemeinderat Simmern am 30.9.85 gern. §§ 2, 10 ,uG jin Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Island-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs- »Irrt Hütschert« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerteises am 18.12.1985 (Az.: 6A/60,610-13) genehmigt.
Z^jaus der Genehmigungsverfügung: dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 11 Eindesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.76 (BGBl. IS. 5L zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Itebaurecht vom 6.7.79 (BGBl. IS. 949) in Verbindung mitZif- der Anlage zu § 2 der Landesverordnüng überZuständigkei- nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städte- icher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmi- 3 erteilt.
ta ®teil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge- lenJjJnterlagen:
iänurkunde
BXt
Gründung
Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bundesbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteiligenden Behörden und Stellen gern. § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz benachrichtigt wurden.
Die während der Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung bestehen keine Rechtsbedenken.«
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 Abs.6 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oderSatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz2giltnichtfürdie Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt lediglich das Flurstück Nr. 54 (Flur 10) im Gemarkungsteil »Im Hütschert«.
Eitelborn
Koblenzer Prinz in Eitelborn zu Gast
Es hat sich herumgesprochen: bei den großen Kappensitzungen am kommenden Samstag, dem 25.1., und am Samstag, dem 1.2., steht die Augst-Halle Kopf bei einem tollen närrischen Programm. Am 1. Februar erwarten wir während der Sitzung prominenten Besuch, nämlich den Koblenzer Prinzen Dieter I., die Confluentia und den gesamten närrischen Hofstaat. Karten gibt es bei der Raiffeisenkasse Eitelborn, Tel. 02620/8285 und an der Abendkasse, falls vorhanden, Eintritt 8 DM.
Am Sonntag, 2.2., um 16.11 Uhr, findet in der Augst-Halle die Seniorenkappensitzung statt mit dem Originalprogramm der Abendsitzungen. Alle Damen und Herren im Pensionsaiter aus der Augst und den Nachbargemeinden sind herzlich eingeladen, Eintritt 5 DM. Für diese Sitzung ist kein Kartenvorverkauf. Es wird ein kostenloser Fahrdienst eingerichtet. Werdiesen in Anspruch nehmen will, kann sich unter Tel. 341 (Salon Rosenbach) anmelden.
Der Elferrat wird gebeten, sich jeweils eine halbe Stunde vor Beginn einzufinden.

