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Nr. 4/86

Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur tehtrfahme vom 27.1. - 5.2.1986 während der allgemeinen ^stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich

f jl, 16.1.1986

emeindeverwaltung Neuhäusel merich, Ortsbürgermeister

Neuhäusel / Stahlhofen Manöverübung

jpi Raume Neuhäusel / Stahlhofen

3. Pz.Art.Btl. 155 Lahnstein führt in der Zeit vom 27.1. und ifflfteume Simmern, Neuhäusel, Kadenbach sowie im Rau- tjiefereibert, Stahlhofen und Daubach eine Übung durch. Bei an Übungen können Schäden in den Gemarkungen entste- digäer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Il^g22, Tel. 02602/126114, gemeldet werden können.

litten die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis. )and£gemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Simmern / Neuhäusel Öffentliche Bekanntmachung

ungjdes Kindergartenverbandes nächste Sitzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neu- jelfindet am Montag, dem 27.1.86,20 Uhr, im Gemeindehaus luhäusel statt.

Ms|dnung

fhtoffentliche Sitzung

Vergabe von Arbeiten für die Erweiterung des Kindergar­tens

4fentliche Sitzung - Beginn ca. 20.30 Uhr KSfinisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984

Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und diefntlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984 - Vorlage wird nachgereicht - Beschlußfassung überden Haushaltsplan 1986 Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung ei­ner jBanztagsgruppe Verschiedenes

iich'töffentliche Sitzung

Personalangelegenheiten

Verlchiedenes

! Simmern, 15.1.86 Schneider, Vorsitzender

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

auungsplan »Im Hütschert» der Ortsgemeinde Simmern : Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbind- |£it gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom Ortsgemeinderat Simmern am 30.9.85 gern. §§ 2, 10 ,uG jin Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Island-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs- »Irrt Hütschert« wurde durch die Kreisverwaltung des Wester­teises am 18.12.1985 (Az.: 6A/60,610-13) genehmigt.

Z^jaus der Genehmigungsverfügung: dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 11 Eindesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.76 (BGBl. IS. 5L zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Itebaurecht vom 6.7.79 (BGBl. IS. 949) in Verbindung mitZif- der Anlage zu § 2 der Landesverordnüng überZuständigkei- nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städte- icher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmi- 3 erteilt.

ta ®teil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge- lenJjJnterlagen:

iänurkunde

BXt

Gründung

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegange­ner öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bun­desbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteiligen­den Behörden und Stellen gern. § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz be­nachrichtigt wurden.

Die während der Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anre­gungen hat der Ortsgemeinderat zurückgewiesen. Gegen die Zu­rückweisung bestehen keine Rechtsbedenken.«

Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 BBauG öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit die­ser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. Die Be­bauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz8, Zimmer 219, wäh­rend der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 Abs.6 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oderSatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz2giltnichtfürdie Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt lediglich das Flurstück Nr. 54 (Flur 10) im Gemarkungsteil »Im Hütschert«.

Eitelborn

Koblenzer Prinz in Eitelborn zu Gast

Es hat sich herumgesprochen: bei den großen Kappensitzungen am kommenden Samstag, dem 25.1., und am Samstag, dem 1.2., steht die Augst-Halle Kopf bei einem tollen närrischen Programm. Am 1. Februar erwarten wir während der Sitzung prominenten Be­such, nämlich den Koblenzer Prinzen Dieter I., die Confluentia und den gesamten närrischen Hofstaat. Karten gibt es bei der Raiffeisenkasse Eitelborn, Tel. 02620/8285 und an der Abendkas­se, falls vorhanden, Eintritt 8 DM.

Am Sonntag, 2.2., um 16.11 Uhr, findet in der Augst-Halle die Se­niorenkappensitzung statt mit dem Originalprogramm der Abend­sitzungen. Alle Damen und Herren im Pensionsaiter aus der Augst und den Nachbargemeinden sind herzlich eingeladen, Ein­tritt 5 DM. Für diese Sitzung ist kein Kartenvorverkauf. Es wird ein kostenloser Fahrdienst eingerichtet. Werdiesen in Anspruch neh­men will, kann sich unter Tel. 341 (Salon Rosenbach) anmelden.

Der Elferrat wird gebeten, sich jeweils eine halbe Stunde vor Be­ginn einzufinden.